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MKS-Ausbrüche in der Slowakei

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24.03.2025 | von Dr. med. vet. Kerstin Seitz

Österreich ist von den Sperrzonen nicht betroffen.

MKS-Ausbruch Slowakei März 2025.png © Staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung der Slowakischen Republik, modifiziert von Mag. Stefan Fucik;
Sperrzonen der aktuellen MKS-Ausbrüche; blauer Kreis: Sperrzone in Ungarn, rote Kreise: Sperrzonen in der slowakischen Republik © Staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung der Slowakischen Republik, modifiziert von Mag. Stefan Fucik;
Am 21. März wurden drei Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) auf drei Betrieben in der Slowakei bestätigt. Bei den betroffenen Tieren (Rinder und kleine Wiederkäuer) wurden die typischen Symptome der MKS festgestellt, das Vorliegen der Tierseuche wurde im Labor bestätigt. Insgesamt sind etwa 2.000 Tiere betroffen. Einer der Betriebe befindet sich in der Überwachungszone, die im Zusammenhang mit dem ungarischen MKS-Ausbruch eingerichtet wurde, zwei weitere in der unmittelbaren Umgebung (siehe Karte). Österreich ist von den Sperrzonen in der Slowakei nicht betroffen.  

Die Maßnahmen der slowakischen Veterinärbehörden auf den Ausbruchsbetrieben sind im Gange, mit sofortiger Wirkung hat die Slowakei einen vorerst 72-stündigen “Standstill“ ausgerufen - empfängliche, lebende Tiere dürfen damit innerhalb der Slowakei nicht transportiert werden. Auch das Betreten der Wälder in betroffenen Gebieten, die Schließung von Zoos und das Verbot von Märkten bzw. Ausstellungen gehören zu den getroffenen Maßnahmen.
Das österreichische Gesundheitsministerium hat die Transporte empfänglicher Tiere aus der Slowakei nach Österreich der vergangenen Wochen erhoben. Dabei wurde deutlich, dass es nur Schlachttiertransporte zu uns gegeben hat. Veterinärbehördliche Kontrollen werden gegenwärtig durchgeführt. Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Seuche durch Transporte aus der Slowakei oder Ungarn nach Österreich eingeschleppt wurde.
 
Da infizierte Tiere das Virus bereits vor Auftreten der ersten Symptome ausscheiden und eine Ansteckung auch über kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhe, Futter, etc.) möglich ist, ersucht das BMSGPK Halter:innen empfänglicher Tierarten eindringlich darum, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) zu achten bzw. diese aufgrund der angespannten Lage in unseren Nachbarländern zu erhöhen. 

Für Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar!

Allgemeine Info MKS:

  • Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden.
  • MKS ist eine reine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar, also keine Zoonose.
  • Den letzten Ausbruch der MKS in Deutschland gab es 1988 in Niedersachsen. In Europa wurde der letzte Ausbruch in 2011 aus Bulgarien gemeldet. Davor waren 2001 das Vereinigte Königreich und in der Folge Frankreich, Irland und die Niederlande vom einem großen MKS-Geschehen betroffen. 
  • Das MKS-Virus kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar.
  • Die Ansteckung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z.B. Milch), Ausscheidungen der Tiere und über unbelebte Objekte (z.B. Fahrzeuge, Schuhe,..)
  • Achtung: Tiere können das Virus bereits vor Auftreten der ersten Symptome ausscheiden. Ausbrüche sollen so früh wie möglich erkennt werden, damit eine rasche Eindämmung und damit Verhinderung der Seuchenausbreitung möglich ist.
  • Biosicherheitsmaßnahmen sollen eingehalten werden, dazu zählt saubere Stallkleidung, Quarantäne von Zukauftstieren, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, kein Zutritt für Betriebsfremde Personen.
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