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Neue Förderkriterien für Diversifizierung

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27.03.2024 | von Mag. Stefan Jerlich - Gültigkeit: Kärnten

Die Zuschüsse werden nahezu in demselben Ausmaß wie in der vergangenen Förderperiode gewährt. Allerdings sind jetzt eine genauere Erarbeitung und Dokumentation des Vorhabens nötig.

Illustration_Diversifizierung_LK NÖ_Eva Kail.jpg © LK NÖ/Eva Kai
© LK NÖ/Eva Kai
Generell versteht man unter "Diversifizierung" eine Erweiterung des Angebotes in Richtung neuer, bisher noch nicht umgesetzter Betriebsaktivitäten. Bei einem industriellen Getränkeerzeuger könnte dies etwa bedeuten, dass z.B. neue Limonadensorten in das Produktionsprogramm aufgenommen werden, etwa spezielle Fruchtmischungen, die zudem nur in der Sommersaison verfügbar sind.
In der Landwirtschaft werden unter "Diversifizierung" jene Aktivitäten zusammengefasst, die über die Urproduktion hinausgehen. Das heißt, nach der Rohstofferzeugung erfolgt noch ein Be- bzw. Verarbeitungsprozess, um ein Produkt, welches eine höhere Wertschöpfung bringt, zu erzeugen und auch zu vermarkten. Zumindest bei Lebensmitteln ist das so. Es gibt aber zahlreiche andere Diversifizierungsaktivitäten, bei denen wohl eine spezielle Leistung zur Verfügung gestellt, aber kein Produkt im klassischen Sinne erzeugt wird. Beispiele dazu wären etwa:
  • Aktivitäten im Freizeitbereich wie bäuerliche Vermietung oder Pensionspferdehaltung.
  • Aktivitäten im kommunalen und gesundheitlichen Bereich wie z.B. Winterdienst oder das Anbieten alternativer Lebensräume wie etwa betreutes Wohnen auf dem Bauernhof - häufig als "Green Care" bezeichnet.
Diversifizierung bedeutet so gut wie immer auch Investition: Gebäude müssen um- oder gar neu gebaut werden, Maschinen und Geräte sind anzuschaffen, Installationen sind durchzuführen. Investieren heißt einerseits, die erforderlichen Finanzmittel zum benötigten Zeitpunkt aufbringen zu müssen, andererseits eine lange Bindung dieser Mittel in den entsprechenden Wirtschaftsgütern. Dazu ist meist der Einsatz von Fremdkapital notwendig. Um den Start in die Diversifizierung zu erleichtern, gibt es auch im aktuellen Programm des GAP-Strategieplanes Österreich 2023-2027 eine entsprechende Förderschiene, nämlich die Maßnahme bzw. Intervention 73-08 ("Investition in Diversifizierungsmaßnahmen").

Investitionsförderung

Im Rahmen der Maßnahme 73-08 können prinzipiell alle vorher angeführten Diversifizierungsbereiche gefördert werden. Der Zuschuss liegt bei 25% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, bei Green Care 30%. Es können Kosten bis zu 400.000 Euro anerkannt werden. Eine Voraussetzung für die Zuerkennung solcher Zuschüsse ist die Beibringung eines Diversifizierungskonzeptes, welches den Betrieb und die geplanten Diversifizierungsmaßnahmen genau beschreibt und zusätzlich mittels positiver Wirtschaftlichkeitsberechnung untermauert.
Um die Förderfähigkeit zu erlangen, durchlaufen die Projekte ein strenges Auswahlverfahren und sollen dort möglichst viele Punkte erzielen. Die maximale Punktezahl beträgt 20, davon müssen mindestens acht erreicht werden. Damit die einzelnen Punkte aussagekräftig beschrieben werden können, werden diese Kriterien im Infokasten mit den möglichen Punkten dargestellt.

Fazit

Auch unter den neuen Bedingungen können Diversifizierungsprojekte gefördert werden. Die Zuschüsse werden nahezu in genau demselben Ausmaß wie in der vergangenen Förderperiode gewährt. Die Zugangskriterien wurden allerdings verschärft, so dass eine besonders genaue Erarbeitung und Dokumentation des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich seiner langfristigen Auswirkungen, vonnöten ist.

Förderkriterien

Kriterium 1: Betriebswirtschaftliches Potenzial
Frage:
Wie hoch ist das Potenzial der Steigerung des Einkommens (in %) im angesprochenen Diversifizierungszweig zwischen Ausgangs- und Zieljahr?
Mögliche Antworten: Das Einkommen des Diversifizierungszweiges steigt
  • um mehr als 10% (drei Punkte).
  • mehr als 5% (zwei Punkte).
  • bis 5% (ein Punkt).

Kriterium 2: Potenzial hinsichtlich Arbeitsplatzwirksamkeit
Frage:
Wie viele Arbeitsplätze werden durch die Maßnahme zwischen Ausgangs- und Zieljahr gesichert?
Mögliche Antworten: Es besteht das Potenzial, im Zieljahr
  • mindestens einen Arbeitsplatz neu zu schaffen bzw. mindestens 1,5 Arbeitsplätze zu sichern (drei Punkte).
  • mindestens einen Arbeitsplatz zu sichern bzw. einen halben Arbeitsplatz neu zu schaffen (zwei Punkte).
  • mindestens einen halben Arbeitsplatz zu sichern (ein Punkt).

Kriterium 3: Grad der Neuheit des Vorhabens
Frage: Welchen Grad der Neuheit hat das Projekt für den Betrieb?
Mögliche Antworten:
  • Es entsteht ein neuer Betriebszweig (drei Punkte).
  • Ein bestehender Betriebszweig wird erweitert (zwei Punkte).
  • Durch die Investition in den bestehenden Betriebszweig wird der Standard bzw. die Qualität verbessert (ein Punkt).

Kriterium 4: Innovation (kumulativ)
Frage:
Entstehen durch das Vorhaben neue Produkte bzw. Verfahren?
Mögliche Antworten:
Durch das Vorhaben ist eine Produktinnovation gegeben (ein Punkt).
Durch das Vorhaben ist eine Verfahrensinnovation gegeben (ein Punkt).

Kriterium 5: Strategische Bedeutung
Frage:
Welche Bedeutung hat das Projekt für das betriebliche Umfeld?
Mögliche Antworten:
  • Der Diversifizierungszweig entfaltet über den Einzelbetrieb hinausgehende positive Wirkung/ en in der Region (zwei Punkte).
  • Die Wirkung/en des Diversifizierungszweiges bleibt/ bleiben auf den Einzelbetrieb beschränkt (ein Punkt).

Kriterium 6: Qualifikation für den Diversifizierungszweig (kumulativ)
Frage:
Welche Qualifikationen/ Ausbildungen sind für den Diversifizierungsbetriebszweig vorhanden? Mögliche Antworten:
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung (ein Punkt)
  • Folgende relevante Ausbildung/ en bzw. einschlägige Weiterbildungen für das eingereichte Projekt sind vorhanden (Aufzählung; ein Punkt).

Kriterium 7: Ressourcenverbrauch (kumulativ)
Frage:
Wird im Vorhaben auf eine Verringerung des Ressourcenverbrauchs aktiv geachtet?
Mögliche Antworten:
  • Durch das Projekt wird die Energieeffizienz gesteigert bzw. es erfolgt die Nutzung erneuerbarer Energie (ein Punkt).
  • Es gibt für den Diversifizierungsbetriebszweig ein Abfallkonzept bzw. es werden wassersparende Aufsätze verwendet (ein Punkt).
  • Der Diversifizierungsbetriebszweig ist ein Umbau, und es wird maßgeblich vorhandene Gebäudesubstanz genutzt, oder es erfolgt eine bodenversiegelungsminimierende Bauweise (ein Punkt).

Kriterium 8: Qualitätssicherungssystem (kumulativ)
Frage:
Wird an anerkannten Qualitätssicherungssystemen teilgenommen?
Mögliche Antworten:
  • Der Betrieb ist z.B. Mitglied bei Urlaub am Bauernhof, hat das Siegel Gutes vom Bauernhof, ist ein DAC-Betrieb, hat die Green Care-Zertifizierung (ein Punkt).
  • Der Betrieb ist anerkannter Biobetrieb (ein Punkt).
  • Die erwarteten Punktezahlen sind mittels der Kennwerte aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. konkreter verbaler Beschreibung zu belegen. Dazu bzw. zur Erstellung der gesamten Diversifizierungskonzepte kann seitens der Landwirtinnen und Landwirte die Hilfe der Landwirtschaftskammer beansprucht werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartnerinnen für Diversifizierungskonzepte und Fachberatungen in der jeweiligen Sparte sind auf Bezirksebene die Lebenswirtschaftsberaterinnen in der jeweiligen LK-Außenstelle.
Ansprechpartner für Betriebskonzepte mit Diversifizierung, Diversifizierungskonzepte und Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der LK-Zentrale, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, ist das Referat 6, Agrar- und Marktwirtschaft, Mag. Stefan Jerlich, ABL, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 04; E-Mail: stefan.jerlich@lk-kaernten.at.

Kontakt

  • Stefan Jerlich
    Mag. Stefan Jerlich
    stefan.jerlich@lk-kaernten.at
    T 0463/5850-1404
    F 0463/5850-91404

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