Neue Luftbilder verfügbar
Teilnehmer an der ÖPUL 2015-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen die neuen Luftbilder bereits im Zuge der Antragstellung des Herbstantrages 2020 beachten. Ansonsten sind Anpassungen spätestens bis zum nächsten Mehrfachantrag durchzuführen.
Die Bewirtschaftungsgrenzen ändern sich im Laufe der Zeit. Wichtig ist, dass die beantragten Feldstücks- und Schlaggrenzen anhand des neuen Luftbildes auf Lagegenauigkeit überprüft und bei Bedarf im Zuge einer Änderungsdigitalisierung an die Gegebenheiten in der Natur angepasst werden. Dazu ist es unbedingt erforderlich, die neuen Luftbilder genau zu prüfen. Die Verpflichtung der Überprüfung und Anpassung der Feldstücks- und Schlaggrenzen liegt beim Antragsteller.
Die Bewirtschaftungsgrenzen ändern sich im Laufe der Zeit. Wichtig ist, dass die beantragten Feldstücks- und Schlaggrenzen anhand des neuen Luftbildes auf Lagegenauigkeit überprüft und bei Bedarf im Zuge einer Änderungsdigitalisierung an die Gegebenheiten in der Natur angepasst werden. Dazu ist es unbedingt erforderlich, die neuen Luftbilder genau zu prüfen. Die Verpflichtung der Überprüfung und Anpassung der Feldstücks- und Schlaggrenzen liegt beim Antragsteller.

Hofkarte sichern
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Landwirtschaftskammer, sich eine neue Hofkarte für den Betrieb zu sichern. Viele Betriebe haben im Zuge der MFA-Abgabe bereits die Möglichkeit genutzt und die neuen Hofkarten vorab bestellt. Diese werden derzeit gedruckt und versendet. Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit, über die LK-Außenstellen, z.B. im Rahmen der Herbstantragstellung, ein Hofkartenpaket im Wert von 15 Euro zu bestellen. Beim Abschluss eines Invekos-Service-Paketes erhalten Sie die Hofkarte im ersten Vertragsjahr und bei jeder Luftbildaktualisierung gratis.
3 Tipps zur Hofkartenaktualisierung
1. Überprüfung der Feldstücke
Es darf nur landwirtschaftlich genutzte Fläche beantragt sein. Wald, Gebüsch, verbaute Flächen, Hofflächen, Rasenmäherflächen, Straßen und Wege etc. müssen herausdigitalisiert werden.
Das Feldstück muss lagegenau beantragt sein.
Überprüfen Sie auch, ob sich nach dem Luftbilddatum etwas geändert hat, was auf dem Luftbild noch nicht ersichtlich ist.
2. Überprüfung der Schläge und Landschaftselemente
Überprüfen Sie, ob die beantragten Schlaggrenzen mit der Bewirtschaftung in der Natur übereinstimmen. Ihre beantragten Schlagnutzungsarten entnehmen Sie der aktuellen Feldstücksliste aus dem Mehrfachantrag 2020.
Überprüfen Sie, ob bei Hutweiden und Almen die im Mehrfachantrag beantragte Futterfläche mit der Natur übereinstimmt.
Achten Sie auf die beantragten Landschaftselemente:
3. Dokumentation des Digitalisierungsbedarfes
Bei Inanspruchnahme der technischen Hilfestellung für die Änderungsdigitalisierungen durch die LK-Außenstellen ist die Dokumentation des Digitalisierungsbedarfs auf einem Hofkartenausduck erforderlich.
Termine für die Änderungsdigitalisierung in den LK-Außenstellen werden schwerpunktmäßig ab Jänner 2021 angeboten werden.
Es darf nur landwirtschaftlich genutzte Fläche beantragt sein. Wald, Gebüsch, verbaute Flächen, Hofflächen, Rasenmäherflächen, Straßen und Wege etc. müssen herausdigitalisiert werden.
Das Feldstück muss lagegenau beantragt sein.
Überprüfen Sie auch, ob sich nach dem Luftbilddatum etwas geändert hat, was auf dem Luftbild noch nicht ersichtlich ist.
2. Überprüfung der Schläge und Landschaftselemente
Überprüfen Sie, ob die beantragten Schlaggrenzen mit der Bewirtschaftung in der Natur übereinstimmen. Ihre beantragten Schlagnutzungsarten entnehmen Sie der aktuellen Feldstücksliste aus dem Mehrfachantrag 2020.
Überprüfen Sie, ob bei Hutweiden und Almen die im Mehrfachantrag beantragte Futterfläche mit der Natur übereinstimmt.
Achten Sie auf die beantragten Landschaftselemente:
- Jedes beantragte punktförmige Landschaftselement muss auch in der Natur vorhanden sein.
- Bei den flächigen Landschaftselementen muss die Beantragung mit den Gegebenheiten in der Natur übereinstimmen.
3. Dokumentation des Digitalisierungsbedarfes
Bei Inanspruchnahme der technischen Hilfestellung für die Änderungsdigitalisierungen durch die LK-Außenstellen ist die Dokumentation des Digitalisierungsbedarfs auf einem Hofkartenausduck erforderlich.
Termine für die Änderungsdigitalisierung in den LK-Außenstellen werden schwerpunktmäßig ab Jänner 2021 angeboten werden.