Neue Anforderung bei Biokälbern
Wie im „Kärntner Bauer“ mehrfach berichtet, führte die EU-Kommission im Jahr 2017 in Österreich eine Überprüfung durch. Als Folge dieses Audits kommt es in einigen Bereichen zu Anpassungen bei der Umsetzung der Vorgaben der EU-Bioverordnung – so auch im Bereich der Auslaufüberdachungen.
Demnach müssen Kälber ab der zweiten Lebenswoche in Gruppen gehalten werden. Außerdem muss ihnen Zugang zu Freigelände werden gewährt werden. Dies betrifft unter anderem die Überdachung von Auslaufflächen für Kälber. Der Kälberauslauf durfte nach österreichischer Auslegung bisher zu 100 Prozent überdacht sein. Dies ist seit heuer nicht mehr möglich. Eine vollständige Überdachung des Freigeländes für Kälber – das gleiche gilt für Lämmer und Kitze – ist nicht mehr zulässig. Wie die Bestimmungen dazu in Zukunft im Detail aussehen werden, ist derzeit noch unklar. Dazu müssen erst die Ergebnisse weiterer Verhandlungen abgewartet werden.
Seit 1. Jänner 2020 gilt, dass ein Teil des Kälberauslaufes unüberdacht bleiben muss. Betriebe, deren Kälberauslauf derzeit noch zu 100 Prozent überdacht ist, können möglicherweise eine der folgenden drei Maßnahmen umsetzen:
Demnach müssen Kälber ab der zweiten Lebenswoche in Gruppen gehalten werden. Außerdem muss ihnen Zugang zu Freigelände werden gewährt werden. Dies betrifft unter anderem die Überdachung von Auslaufflächen für Kälber. Der Kälberauslauf durfte nach österreichischer Auslegung bisher zu 100 Prozent überdacht sein. Dies ist seit heuer nicht mehr möglich. Eine vollständige Überdachung des Freigeländes für Kälber – das gleiche gilt für Lämmer und Kitze – ist nicht mehr zulässig. Wie die Bestimmungen dazu in Zukunft im Detail aussehen werden, ist derzeit noch unklar. Dazu müssen erst die Ergebnisse weiterer Verhandlungen abgewartet werden.
Seit 1. Jänner 2020 gilt, dass ein Teil des Kälberauslaufes unüberdacht bleiben muss. Betriebe, deren Kälberauslauf derzeit noch zu 100 Prozent überdacht ist, können möglicherweise eine der folgenden drei Maßnahmen umsetzen:
- Weide
- Auslauf vergrößern
- Kälberiglus
Tipp
Der Kälberauslauf wird im Zuge der Biokontrolle überprüft. Sollten Sie Probleme bei der Umsetzung haben, wenden Sie sich an das Biozentrum Kärnten, Tel. 0463/5850–5400.