Neue Verordnung zur Maul- und Klauenseuche erlassen
In Österreich wurden bisher keine Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt, alle bislang untersuchten Proben waren negativ. Dennoch bleibt die Lage angespannt: Angesichts der aktuellen Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei und auf Basis einer aktuellen Risikoeinschätzung der AGES hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) weitere Schutzmaßnahmen beschlossen. Eine neue Verordnung erweitert die bestehenden Vorgaben – insbesondere in Hinblick auf Importbeschränkungen, Biosicherheitsmaßnahmen und betriebliche Eigenverantwortung.
Neue Maßnahmen laut Verordnung
- Das bestehende Importverbot für frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen wird auf Stroh und pflanzliche Futtermittel aus betroffenen Ländern ausgedehnt.
- Alle Tierhaltungsbetriebe sind angehalten, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, darunter etwa Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen.
- Betriebe sind verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen zu führen. Im Falle eines Ausbruchs hilft dies den Behörden, rasch die Ansteckungskette nachzuverfolgen.
- Transportunternehmen – u.a. im Bereich der Milcherfassung – sind zur Einhaltung höchster Hygienestandards verpflichtet.
- Tiere aus der erweiterten Sperrzone dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden. Eine Ausnahme ist nur bei negativem Testergebnis und behördlicher Genehmigung zulässig (EU-Vorgabe).
- Landesbehörden können Fahrzeuge anhalten und desinfizieren. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Mai 2025 – parallel zu den aktuellen Grenzschließungen.
Bereits bestehende Maßnahmen bleiben vollumfänglich aufrecht:
- Einfuhrverbot für lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen aus Ungarn und der Slowakei.
- Einrichtung von Sperrzonen in betroffenen Gebieten in Österreich.
- In der Überwachungszone erfolgt eine wöchentliche flächendeckende Beprobung aller Betriebe.
- In der erweiterten Sperrzone werden risikobasierte Untersuchungen nach Stichprobenplan durchgeführt.
- Verbot von Märkten, Tierschauen und ähnlichen Veranstaltungen in beiden Zonen.
- Vollständiges Jagdverbot in der Überwachungszone.