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Mit dem Wohnmobil von Bauernhof zu Bauernhof

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01.07.2021 | von Mag. Iris Jaritz

Bauernhöfe werden von Naturliebhabern als attraktive Stationen auf ihrer Campingreise wahrgenommen. Was es für Anbieter und Nutzer dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Foto Wohnmobil_c_christian-gruber-steffner .jpg © Christian Gruber-Steffner
Auf immer mehr Bauernhöfen sind Wohnmobilbesitzer gern gesehene Gäste. © Christian Gruber-Steffner
Gerade die Pandemie hat das Bedürfnis nach Individualreisen noch einmal verstärkt. Ein Trend, der vor einigen Jahren begann, setzt sich fort: Camping wird immer beliebter: Wie Weinbergschnecken ziehen Wohnmobilbesitzer mit ihrem eigenen Zuhause durchs Land. „Bei den Wohnmobilen stiegen die Neuzulassungen im September 2020 auf mehr als das Siebenfache. Zusätzlich zur Versicherungssteuer wird hier der Coronavirus-bedingte Trend zum Campingurlaub sichtbar“, sagt Tobias Thomas, Generaldirektor der Statistik Austria (Zitat: Neuzulassungen: Wohnmobile boomen – oesterreich.ORF.at, Oktober 2020). Camper sind zum Großteil Naturliebhaber, an Nachhaltigkeit und Regionalität interessierte Menschen. Hier schließen die Konzepte des digitalen Anbieters „Schau aufs Land“ sowie einer Printversion namens „Bauernleben“ an. Der sanfte Tourismus auf Bauernhöfen soll hierüber für nachhaltig denkende Reisende ermöglicht werden. Beide Anbieter haben bereits zahlreiche Bauernhöfe als Bereitsteller eines Abstellplatzes gewinnen können, und zahlreiche Nutzer freuen sich auch in Kärnten über das Angebot. 
 

Wie funktioniert das Konzept?

Bauernhöfe können sich kostenlos registrieren lassen. Sie stellen einen Abstellplatz zur Verfügung – für maximal zehn Reisende zeitgleich pro Tag. Ansonsten gibt es keine Verpflichtung für irgendein Service, wie z. B. Sanitäranlagen, Wasser, Strom oder dergleichen anzubieten. Werden derartige Leistungen zur Verfügung gestellt, kann auch eine Nutzungsgebühr dafür eingehoben werden. 

Reisende bezahlen einen Mitgliedsbeitrag von 34,90 Euro/​Jahr je Plattform und erhalten dafür den Zugang/​Kontakt zu den Bauernhöfen in digitaler Form bzw. in Form eines Reiseführers. Die Reisenden melden sich einen bis zwei Tage, bevor sie anreisen möchten. Der Bauer/​die Bäuerin entscheidet, ob an dem angefragten Tag ein Platz zur Verfügung steht. Die Camper dürfen maximal 24 Stunden am Hof sein. Es gelten Verhaltensregeln hinsichtlich wertschätzender Kommunikation, Respekt, Verhalten am Bauernhof und Umweltschutz: Die Gäste sollen z. B. ihren Müll wieder mitnehmen, entsorgen Abwasser an vorgesehenen Entsorgungsstationen und hinterlassen den Platz wieder so, wie sie ihn vorgefunden haben. Die gedruckte Version „Bauernleben“ ist für dieses Jahr bereits herausgegeben worden. Ein Einstieg in eine digitale Variante bei „Schau aufs Land“ ist jederzeit möglich. Es handelt sich um unterschiedliche Anbieter. 
 

Was hat der Bauer/​die Bäuerin davon?

Der Abstellplatz (ein bis drei Platzerln, maximal für zehn Personen) wird den Reisenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Es gilt die Regel, dass Reisende sich mit ihrem Einkauf am Bauernhof für die Gastfreundschaft bedanken. Es gibt allerdings keine Kaufverpflichtung. 
 

5 Grundregeln

  •  Ein Abstellplatz für Wohnmobile und -wägen (maximal zehn Personen zeitgleich) ist kein Campingplatz im Sinne des Kärntner Campingplatzgesetzes.
  • Die Abstellplätze für motorisierte Fahrzeuge müssen auf befestigtem Untergrund am Hofgelände sein.
  • Das Kärntner Naturschutzgesetz § 15 verbietet Camping in der freien Landschaft. 
  • Im Sinne der Fairness wäre es, Orts- und Nächtigungstaxe einzuheben und bei der Gemeinde abzuführen. Verpflichtend ist dies allerdings, solange die Gäste weniger als 24 Stunden am Hof sind, nicht (Auskunft Tourismusbüro).
  • Da sich die Abstellplätze am privaten Grundstück im Hofbereich befinden, handelt es sich um einen beaufsichtigten Abstellplatz, somit gilt die COVID-19-Verordnung: Gästeregistrierung. 

Versicherungs- und Sicherheitscheck

Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Versicherungsberater, und nehmen Sie einen kostenlosen Sicherheitscheck der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen in Anspruch (Johannes Kröpfl, Dr. Katharina Göttlicher), um folgende Fragen abzuklären: Welche Schäden können eventuell von den Gästen verursacht werden? Welche potenziellen Gefahren gibt es auf ihrem Hof für betriebsfremde Personen? Wer ist in welchem Fall haftbar und bezahlt eventuell verursachte Schäden?
 

Nachgefragt bei …

… Marion Stabentheiner vom Lahnerhof in Obergail/​Lesachtal berichtet (bietet über „Bauernleben“ an) 
„Wir führen den Lahnerhof in Obergail als Berggasthof und Pension. Zimmer und Ferienwohnungen werden vermietet, und wir kochen aus. Über „Bauernleben“ bieten wir Individualreisenden die Möglichkeit, bei uns am Hof einen Tag zu verbringen. Die Vereinbarung lautet: Für die Möglichkeit, bei uns den Abstellplatz zu nutzen, konsumieren die Gäste eine Mahlzeit bei uns am Hof. In der Zwischensaison betreiben wir den Gasthof nicht. Unsere Bauernprodukte können jedoch erworben werden. Bei uns funktioniert diese Art der Kooperation und des sanften Tourismus sehr gut.“ 

… Familie Glanzer, Glanzer Alpakas unterm Lindenbaum, St. Veit (bietet über „Schau aufs Land“ an) 
„Welche bessere Möglichkeit gibt es, Leben auf einen Hof zu bringen, als immer wieder neue Campinggäste begrüßen zu dürfen und vielleicht auch noch Freundschaften zu schließen. Bis dato hatten wir mit „Schau aufs Land“ ausschließlich gute Erfahrungen. Die meisten unserer Gäste kaufen in unserem Hofladen ein und lassen zusätzlich einen Unkostenbeitrag für die Sanitäranlagen da.“

 

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