Nachbesserung bei Saatgutmischungen
Die ÖAG-Fachgruppe Saatgutproduktion und Züchtung von Futterpflanzen (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Viehwirtschaft) hat die in Österreich und damit auch in Kärnten erhältlichen Grünland- und Feldfutterbauqualitätsmischungen nachgebessert. Für jede Nutzungsdauer, jeden Standort und für jede Bewirtschaftungsrichtung gibt es spezielle Saatgutmischungen. Die Artenzusammensetzung, die verwendeten Sorten und die Saatgutqualitäten sind für die Qualität der Saatgutmischung verantwortlich. Die ÖAG-Richtlinie schreibt neben den Arten und der Zusammensetzung auch die Sorten vor, wobei die Zusammensetzung prozentgenau festgelegt wird.
Qualitätsmischungen
Für die Überarbeitung der Qualitätssaatmischungen waren folgende Faktoren ausschlaggebend:
- Der Mischungsrahmen wird laufend, spätestens alle drei Jahre, auf Basis der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis angepasst.
- neue Versuchsergebnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse aus Sortenprüfungen
- Ausnutzung des Zuchtfortschrittes in der Futterpflanzenzüchtung (z.B. auf Krankheitsresistenz, Winterhärte, Blatt-Stängel-Verhältnis, Rostkrankheiten).
- Zusammensetzung der Saatgutmischungen je nach Klima, Standort, Bewirtschaftungsart sowie nach Bewirtschaftungsintensität aus unterschiedlichen Arten und Sorten in unterschiedlicher Gewichtung.
- Die Zusammensetzung muss der angegebenen Rezeptur entsprechen. Was auf dem Etikett bzw. Sackanhänger steht, muss auch drin sein.
- Es müssen die geeigneten Sorten verwendet werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn von der betreffenden Art kein Sortensaatgut erhältlich ist.
- Das Saatgut muss ampferfrei sein. Sowohl die Einzelkomponenten, als auch die fertig gemischten Partien werden auf Zusammensetzung und Ampferfreiheit untersucht. Es wird eine Probe von 100 Gramm untersucht.
ÖAG-Saatgutmischungen
Bei der Nachsaatmischung für vier und mehr Nutzungen (NIK mit Klee) wurde der Weißkleeanteil auf null gesetzt, wobei sich der Rotkleenanteil von 10% auf 15% erhöhte. Neu ist auch, dass bei den ÖAG-Qualitätssaatgutmischungen die Anzahl der Nutzungen auf dem Informationssackanhänger und im ÖAG-Handbuch angeführt ist.
Neu sind die Saatgutmischungen Dauerweidemischung mit Knaulgras für Pferdeweiden, auch für Schnittnutzung (PW), Wechselwiesenmischung für drei und mehr Hauptnutzungsjahre (WWI), Kleegrasmischung für zwei bis drei Hauptnutzungsjahre.
Aus dem Sortiment genommen wurden die Saatgutmischungen Dauerwiesenmischung mittelintensiv für feuchte Lagen (C), Dauerwiesenmischung mittelintensiv für Pferdewiesen, Fruktanarm (PH), Wechselwiesenmischung für drei- und mehr Hauptnutzungsjahre für mittelintensive Bewirtschaftung für milde und mittlere Lagen (WM), die Wechselwiesenmischung für drei- und mehr HNJ für mittelintensive Bewirtschaftung für raue Lagen (WR) und die Rotkleegrasmischung für ein Hauptnutzungsjahr für mittlere und raue Lagen (RR).
Aus dem Sortiment genommen wurden die Saatgutmischungen Dauerwiesenmischung mittelintensiv für feuchte Lagen (C), Dauerwiesenmischung mittelintensiv für Pferdewiesen, Fruktanarm (PH), Wechselwiesenmischung für drei- und mehr Hauptnutzungsjahre für mittelintensive Bewirtschaftung für milde und mittlere Lagen (WM), die Wechselwiesenmischung für drei- und mehr HNJ für mittelintensive Bewirtschaftung für raue Lagen (WR) und die Rotkleegrasmischung für ein Hauptnutzungsjahr für mittlere und raue Lagen (RR).
Biologisches Saatgut
Die Bioverordnung gilt bereits seit dem 1. Jänner 2022, allerdings ist sie nach einem Übergangsjahr ab 1. Jänner 2023 in Kraft getreten. Daher fällt seit 1. Jänner 2023 die generelle Ausnahmegenehmigung für Saatgutmischungen im Grünland. Dies bedeutet, dass für alle konventionellen Grünlandsaatgutmischungen vor dem Zukauf bei der zuständigen Kontrollstelle um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden muss. Neu ist auch, dass "Mischungen für die biologische Landwirtschaft“ bis zu 30% ungebeizt-konventionelle Mischungspartner enthalten dürfen. Diese bestehen aus mindestens 70 Gewichtsprozenten aus Bio- oder Umstellerware. Diese 70%-Mischungen können ohne Genehmigung zugekauft werden. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Einzelkomponenten auf der allgemeinen Ausnahmeliste stehen, die auf der Website der AGES abrufbar ist. Da es keine ÖAG-Qualitätssaatgutmischungen für das Dauergrünland in "Bioqualität“ geben wird, ist ein Ansuchen an die Kontrollstelle notwendig.
Folgende ÖAG-Feldfuttermischungen sind für die biologische Landwirtschaft verfügbar, diese Saatgutmischungen können ohne Genehmigung eingesetzt werden:
- Kleegrasmischung für zwei bis drei Hauptnutzungsjahre (KM-B),
- Kleegrasmischung für zwei bis drei Hauptnutzungsjahre für raue und höhere Lagen (KR-B)
- Luzerne-Rotkleegrasmischung (Schrittmachergemenge) für zwei bis drei Hauptnutzungsjahre (LR-B).
Preis und Qualität
Bei den ÖAG-Mischungen liegt der Preis pro kg zwischen 7,50 und 8,50 (inkl. MwSt., bei einer Menge von 25 bis 100 kg). Aktionspreise sind davon ausgenommen. Die Kontrollen und der Anbau der Vermehrungen in Österreich machen das Saatgut auch etwas teurer. Die Vermehrer bekommen einen fairen Preis, der "unabhängig“ vom Weltmarktpreis ist. Damit ist gewährleistet, dass wir in Österreich beim Grünlandsaatgut eine kontinuierliche und regionale Vermehrung haben. Vom Ausland können gewisse Sorten wesentlich billiger importiert werden.
Die Anbauempfehlungen in der Saatstärke pro ha sehen beim qualitativen ÖAG-Saatgut von 22 kg für Feldfuttermischungen bis 29 kg für Dauerwiesen vor. Andere Saatgutanbieter liegen hier bei 30 bis 40 kg/ha und mehr. In Exaktversuchen wurden die Erträge und Qualitäten von herkömmlichen Mischungen mit ÖAG-Qualitätsmischungen verglichen. Die ÖAG-Qualitätsmischungen haben bereits im ersten Anbaujahr, aber spätestens im ersten Hauptnutzungsjahr, die höheren Saatgutkosten durch bessere Erträge und Qualitäten kompensiert.
Ampferfreiheit
Bei der ÖAG sind 108 Sorten (71 Gräsersorten und 37 Sorten Klee bzw. Luzerne) zugelassen. Das Saatgut von diesen Sorten hat eine um rund 10% höhere Keimfähigkeit, als dies bei den anderen Mischungen vorgesehen ist. Ebenso ist die Reinheit der ÖAG-Sorten höher. Die ÖAG-Saatgutmischungen sind 100% ampferfrei. Die einzelnen Sorten sowie die fertige Mischung werden beprobt, und es werden die 100 g Mischproben zweimal auf Ampfer untersucht. Bei beiden Untersuchungen darf kein Ampfersamen enthalten sein. Erst wenn die Agentur für Ernährungssicherheit in Wien (AGES Wien) die Ampferfreiheit schriftlich bestätigt, darf das Saatgut im Verkehr gebracht werden.
Reklamation, Handbuch
Saatgutreklamationen können nur durchgeführt werden, wenn 400 g zur Untersuchung auf Fremdbesatz eingesendet werden. Deshalb empfiehlt es sich, ein wenig Saatgut samt Saatgutetikett von der gesäten Mischung im Ansaatjahr aufzubewahren, falls es zu Saatgutreklamation kommen würde.
Info: Das ÖAG-Handbuch sowie eine Übersicht aller aktuellen ÖAG-Qualitätssaatgutmischungen und ihrer spezifischen Eigenschaften und empfohlenen Einsatzbereiche für die Mischungssaisonen 2023 bis 2022 kann unter Pflanzenbau/Grünland und Futterbau oder die Saatgutmischungssuche unter https://gruenland-viehwirtschaft.at/oeag-handbuch/mischungssuche-oesterreich heruntergeladen werden.
Saatgutreklamationen können nur durchgeführt werden, wenn 400 g zur Untersuchung auf Fremdbesatz eingesendet werden. Deshalb empfiehlt es sich, ein wenig Saatgut samt Saatgutetikett von der gesäten Mischung im Ansaatjahr aufzubewahren, falls es zu Saatgutreklamation kommen würde.
Info: Das ÖAG-Handbuch sowie eine Übersicht aller aktuellen ÖAG-Qualitätssaatgutmischungen und ihrer spezifischen Eigenschaften und empfohlenen Einsatzbereiche für die Mischungssaisonen 2023 bis 2022 kann unter Pflanzenbau/Grünland und Futterbau oder die Saatgutmischungssuche unter https://gruenland-viehwirtschaft.at/oeag-handbuch/mischungssuche-oesterreich heruntergeladen werden.