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Mit arbeitsteiliger Jungviehaufzucht erfolgreich

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08.05.2024 | von Dipl.-Ing. Bernhard Prunner

Diese Form der Zusammenarbeit von zwei Betrieben gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dadurch werden bei dem einen Kapazitäten frei, der andere erschließt ein Zusatzeinkommen.

Jungvieh.jpg © Helmut Brugger, Hermagor
Alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Aufzuchtbetrieb und Milchviehbetrieb sollten im Vorhi geregelt werden. © Helmut Brugger, Hermagor
Die moderne Milchwirtschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen, darunter begrenzte Flächen- und Arbeitskapazitäten sowie steigende Anforderungen an die Produktivität und Rentabilität. In diesem Kontext gewinnt die arbeitsteilige Jungviehaufzucht zwischen zwei Betrieben zunehmend an Bedeutung. Doch um diese Kooperation erfolgreich umzusetzen, bedarf es klarer Richtlinien und vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Partnerbetrieben.

Mangels Kapazitäten am Heimbetrieb ist eine Aufzucht der Kalbinnen im eigenen Stall oft nicht möglich. Um sicherzustellen, dass die Kooperation zwischen Aufzuchtbetrieb und Milchviehbetrieb reibungslos funktioniert, sind klare Regelungen zwischen den Partnerbetrieben unerlässlich. Sowohl der Milchviehbetrieb als auch der Aufzuchtbetrieb müssen von der Zusammenarbeit profitieren, was eine sorgfältige Planung und Wirtschaftlichkeitsprüfung erfordert.

Für den Milchviehbetrieb bieten sich durch die Auslagerung der Aufzucht freiwerdende Kapazitäten zur Ausweitung der Milchviehhaltung an. Auf der anderen Seite sehen Betriebe, die Kalbinnen zur Aufzucht annehmen, dies als Chance zur Nutzung vorhandener Stall­kapazitäten und als zusätzliche Einnahmequelle.

Bewusste Kalkulation

Die Kosten für die Jungviehaufzucht müssen bewusst kalkuliert werden. Dabei stellt sich die Frage, welchen Betrag der Aufzuchtbetrieb für die Betreuung der Tiere erhält und wie viel der Milchviehbetrieb für die Aufzucht seiner Tiere bezahlen kann. In der Praxis werden häufig zwei Varianten angewendet:
  • Variante mit Futtertagegeld: Der Milchviehbetrieb liefert weibliche Kälber an den Aufzuchtbetrieb und behält das Eigentum an den Tieren. Der Aufzuchtbetrieb verpflichtet sich, die Kälber ordnungsgemäß aufzuziehen und als hochträchtige Färsen an den Milchviehbetrieb zurückzugeben. Für jeden Aufzuchttag erhält der Aufzuchtbetrieb eine festgelegte Tagespauschale.
  • Variante mit Verkauf und Rückkauf: Der Milchviehbetrieb verkauft weibliche Kälber an den Aufzuchtbetrieb, der das Eigentum an den Tieren übernimmt. Der Aufzuchtbetrieb zieht die Kälber ordnungsgemäß auf, lässt sie decken und verkauft sie als hochträchtige Färsen zu einem vereinbarten Preis an den Milchviehbetrieb zurück.
Diese Form der arbeitsteiligen Jungviehaufzucht bietet dem Milcherzeugerbetrieb die Möglichkeit, sich vollständig von der Jungviehaufzucht zu entlasten, während der Aufzuchtbetrieb die volle Verantwortung für die Aufzucht und den Verkauf der Tiere übernimmt. Durch den vereinbarten Rückkaufpreis erhält der Milcherzeugerbetrieb eine langfristige Planungssicherheit und kann die Bestandsentwicklung gezielt steuern.
In beiden Varianten ist eine klare und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Betrieben von entscheidender Bedeutung. Die Festlegung des Tagessatzes bzw. des Rückkaufpreises ist ein betriebsspezifischer Prozess und erfordert eine gründliche Durchrechnung der anfallenden Kosten.
Melken_58-ID87598.jpg © agrarfoto.com
Alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Aufzuchtbetrieb und Milchviehbetrieb sollten im Vorhi geregelt werden. © agrarfoto.com

Gut geplante Kooperation

Eine gut geplante und durchdachte Kooperation zwischen Milchviehbetrieb und Aufzuchtbetrieb kann beiden Seiten langfristige Vorteile bringen. Klare Ziele und eine offene Kommunikation sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Durch klare Regelungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit können beide Partnerbetriebe langfristig erfolgreich sein. Ein Aufzuchtvertrag ist hierbei absolut empfehlenswert.
Die arbeitsteilige Jungviehaufzucht zwischen zwei Betrieben eröffnet neue Perspektiven für eine nachhaltige und wirtschaftliche Milcherzeugung. Indem Betriebe ihre Ressourcen bündeln und sich auf ihre Stärken konzentrieren, können sie gemeinsam erfolgreich sein und die Zukunft der Viehwirtschaft aktiv gestalten.

Für Fragen steht Dipl.-Ing. Bernhard Prunner, Referat 4, LK Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-15 35 gerne zur Verfügung.

Wichtige Inhalte im Aufzuchtvertrag:

  • Anlieferung des Kalbes: Der Vertrag sollte festlegen, wie und wann die Kälber oder Jungkalbinnen vom Milchviehbetrieb an den Aufzuchtbetrieb geliefert werden. 
  • Rücknahme der Kalbin: Es muss klar definiert werden, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt die hochträchtigen Färsen vom Aufzuchtbetrieb an den Milchviehbetrieb zurückgegeben werden. Dies beinhaltet Aspekte wie den Gesundheitszustand der Tiere, den Zeitpunkt der Rücknahme und mögliche Vereinbarungen zum Transport.
  • Haltungsform und Fütterung: Der Vertrag sollte die Haltungsform der Tiere sowie die Art und Weise der Fütterung klar festlegen. 
  • Deckung der Tiere: Es sollte vereinbart werden, ob und wie die Tiere vom Aufzuchtbetrieb gedeckt werden sollen. Dies umfasst Details wie die Auswahl des Stieres, den Zeitpunkt der Deckung und mögliche Kostenbeteiligungen.
  • Zuchtuntauglichkeit, ­Tierverlust oder Verkauf von Tieren: Der Vertrag sollte Regelungen für den Umgang mit zuchtuntauglichen Tieren, den Verlust von Tieren während der Aufzucht sowie den Verkauf von Tieren enthalten. Dies umfasst Aspekte wie die Kompensation für zuchtuntaugliche Tiere, den Umgang mit Tierverlusten und die Aufteilung der Erlöse aus dem Verkauf von Tieren.
  • Haftungsfragen und Versicherungen: Der Vertrag sollte klare Regelungen zur Haftung und zu eventuellen Versicherungen für Schäden oder Verluste der Tiere enthalten. Dies umfasst Aspekte wie die Haftung bei Krankheiten oder Verletzungen der Tiere sowie die Deckung von Schadensfällen durch Versicherungen.
  • Aufzuchtkosten: Der Vertrag sollte die Aufteilung der Aufzuchtkosten zwischen den beteiligten Betrieben klar regeln. Dies umfasst Details wie die Berechnung der Kosten, die Beteiligung an den Kosten sowie mögliche Vereinbarungen zur Kostenerstattung bei bestimmten Ereignissen.

Insgesamt ist es wichtig, dass der Aufzuchtvertrag alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Milchviehbetrieb und Aufzuchtbetrieb umfasst und klare Regelungen für alle möglichen Situationen festlegt. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit sicherzustellen.

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