Naturschutz: neue Förderrichtlinie beschlossen
Agrarreferent LHStv. Martin Gruber und Naturschutz-Landesrätin Sara Schaar brachten gemeinsam die Förderrichtlinie zur Umsetzung von EU-/Land-finanzierten Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023 bis 2027 im Bereich Naturschutz ein.
Im Zuge des „Europäischen Green Deals“ wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Jahre 2023 bis 2027 und damit auch die Förderung durch den ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) stärker an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Als Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der GAP wurde der nationale GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Entsprechend ihrer Zuständigkeit für Naturschutz müssen die Bundesländer für alle Fördermaßnahmen innerhalb des GAP-Strategieplans mit ausschließlicher EU-/Landesfinanzierung eigene Landesförderrichtlinien erstellen. Die Kärntner Richtlinie soll mit 1. Dezember 2023 in Kraft treten und dem Schutz sowie Erhalt wertvoller und gefährdeter Lebensräume dienen. „Die Landwirtschaft leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der Biodiversität. Durch diese Richtlinie ist sichergestellt, dass die Kärntner Bauern für diese Leistung auch eine entsprechende Abgeltung erhalten“, betonte Gruber. „Mit der neuen Förderrichtlinie soll es gelingen, weitere Schritte zu setzen, um unsere Ziele im Naturschutz- Bereich, auch im Sinne der österreichischen Biodiversitätsstrategie zu erreichen“, erklärte Schaar.
Im Zuge des „Europäischen Green Deals“ wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Jahre 2023 bis 2027 und damit auch die Förderung durch den ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) stärker an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Als Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der GAP wurde der nationale GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Entsprechend ihrer Zuständigkeit für Naturschutz müssen die Bundesländer für alle Fördermaßnahmen innerhalb des GAP-Strategieplans mit ausschließlicher EU-/Landesfinanzierung eigene Landesförderrichtlinien erstellen. Die Kärntner Richtlinie soll mit 1. Dezember 2023 in Kraft treten und dem Schutz sowie Erhalt wertvoller und gefährdeter Lebensräume dienen. „Die Landwirtschaft leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der Biodiversität. Durch diese Richtlinie ist sichergestellt, dass die Kärntner Bauern für diese Leistung auch eine entsprechende Abgeltung erhalten“, betonte Gruber. „Mit der neuen Förderrichtlinie soll es gelingen, weitere Schritte zu setzen, um unsere Ziele im Naturschutz- Bereich, auch im Sinne der österreichischen Biodiversitätsstrategie zu erreichen“, erklärte Schaar.