Neue Förderschiene für Selbstbedienungshütten
Agrarlandesrat Martin Gruber will bestehende wie neue Selbstbedienungsläden mit einer neuen Förderschiene unterstützen. „Die Direktvermarktung ist ein wichtiges zusätzliches Standbein für Bauern. Und mit den Selbstbedienungshütten machen wir es den Leuten noch leichter, regionale Lebensmittel zu kaufen“, sagt er. Mit der finanziellen Unterstützung sollen die Errichtung oder notwendige Umbauten bei bereits bestehenden Hütten erleichtert werden. In Summe gibt es in der ersten Finanzierungsrunde 100.000 Euro für Landwirte. Sollte diese Fördersumme ausgeschöpft werden, will Gruber nachdotieren.
Höhere Fördersummen bis zu 50 % der Investitionssumme gibt es bei der Nutzung von leerstehenden Flächen im Ortskern. „Die Belebung der Stadt- und Ortskerne ist ein wichtiges Thema. Wenn wir regionale Nahversorger und die Vermarktung bäuerlicher Produkte damit verbinden können, entstehen noch mehr Synergien“, ist Gruber überzeugt.
Anträge für die Förderung können bereits ab 15. April gestellt werden und sind an die Abteilung 10 zu richten: abt10.ore@ktn.gv.at. Bis dahin sind die Richtlinien dann auch auf der Website des Landes veröffentlicht.
Voraussetzung für den Förderbezug ist aber jedenfalls, dass ausschließlich Produkte landwirtschaftlicher Betriebe aus Kärnten vermarktet werden, die durch ein staatliches anerkanntes Qualitäts- und Herkunftssiegel (wie AMA-Gütesiegel, -Biosiegel), eine gültige Genussland Kärnten-Partnerschaft oder durch die Marke „Gutes vom Bauernhof“ ausgezeichnet sind.
Höhere Fördersummen bis zu 50 % der Investitionssumme gibt es bei der Nutzung von leerstehenden Flächen im Ortskern. „Die Belebung der Stadt- und Ortskerne ist ein wichtiges Thema. Wenn wir regionale Nahversorger und die Vermarktung bäuerlicher Produkte damit verbinden können, entstehen noch mehr Synergien“, ist Gruber überzeugt.
Anträge für die Förderung können bereits ab 15. April gestellt werden und sind an die Abteilung 10 zu richten: abt10.ore@ktn.gv.at. Bis dahin sind die Richtlinien dann auch auf der Website des Landes veröffentlicht.
Voraussetzung für den Förderbezug ist aber jedenfalls, dass ausschließlich Produkte landwirtschaftlicher Betriebe aus Kärnten vermarktet werden, die durch ein staatliches anerkanntes Qualitäts- und Herkunftssiegel (wie AMA-Gütesiegel, -Biosiegel), eine gültige Genussland Kärnten-Partnerschaft oder durch die Marke „Gutes vom Bauernhof“ ausgezeichnet sind.
LK berät Sie gerne
Sie haben Fragen zur bäuerlichen Direktvermarktung? Zum Betreiben einer bäuerlichen Selbstbedienungshütte? Zu den staatlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssiegeln? Dann nutzen Sie das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer Kärnten und wenden sich an die Beraterinnen für Direktvermarktung in Ihrer LK Außenstelle.
- LK Außenstelle Wolfsberg, Dipl.-Ing. Kerstin Fradler, Tel. 0463/5850-3340
- LK Außenstelle Spittal, Ing. Maria Luise Kaponig, Tel. 0463/5850-3740
- LK Außenstelle Villach, Karin Popatnig, Tel. 0463/5850-3640
- LK Außenstelle Klagenfurt, Ing. Margit Drobesch und Ing. Daniela Merl, Tel. 0463/5850-3140