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Mit Umstiegsförderung raus aus dem Öl

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14.05.2020 | von Ing. Martin Mayer

Anträge können ab sofort bis längstens 31. Dezem­ber 2020 (solange die Mittel reichen) einge­­bracht werden. Kosten für er­­brachte Leistungen werden rückwirkend ab 1. Jänner 2020 anerkannt.

Raus aus dem Öl.png © Österreichischer Biomasseverband
Für die Umstellung von Öl- und Gasheizungen, Allesbrenner sowie Elektroheizungen auf erneuerbare Energie können ab sofort wieder Anträge eingebracht werden. © Österreichischer Biomasseverband
Für die Umstellung von Öl- und Gasheizungen, Allesbrenner sowie Elektroheizungen auf erneuerbare Energie werden durch das Klimaschutzministerium aus Mitteln des Klimafonds 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzliche 42,7 Millionen Euro werden für die thermische Sanierung von betrieblichen, kommunalen und Wohngebäuden freigeschalten. Lang wurde auf die erfolgreiche Förderaktion „Raus aus Öl“ gewartet, die nun fortgesetzt wird. Förderwerber können ab sofort die Anträge bei der Förderabwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting online unter www.umweltförderung.at einreichen. Die Förderabwicklung erfolgt wie in der Vergangenheit. Privathaushalte werden mittels zweistufigem Verfahren abgewickelt (Achtung: rechtzeitig informieren, um keine Fristen zu versäumen). Privathaushalte könne sich online unter der o.a. Webadresse registrieren, die Fertigstellung des eingereichten Projektes bzw. der Förderantrag = Förderabrechnung muss binnen 20 Wochen ab Registrierung erfolgen. 

Für Betriebe und Kommunen gelten andere Spielregeln. Für die Förderung können Kosten, die ab dem 1. Jänner 2020 angefallen sind, bei der Abrechnung geltend gemacht werden. Zum Unterschied zu den vorangegangenen Jahren ist eine Energieberatung erforderlich, diese kann aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen auch per Videokonferenz durchgeführt werden.
 

Förderungshöhe

Beim Kesseltausch haben Anschlüsse an hocheffiziente Nahwärmeanlagen höchste Priorität, sollte ein Anschluss nicht möglich sein, sind Biomasseanlagen und Wärmepumpen förderbar. Förderungen werden für Ein- und Zweifamilienhaushalte, Mehrfamilienwohnhäuser, Betriebe sowie kommunale Einrichtungen gewährt. Gefördert wird dabei der Umstieg auf hocheffiziente Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energie. Die Förderung wird jeweils in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Für Ein- und Zweifamilienhaushalte beträgt die Förderung max. 30 % der anerkannten Investitionskosten, die Förderung ist mit 5.000 Euro pro Förderfall begrenzt.

Im mehrgeschossigen Wohnbau beträgt die Förderung max. 1.000 Euro/Wohneinheit, Obergrenze sind ebenfalls 30 % der anerkannten Gesamtinvestitionskosten.

Betriebe sind bis zu einer Leistung von 100 kW förderbar, zum Unterschied zu den Privathaushalten ist der Förderantrag im Nachhinein, spätestens jedoch 6 Monate nach Fertigstellung des Projektes zu stellen. Die ­Förderung beträgt bis zu 50 kW 5000 Euro/Projekt, von 50–100 kW max. 8000 Euro/Projekt, wobei die Obergrenze ebenfalls 30 % der anerkannten Kosten darstellen.
 

Infos/wichtige Adressen

  • Klimafonds www.klimafonds.gv.at (Leitfaden und Förderrichtlinien)
  • Kommunalkredit Public Consulting www.umweltfoerderung.at (Förderungsabwicklung)
  • Raus aus Öl www.raus-aus-oel.at (Übersicht förderbare Maßnahmen)
Thermische Sanierung 
Im Bereich der thermischen Gebäudesanierung sind Private, Betriebe und öffentliche Einrichtungen förderbar. Für diesen Schwerpunkt stehen 42,7 Millionen Euro zur Verfügung, Anträge können ebenfalls ab sofort bei der Kommunalkredit gestellt werden. Prinzipiell steht bei dieser Förderung eine wesentliche Reduzierung des Heizwärmebedarfs sowie der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen im Mittelpunkt, die Förderung ist mit 30 % der anerkannten Kosten begrenzt. Da für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Maßnahmen gesetzt werden können, soll unbedingt vor Inangriffnahme des Projektes Kontakt mit der Förderstelle aufgenommen werden.

Kombinierbare Förderungen
Sowohl die Raus-aus-Öl-Förderung als auch die thermische Gebäudesanierung sind mit Landesförderungen, sofern verfügbar, kombinierbar, eine Kombination mit kofinanzierten Förderungen (z.B. Kofinanzierung EU/Bund/Land) ist nicht möglich. Durch die Kombinierbarkeit können beispielsweise Ein- und Zweifamilienhaushalte in Kärnten bei Umstieg von Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner oder Elektrodirektheizung auf Nahwärme aus Biomasse bzw. Biomasseheizung bis zu 11.000 Euro/Projekt ­gefördert werden.

 

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