Milchabholung – neuer Umrechnungsfaktor
Bei der Milchabholung mittels Tanksammelwagen wird die Rohmilch volumetrisch in Litern erfasst. Diese werden mit einem Faktor in Kilogramm umgerechnet, die als Basis für Milchabrechnungen dienen. In Österreich wird der Umrechnungsfaktor mit 1. Jänner 2022 auf 1,03 erhöht.
Aufgrund der Inhaltsstoffe Fett, Eiweiß, Laktose, Mineralstoffe, Vitamine weist Milch eine höhere Dichte als Wasser auf. Für die Milchabrechnung muss von Litern auf Kilogramm umgerechnet werden. Bei der Umrechnung von Volumen auf Gewicht kommt ein Faktor zur Anwendung. In Österreich galt bisher der Umrechnungsfaktor 1,025. Ab 1. Jänner 2022 ist bei der Erfassung der Milch mit dem Faktor 1,03 von Litern auf Kilo umzurechnen. Umgesetzt wird diese Änderung in einer Novelle der Erzeugerrahmenbedingungen-Verordnung.
Die Anpassung wird fachlich mit dem technischen Fortschritt bei der Milchsammlung und Erfassung sowie den größeren Milchtanks begründet. Bei der erstmaligen Festlegung der Umrechnung in den 1970er-Jahren, wurde auf die damalige Übernahmetechnik und den damit verbundenen, geringfügigen Lufteinschlüssen bei der Absaugung Bezug genommen.
In Deutschland wurde die Anhebung des Umrechnungsfaktors mit Änderung der Milchgüteverordnung im Juli 2021 vom damaligen Wert (1,02) auf 1,03 angepasst. Auch die Mehrzahl der EU-Länder verwendet mittlerweile den Faktor 1,03.
Aufgrund der Inhaltsstoffe Fett, Eiweiß, Laktose, Mineralstoffe, Vitamine weist Milch eine höhere Dichte als Wasser auf. Für die Milchabrechnung muss von Litern auf Kilogramm umgerechnet werden. Bei der Umrechnung von Volumen auf Gewicht kommt ein Faktor zur Anwendung. In Österreich galt bisher der Umrechnungsfaktor 1,025. Ab 1. Jänner 2022 ist bei der Erfassung der Milch mit dem Faktor 1,03 von Litern auf Kilo umzurechnen. Umgesetzt wird diese Änderung in einer Novelle der Erzeugerrahmenbedingungen-Verordnung.
Die Anpassung wird fachlich mit dem technischen Fortschritt bei der Milchsammlung und Erfassung sowie den größeren Milchtanks begründet. Bei der erstmaligen Festlegung der Umrechnung in den 1970er-Jahren, wurde auf die damalige Übernahmetechnik und den damit verbundenen, geringfügigen Lufteinschlüssen bei der Absaugung Bezug genommen.
In Deutschland wurde die Anhebung des Umrechnungsfaktors mit Änderung der Milchgüteverordnung im Juli 2021 vom damaligen Wert (1,02) auf 1,03 angepasst. Auch die Mehrzahl der EU-Länder verwendet mittlerweile den Faktor 1,03.