Mindestabschuss bei Kahlwild – erste Bilanz
Gemäß Abschussrichtlinien ist der Pflichtabschuss beim Kahlwild (weibliches Rotwild und Kälber) in Höhe des in den letzten drei Abschussplanperioden durchschnittlich erlegten Kahlwildes plus/minus 10 % vorzuschreiben. Die Tabelle 1 stellt die Kahlwildmindestabschusszahlen sowie die entsprechenden Erlegungen 2025 auf Bezirksebene dar. Man sieht, dass alle Bezirke im Jahr 2025 über 50 % gekommen sind, und dass man kärntenweit bei rund 60 % Mindestabschusserfüllung liegt. Im Vergleich dazu sind auch die Abschusszahlen 2024 angeführt.
In Kärnten gesamt wurden 2025 2701 Hirsche, 4759 Tiere und 4037 Kälber, in Summe 11.497 Stück Rotwild erlegt. Den Zahlen nach zu urteilen, wurde der richtige Weg eingeschlagen. Den Erfolg bescheinigen schlussendlich dann der Waldzustand und die Verjüngungsfähigkeit des Waldes.
In Kärnten gesamt wurden 2025 2701 Hirsche, 4759 Tiere und 4037 Kälber, in Summe 11.497 Stück Rotwild erlegt. Den Zahlen nach zu urteilen, wurde der richtige Weg eingeschlagen. Den Erfolg bescheinigen schlussendlich dann der Waldzustand und die Verjüngungsfähigkeit des Waldes.
Jagdverwaltungsbeirat
Interessant sind diese Auswertungen vor allem auch für die in den Gemeindejagdgebieten eingerichteten Jagdverwaltungsbeiräte. Der Jagdverwaltungsbeirat hat grundsätzlich die Interessen der Grundeigentümer in jagdlichen Angelegenheiten des betreffenden Gemeindejagdgebietes zu vertreten. Seine Aufgabenstellungen sind im Kärntner Jagdgesetz näher geregelt.
Aufgaben
Stellungnahme bei der Abschussplanung: Bei der alle zwei Jahre stattfindenden Abschussplanung kann der Jagdverwaltungsbeirat eine Stellungnahme abgeben. Zu diesem Zweck hat er auch die entsprechenden Abschuss- und Planzahlen vom Hegeringleiter zu erhalten.
Anhörung bei Auflösung und Kündigung des Jagdpachtvertrages eines Gemeindejagdgebietes.
Zustimmung bei Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in einer Gemeinde aus freier Hand.
Mitwirkung in der Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten.
Anhörung bei Auflösung und Kündigung des Jagdpachtvertrages eines Gemeindejagdgebietes.
Zustimmung bei Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in einer Gemeinde aus freier Hand.
Mitwirkung in der Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten.
Kahlwilderlegung 2025
| Jagdbezirk | Mindestabschuss | Kahlwild Erlegung 2025 | noch zu erfüllen |
| FE | 1500 | 839 | 661 |
| HE | 1465 | 810 | 655 |
| KL | 95 | 78 | 18 |
| SP | 6498 | 4211 | 2287 |
| SV | 2600 | 1559 | 1050 |
| VI | 1969 | 1043 | 926 |
| VÖ | 421 | 248 | 173 |
| WO | 669 | 392 | 277 |
| Kärnten | 15217 | 9180 | 6047 |
Quelle: Kärntner Jägerschaft
Kahlwilderlegung 2024
| Jagdbezirk | Kahlwild Erlegung 2024 | Differenz: 2025-2024 | |
| FE | 811 | 28 | |
| HE | 767 | 43 | |
| KL | 67 | 11 | |
| SP | 3316 | 895 | |
| SV | 1313 | 246 | |
| VI | 939 | 104 | |
| VÖ | 247 | 1 | |
| WO | 370 | 22 | |
| Kärnten | 7830 | 1350 |
Quelle: Kärntner Jägerschaft