Notstromförderaktion verlängert

Bereits wenige Stunden ohne Strom können gerade für landwirtschaftliche Betriebe verheerende Folgen haben – sei es in der Lebensmittelverarbeitung oder in der Nutztierhaltung, wenn Belüftungen oder die Wasserversorgung ausfallen und dadurch Tiere sterben können. Damit sich Landwirte für den Ernstfall rüsten und auch in Krisenzeiten die regionale Lebensmittelversorgung aufrechterhalten können, startete Landesrat Martin Gruber im Vorjahr eine Förderinitiative von Elektroumbauten für Notstromaggregate auf Bauernhöfen. „Mit Hilfe dieser Förderung konnten sich rund 12 % der Kärntner Betriebe auf einen längerfristigen Stromausfall vorbereiten“, betont der Agrarreferent. Binnen kürzester Zeit waren die ersten 100.000 Euro aufgebraucht, nach mehrfacher Aufstockung der Mittel wurden am Ende der Aktion schließlich mehr als 850.000 Euro an über 1200 Bauernhöfe ausbezahlt. Ziel sei es jedoch, noch mehr Kärntner Bauernhöfe für einen langfristigen Stromausfall zu wappnen, so Gruber. Daher wurde in der letzten Regierungssitzung die Verlängerung der Aktion bis März 2023 beschlossen. „Es steht nun nochmals eine halbe Million Euro aus dem Agrarreferat zur Verfügung“, sagt der Landesrat. Insgesamt werden damit über 1,3 Mio. Euro in die Notstromversorgung auf Bauernhöfen investiert.
Abgewickelt wird die Förderung als Direktzuschuss an die landwirtschaftlichen Betriebe in der Höhe von 700 Euro. Unterstützt wird nicht der Ankauf von Notstromaggregaten, sondern die Umrüstung und technische Adaptierung der Elektroinstallation zur Einbindung der Notstromversorgung in das Hausleitungsnetz. Die Umbauten sind daher nur förderwürdig, wenn sie von befugten Elektrounternehmen vorgenommen werden.
Abgewickelt wird die Förderung als Direktzuschuss an die landwirtschaftlichen Betriebe in der Höhe von 700 Euro. Unterstützt wird nicht der Ankauf von Notstromaggregaten, sondern die Umrüstung und technische Adaptierung der Elektroinstallation zur Einbindung der Notstromversorgung in das Hausleitungsnetz. Die Umbauten sind daher nur förderwürdig, wenn sie von befugten Elektrounternehmen vorgenommen werden.
Info: Das Antragsformular kann unter landwirtschaft.ktn.gv.at/ abgerufen werden.