Neue PV-Verordnung und Energiewendegesetz vorgelegt
Eine neue Photovoltaikverordnung und ein Energiewendegesetz legten die beiden für Raumordnung und Energie zuständigen Referenten, LHStv. Martin Gruber und Landesrat Mag. Sebastian Schuschnig, gemeinsam mit LAbg. Dipl.-Ing. Christof Seymann vor. Vereinfachung und Beschleunigung der Energiewende, mehr regionale Eigenversorgung mit Alternativenergie und der sorgsame Umgang mit Kärntner Boden sind die Ziele. „Nicht einige wenige, sondern möglichst viele – vom kleinen Unternehmen bis hin zu Eigenheimbesitzern oder Landwirten – sollen von der Kärntner Energiewende profitieren“, betont Gruber. „Mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau“ erwartet sich Schuschnig. Die neue Photovoltaikverordnung werde ein Vielfaches der bisherigen Potenzialflächen ermöglichen. Eigenversorgung, der Wegfall von Widmungsverfahren, aber auch der Schutz wertvoller Böden seien klare Schwerpunkte dieses „Kärntner Weges“. So wird es für viele PV-Anlagen in Zukunft überhaupt keine Widmung mehr brauchen: „Allein damit stehen auf einen Schlag weit über 3000 ha an Potenzialflächen widmungsfrei für Photovoltaikanlagen in Kärnten zur Verfügung“, erläutert der Landeshauptmannstellvertreter. Das werde für mehr Dynamik und einen Ausbauschub für Photovoltaik in Kärnten sorgen. Der angekündigte parallele Ausbau auf Dächern und Freiflächen kommt: So genannte Grünland-PV-Anlagen werden nun zugelassen, brauchen allerdings ein Widmungsverfahren und sind mit einem Maximalausmaß von 4 ha begrenzt. Wertvolle Agrarflächen für die Lebensmittelversorgung werden ausgewiesen und vor Verbauung geschützt. Gleichzeitig werden jedoch Agri-PV-Anlagen erlaubt, „wenn die Fläche sowohl für die Energieerzeugung als auch für die Landwirtschaft genutzt wird“, erklärt Gruber. Eingebettet sind diese neuen Bestimmungen in ein Energiewende-Gesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energie beschleunigen soll. Vier Gesetzesmaterien (Raumordnungsgesetz, Bauordnung, Elektrizitätsgesetz und Elektrizitätswirtschaftsgesetz) werden aufeinander abgestimmt, um Verfahren zu reduzieren und zu vereinfachen. Entscheidend ist laut Schuschnig, dass erstmals gesetzlich festgelegt wird, dass Anlagen für erneuerbare Energie im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Künftig sind alle Erneuerbaren-Anlagen nach dem Baurecht nur mehr anzeigepflichtig, lange Bauverfahren entfallen komplett. Auch der Schwellenwert für die Bewilligungspflicht im Elektrizitätsrecht wird von 5 kW auf 500 kW angehoben. Doppelte Verfahren werden abgeschafft. Künftig wird keine eigene elektrizitätsrechtliche Bewilligung mehr notwendig sein, wenn beispielsweise bereits eine gewerbe-, abfall-, wasser-, seilbahn- bzw. eisenbahnrechtliche Bewilligung besteht.
Spekulationen verhindern
Dass sensible Landschaftsräume, wie etwa rote Gefahrenzonen oder Naturschutzgebiete, vor Verbauung durch Energieanlagen geschützt bleiben, hebt Seymann hervor. Er unterstreicht aber auch die Rolle der Gemeinden bei den Widmungen für Grünland-PV-Anlagen: „Den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Ein wesentlicher Aspekt der neuen Verordnung ist die Möglichkeit für Gemeinden, privatrechtliche Vereinbarungen mit Betreibern zu schließen, z. B. um einen eventuellen Abbau einer Anlage nach deren Außerbetriebnahme zu regeln, aber auch um Grundstücksspekulationen zu verhindern.“
„Kärntens Bäuerinnen und Bauern können und wollen einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Vorlage der neuen PV-Anlagenverordnung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, da sie die Möglichkeit für die Landwirte ausweitet, auf ihren Flächen Sonnenstrom zu produzieren. Wir begrüßen insbesondere, dass mit der Verordnung ein rechtlicher Rahmen für Agri-PV-Anlagen geschaffen wird“, sagt LK-Präsident Siegfried Huber. Energiewendegesetz und PV-Verordnung seien nur die ersten von mehreren Schritten auf Kärntens Weg zur Energieunabhängigkeit – das steht für Gruber, Schuschnig und Seymann außer Frage. Parallel werde bereits an der neuen Energiestrategie gearbeitet. Darauf aufbauend werde man natürlich das Thema Windkraft behandeln. Auch EU-Vorgaben (RED III) würden dazu verpflichten, langfristig noch mehr Erleichterungen für die Genehmigung von Energieanlagen vorzunehmen.
„Kärntens Bäuerinnen und Bauern können und wollen einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Vorlage der neuen PV-Anlagenverordnung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, da sie die Möglichkeit für die Landwirte ausweitet, auf ihren Flächen Sonnenstrom zu produzieren. Wir begrüßen insbesondere, dass mit der Verordnung ein rechtlicher Rahmen für Agri-PV-Anlagen geschaffen wird“, sagt LK-Präsident Siegfried Huber. Energiewendegesetz und PV-Verordnung seien nur die ersten von mehreren Schritten auf Kärntens Weg zur Energieunabhängigkeit – das steht für Gruber, Schuschnig und Seymann außer Frage. Parallel werde bereits an der neuen Energiestrategie gearbeitet. Darauf aufbauend werde man natürlich das Thema Windkraft behandeln. Auch EU-Vorgaben (RED III) würden dazu verpflichten, langfristig noch mehr Erleichterungen für die Genehmigung von Energieanlagen vorzunehmen.