Neuerungen für den Stallbau
Zu Beginn der Frühjahrstagung des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Landentwicklung (ÖKL) standen neben einem intensiven Erfahrungsaustausch auch fertiggestellte Publikationen und aktuelle Fördergrundlagen auf dem Programm. Die zweitägige Tagung ging Ende April im Bezirk Landeck-Zams in Tirol über die Bühne. Nach eingehender Begrüßung durch Dipl.-Ing Thilo Nigmann (Bundesministerium für Landwirtschaft), Dipl.-Ing. Eva-Maria Munduch-Bader (ÖKL) und Kammeramtsdirektor Mag. Ferdinand Grüner (LK Tirol) erwarteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer detaillierte Informationen über Baummerkblätter (MB). Ein Vortrag zum Thema "Bauen mit Stroh" sowie die Überprüfung der Gültigkeit einiger Merkblätter und ein Ausblick auf die nächste Bautagung rundeten die Tagung ab.
Stalleinblicke
Zudem gab es bei der Fachtagung eine halbtägige Exkursion, bei der zwei Bergbauernhöfe in der Ortschaft Kappl besichtigt wurden. Beide Betriebe halten Milchkühe und werden im Nebenerwerb geführt. Ein Betrieb (mit 380 Erschwernispunkten) hält sechs Milchkühe in Kombinationshaltung, der andere zehn Milchkühe in einem Liegeboxenlaufstall. Auf der Fahrt zu den Betrieben wurde bei einer Brennerei ein Zwischenstopp eingelegt. Der Betrieb produziert Obstbrände und ist für seinen Marillenbrand bekannt und prämiert. Den Abschluss der Exkursion bildete ein Besuch des Alpinariums in Galtür. Es ist ein Museum sowie ein Galtür-Dokumentationszentrum zum Leben im hochalpinen Raum, mit einer künstlichen Kletteranlage für Kinder ab sechs Jahren ausgestattet. Außerdem wird es gleichzeitig als Gedenkstätte für die Opfer des Lawinenunglücks vom 23. Februar 1999 geführt.
Fertiggestellte Baumerkblätter (MB):
- Das MB 29 "Pferdeställe" in der 7. Auflage befindet sich in Druck. Hier wurden die Mindeststandards und die Vorgaben des gehobenen Tierstandards eingearbeitet und angepasst. Ganz neu sind das Kapitel "Waschplatz" und detaillierte Angaben über die Montagehöhen von Tränkebecken.
- Das MB 79 "Trinkwasserversorgung für Schweine" wurde komplett aktualisiert und überarbeitet, da die letzte Ausgabe bereits dreißig Jahre alt war. Neu enthalten sind wichtige Empfehlungen zu Schalen- und Beckentränken und deren Anordnungen.
- Das MB 84 "Entmistungsverfahren für Rinderställe" in 3. Auflage wurde aktualisiert und ergänzt. Eingearbeitet wurden die Vorgaben der NEC-Richtlinie, die Art und Weise, wie Abwürfe in den Güllelagerraum auszubilden sind und wie Schadgasbildung (Explosionsgefahr) vermieden werden soll, sowie wesentliche Vorgaben für den Einsatz von Entmistungsrobotern.
- Beim MB 101 "Verwertung von Baurestmassen" in 4. Auflage wurden die Naturschutzgesetze ergänzt, neue Begriffe im Bundeswirtschaftsplan und die Deponieverordnung angepasst. Neu ist das Kapitel "Verwertung von Aushubmaterial als Baustoff". Neben einer Verwertung von anfallendem Bodenaushub (z.B. Kies, Schotter) als Boden für landwirtschaftliche Zwecke kann die aufbereitete Gesteinskörnung auch als Baustoff für bautechnische Zwecke (z.B. Tragschichtmaterial oder Betonzuschlag) verwertet werden.
- Das MB 107 "Brandschutz in der Landwirtschaft" in 2. Auflage befindet sich in Druck. Es wurden Anpassungen und Aktualisierungen zu den OIB-Richtlinien eingearbeitet.
- Das MB 115 "Verkaufsräume in der Direktvermarktung" ist ganz neu und erscheint zum ersten Mal.
Baumerkblätter in Überarbeitung:
- Das MB 24 "Düngersammelanlagen" in 9. Auflage wird mit den Vorgaben der Novelle der Ammoniakreduktionsverordnung ergänzt. Es kommen Beschreibungen und Zeichnungen hinzu, wie Gasverschlüsse und Siphone auszubilden sein werden. Offene Güllekeller, Umspülsysteme bzw. Slalomsysteme, bei denen die Gülle unterhalb des Stalles gelagert und meist regelmäßig bewegt/umgespült wird, dürfen künftig aus emissionstechnischer Sicht nicht mehr gebaut werden.
- Das MB 24a "Stallmistkompostierung" in 7. Auflage: Hier wird noch abgewartet, was in der neuen Kompostverordnung für Auflagen und Vorgaben stehen werden, die dann eingearbeitet werden. Konkretisiert werden soll die Kleinmenge für die zulässige Lagerung am Mutterboden, die Streichung von Tafelmieten.
- Das MB "Besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung" in Version 1.4 als Fördervoraussetzung wird überarbeitet. Hier werden die Vorgaben für die Ammoniakreduktion, die als Fördervoraussetzung gilt, durch Praxisbeispiele ergänzt. Es wird definiert, welche und wie groß Öffnungen bei Güllegrubenabdeckungen sein dürfen; wie sich Spaltenelemente mit Quergefälle bewähren; wie ein erhöhter Fressplatz mit Stufe auszusehen hat und wie groß er sein muss und welche Länge die Fressplatzteiler haben müssen.
- Das MB 48 "Liegeboxenlaufställe für Milchvieh" in 6. Auflage wird adaptiert. Bugschwellenhöhe, Nackenriegelsteuerung und die Liegelängen werden neu definiert und angepasst; die Vorgabe für die Neigung des Fressgitters wird reduziert und Stallklima, Freigelände und Bewegungsflächen werden ergänzt.
- MB 117 "Jungviehställe für die Nachzucht" wird in 1. Auflage ganz neu erscheinen. Es wird Vorgaben über die korrekte Höhe des Barnsockels und des Fressgitters beinhalten sowie die richtige Anbringung und Ausführung der Sockelleiste am Ende der Liegebox.
Bestellungen im ÖKL unter 01/505 18 91, office@oekl.at oder im Webshop auf www.oekl.at