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Mehr Versorgungssicherheit mit energieautarkem Bauernhof

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26.01.2024 | von Ing. Martin Mayer

Das Förderprogramm ist mit 100 Mio. Euro dotiert. Voraussetzung dafür ist eine aktive landwirtschaftliche Betriebsnummer.

Photovoltaik AdobeStock_491589845(1).jpg © S. Leitenberger/stock.adobe.com
© S. Leitenberger/stock.adobe.com
Zielsetzungen des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds sind: die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienz- und Lastmanagementmaßnahmen, Verbesserung der Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie, Umstellungen auf nachwachsende Rohstoffe und Stärkung der Krisensicherheit durch praxistaugliche Notfallresilienzsysteme sowie Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte. Das Förderprogramm ist für drei Jahre ausgelegt und mit insgesamt 100 Mio. Euro dotiert. Anspruchsberechtigt sind Land- und Forstwirte mit aktiver landwirtschaftlicher Betriebsnummer. Die Antragstellung ist ausschließlich online über die Kommunalkredit Public Consulting möglich.

Fördersystem

Es ist modular aufgebaut und in einzelne Maßnahmenbündel, aber auch integrierte Gesamtlösungen, aufgeteilt. Die Maßnahmen sind in folgenden Wirkungsbereichen aufgesetzt:
  • Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie
  • Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
  • Optimierung des Energieeinsatzes durch Energie- und Lastmanagementsysteme
  • Optimierung und Umstellung landwirtschaftlicher Maschinen (Außenwirtschaft)
Die Beantragung ist in vier Modulen möglich, wobei Maßnahmen in den Modulen A und D ohne ein zusätzliches Energiekonzept beantragt werden können.

Modul A: Einzelmaßnahmen

Im Modul A können Einzelmaßnahmen ohne verpflichtende Energieberatung bzw. ohne Gesamtenergiekonzept für den Betrieb gefördert werden. Gefördert werden die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeicher und Notstromfunktion bis zu einer Anlagenleistung von 50 kW bzw. 50 kWh Stromspeicherkapazität, wobei der Stromspeicher mindestens 0,5 kWh/kW Anlagenleistung aufweisen muss, die Nachrüstung von Stromspeicher und Notstromfunktion bei bestehenden Anlagen und LED-Systeme im Innen- und Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die Anlagen (PV-Anlage und Stromspeicher) können über die angegebene Leistung bzw. Kapazität hinausgehend errichtet werden, die Fördergrenze liegt jedoch bei 50 kW Anlagenleistung bei der PV-Anlage und 50 kWh Speicherkapazität beim Stromspeicher. Wird lediglich die Nachrüstung des Stromspeichers bei einer bestehenden Anlage beantragt, muss die Speicherkapazität ebenfalls zumindest 0,5 kWh pro kW Anlagenleistung der bestehenden Anlage aufweisen. Die Förderungen betragen bei Anlagen bis 10 kW 285 Euro/kW, bei Anlagen bis 20 kW 250 Euro/kW und bei Anlagen von >20 kW maximal 160 Euro/kW. Der Fördersatz über 20 kW orientiert sich jedoch an den Ausschreibungsergebnissen bzw. Fördercalls nach dem Erneuerbaren-Ausbaugesetz, bis dato lag die maximale Förderung bei Anlagen >20 kW bei 126  Euro/kW installierter Leistung. Eine Rollierung ist nicht vorgesehen. Es ist jedoch möglich, beispielsweise eine Anlage mit 30 kW zu errichten, jedoch für die Förderung nur eine Anlagenleistung bis 20 kW zu beantragen. Für den Stromspeicher wird eine Förderung von 200 Euro/kWh gewährt, maximal werden jedoch pro Anlage 50 kWh gefördert. Eine Kombination mit anderen Bundesförderungen ist nicht möglich, Landesförderungen können jedoch kombiniert werden. Zusätzlich kann im Zuge der PV-Anlagenerrichtung auch die Notstromvorsorge beantragt werden, die maximale Förderung beträgt 850  Euro/Notstrominstallation. Notstromaggregate sind nicht förderbar, förderbar sind die erforderliche Installation für die Notstromeinspeisung sowie erforderliche Umbauten im Verteilerschrank. LED-Beleuchtungen werden nur in Kombination mit Lichtsteuersystemen, beispielsweise Zeitschaltung oder Bewegungsmelder, gefördert. Außerdem muss der gesamte Leuchtkörper getauscht werden, der Ersatz von Leuchtröhren (Neonröhre wird durch LED-Röhre ersetzt) ist nicht förderbar. Die Förderung beträgt 600 Euro/kW installierter Lichtleistung.

Modul B: Erstellung eines Gesamtenergiekonzepte

Gefördert wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes durch qualifizierte Energieberater. Dieses Konzept soll von der Ist-Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs bis hin zum Aufzeigen von Einsparungs- und Effizienzsteigerungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Anhebung des Autarkiegrades am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Wegweiser dienen. Im Wesentlichen muss das Gesamtenergiekonzept folgende Inhalte aufweisen:
  • Grundlegende Daten und Informationen zum Energieberater
  • Ausgangssituation am Betrieb
  • Beschreibung und Analyse des Ist-Standes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Analyse der Investitionsmaßnahmen zur energetischen Optimierung am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
  • Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeit der Anpassungsumsetzung
  • Zeitplan der Umsetzung
  • Allfällige Anhänge
Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss durch befugte Energieberater erfolgen. Eine Liste der befugten Energieberater ist auf der Homepage der Abwicklungsstelle unter www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheitim-laendlichen-raum ersichtlich. Maximal werden für das Gesamtenergiekonzept Kosten von 2000 Euro exkl. MwSt. anerkannt, die Förderung beträgt maximal 70 % der Kosten bzw. 1400  Euro/Konzept. Das Gesamtenergiekonzept kann unabhängig von weiteren Förderungen beantragt werden, dieses muss jedoch spätestens zwölf Monate nach der Fördergenehmigung fertiggestellt werden

Modul C: Kombimaßnahmen

In diesem Modul können verschiedenste Maßnahmen im Bereich Energiesparen, Effizienzsteigerung, Maßnahmen der Erhöhung des Einsatzes von erneuerbaren Ressourcen sowie Maßnahmen zur Anhebung des Selbstversorgungsgrades mit Energie gefördert werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Kombiförderung sind eine detaillierte Analyse und Maßnahmenidentifikation durch qualifizierte Energieberaterinnen und -berater. Dadurch sollen eine umfassende Betriebsoptimierung und Steigerung des Selbstversorgungsgrades bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erreicht werden. Mit der Steigerung der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen sowie den bis dato erreichten Selbstversorgungsgrad bei Energie steigt die Höhe der Förderung. Voraussetzung für die Förderung ist die Einreichung von mindestens drei Maßnahmen (bei Ersteinreichung zählt das Gesamtenergiekonzept als Maßnahme) aus mindestens zwei Handlungsfeldern.

Voraussetzungen

Für das Einreichen im Modul C gelten prinzipiell folgende Voraussetzungen:
  • Ein maximal drei Jahre altes Gesamtenergiekonzept oder ein bereits im Modul B eingereichtes Energiekonzept
  • Jeder Betrieb kann mehrere Anträge einbringen, pro Antrag sind jedoch mindestens drei Maßnahmen erforderlich, die Fördersumme pro Betrieb ist mit 250.000 Euro begrenzt.
  • Für das Einreichen ist ein unterfertigtes Beratungsprotokoll mit einer Abbildung der Maßnahmen und der Energieströme erforderlich.
  • Die beantragten Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen und durch eine befugte Fachkraft errichtet sowie installiert werden, Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind nicht förderbar.

Handlungsfelder

Wie bereits angeführt, müssen in der Kombimaßnahme mindestens drei Maßnahmen umgesetzt werden, wobei die Maßnahmen mindestens zwei Handlungsfeldern zugeordnet werden müssen.

Energieeffizienz

Förderbar sind Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie in land- und forstwirtschaftlichen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden. Dazu gehören insbesondere Umstellungen auf elektrische Antriebe, beispielsweise E-Motorsäge oder E-Freischneider, Wärme- und Kältespeicher, beispielsweise Eiswasserspeicher. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Wärmerückgewinnung (Abwärme aus Abwasser, Wärmerückgewinnung bei der Milchkühlung etc.) aus bisher ungenutzten Wärmeströmen, Heizungsoptimierung, Anlagen zur Klimatisierung von Gebäuden und Bereitstellung von Prozesskälte, Kühl- und Gefriergeräten, Beleuchtung sowie thermischer Gebäudesanierung. Bei der thermischen Gebäudesanierung sind sowohl Maßnahmen zur Einzelbauteilsanierung (z.B. oberste Geschossdecke) als auch umfassende thermische Sanierungen entsprechend dem Stand der Technik möglich.

Erneuerbare Energieerzeugung und Speicherung

Im Rahmen dieses Handlungsfeldes werden die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlicher Wärmeerzeugung sowie Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung und -speicherung gefördert. In jedem Fall ist eine Altanlage auf Basis von Fossilenergie (Kessel und Tankanlage) außer Betrieb zu nehmen und zu entfernen. Bei Erneuerung von Biomasseeinzelanlagen ist eine überwiegende betriebliche Nutzung der Anlage erforderlich. Dies gilt nicht bei Tausch von fossilen Anlagen oder Errichtung von Biomasse-Mikronetzen (Versorgung von mindestens zwei Objekten im eigenen Besitz). Einzelanlagen zur Wärmeversorgung sind jedoch nur dann förderbar, wenn ein Anschluss an hocheffiziente und erneuerbare Nahwärme nicht möglich ist. Weiters förderbar ist in diesem Handlungsfeld der Anschluss an Nahwärme, sofern die Nahwärme zumindest zu 50 % aus erneuerbaren Energieträgern bereitgestellt wird. Zusätzlich können in diesem Handlungsfeld noch thermische Solaranlagen, Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gefördert werden.

E-Mobilitätsmaßnahmen

Förderbar sind die Anschaffung von land- und forstwirtschaftlich genutzter, betriebseigener E-Nutzfahrzeugung sowie die erforderliche Ladeinfrastruktur. Dazu gehören insbesondere E-Hoftracs, E-Landmaschinen, E-Traktoren sowie Futtermischwagen etc. Zusätzlich wird noch „Spritsparen“ unterstützt, beispielsweise durch Nachrüstung von Reifendruckanlagen, GPS-Systemen etc. Förderbar ist jedoch nur die Neuanschaffung. Die Förderung bzw. Förderhöhe wird auf Basis der eingesparten Fossilenergie berechnet. Der Ankauf von E-Autos oder E-Transportern ist in diesem Programm nicht förderbar, die Abwicklung erfolgt dabei über andere Förderungen des Klimafonds.

Handlungsfeld Energiemanagement

Investitionen in das Energiemanagement werden durch Zuschläge zur Förderung unterstützt. Intelligentes und digitales Monitoring von Energieströmen sowie bestmögliche Verteilung und Verwendung von Überschussenergie von Strom- und Wärmeanlagen sind zentrale Bestandteile der Energieeffizienz. Durch diese Systeme soll gewährleistet werden, dass Energieströme überwacht und diese entsprechend optimiert werden. Dadurch können auch der Eigenverbrauch und die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht werden.

Wie die Förderung erfolgt

Die Förderung erfolgt in Form von Fixsätzen in Abhängigkeit von der Energieeinsparung oder der installierten Leistung. Maßnahmen im Bereich Energiemanagement, zusätzliche Maßnahmen sowie der Selbstversorgungsgrad werden durch Zuschläge zur Förderung belohnt.

Folgende Fördersätze kommen derzeit zur Anwendung:

Energieeffizienz €/MWh Einsparung
Thermische Gebäudesanierung 385 €/MWh
Sonstige Energiesparmaßnahmen 145 €/MWh
Klimatisierung und Kühlung 240 €/MWh
LED innen und außen mit Lichtsteuersystemen 600 €/kW Anschlusswert
Erneuerbare Energieerzeugung & Speicherung €/kW Anschlussleistung
Biomasseanlagen inkl. Mikronetz 300 €/kW
Thermische Solaranlagen 180 €/m²
Wärmepumpe 200 €/kW
Anschluss an Fernwärme 170 €/kW
PV-Anlage:
0,1–10 kW 285€/kW
10–20 kW 250 €/kW
20–50 kW max. 160 €/kW
Stromspeicher 200 €/kWh
Zählerkastenumbau und Notstromversorgung (Einspeisevorrichtung) 850 €
Mobilität €/MWh Einsparung
E-Sonderfahrzeuge 150 €/MWh
E-Lade-Infrastruktur
AC-Normalladepunkt < 22 kW 2.500€
DC-Schellladepunkt > 22 kW 15.000 €
Energiemanagement
Bei Maßnahmensetzung im Bereich Energiemanagement wird ein Zuschlag von 5 % auf die ermittelten Förderbeträge gewährt.
Zu den angeführten Basisbeträgen können noch Zuschläge für mehrere Maßnahmen sowie für die Höhe des Selbstversorgungsgrades gewährt werden. Die Förderung sowie Zuschläge sind bis zur Beihilfenobergrenze von 50 % (Achtung: bei einzelnen Maßnahmen liegt die Beihilfenobergrenze bei 35 % – sie wird vom Energieberater vor Ort berechnet) möglich.
Anzahl Maßnahmen ohne Energiekonzept Erhöhung der Förderpauschale
Bis drei neue Maßnahmen aus zwei Handlungsfeldern 5 %
Ab vier neue Maßnahmen aus zwei Handlungsfeldern: 10 %
Für Betriebe, die bereits in der Vergangenheit Maßnahmen in Richtung Eigenversorgungsgraderhöhung setzten, kann zusätzlich noch ein Zuschlag in Abhängigkeit vom Autarkiegrad (inkl. Mobilität) gewährt werden.
Höhe Eigenversorgungsgrad Erhöhung der Förderpauschale
Eigenversorgungsgrad >40 % + 5 %
Eigenversorgungsgrad >60 % + 10 %

Wie die Förderung aussehen könnte

(Beispiel aus der Beratungspraxis) Auf Basis des Energiekonzeptes werden durch den Landwirt folgende Maßnahmen gesetzt:
  • Erneuerung der Hackschnitzelheizung/Mikronetz: 50 kW 
  • Dämmung oberste Geschossdecke auf OIB-Standard: 11,5 MWh Einsparung
  • Ankauf einer Akku-Motorsäge, Einsatz 200 Stunden/Jahr: 1,44MWh Einsparung
  • Tausch Umwälzpumpen: 1 MWh Einsparung
  • Selbstvorsorgungsgrad 50 %
  • Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes mit Maßnahmenpriorisierung
Förderberechnung:
  • Mikronetz: 15.000€
  • Dämmung oberste Geschossdecke: 4.427€
  • Ankauf Akku-Motorsäge: 209€
  • Tausch Umwälzpumpen: 145€
  • Zuschlag mehr als vier Maßnahmen (10 %): 1.978€
  • Zuschlag Eigenversorgungsgrad > 50 %: 989€
  • Zuschlag für Gesamtenergiekonzept – Maßnahmenpriorisierung (5 %): 989€
  • Mögliche Gesamtförderung: 23.737€

Wie bereits angeführt, ist die Maximalförderung mit 50 % der Nettoinvestitionssumme begrenzt.

Modul D: Notstrom

Unabhängig von den anderen Modulen und ohne verpflichtende Energieberatung sowie Energiekonzept kann die Umstellung auf Notstromversorgung (Umbau des Zählerkastens, Errichtung der erforderlichen Schnittstellen für die Notstromversorgung) gefördert werden. Die erforderlichen Umbauten sind durch befugte Personen durchzuführen, der erfolgte Einbau der Komponenten Netzumschalter, Einspeisestecker mit 63 A, Drehrichtungs- und Netzwiederkehranzeige sowie die erfolgreiche Einweisung des Landwirtes muss durch die ausführende Firma bestätigt werden. Für die Notstromumrüstung wird ein pauschaler Betrag von 850 Euro (maximal 50  % der Nettoinvestitionssumme) gewährt.

Abwicklung und Einreichzeiträume

Das Förderprogramm des Klima- und Energiefonds wird durch die Kommunalkredit Public Consulting abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online auf der Homepage der KPC unter www.umweltfoerderung.at/ betriebe/versorgungssicherheit. Es ist darauf zu achten, dass die Module A, B und C vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung (Planungsarbeiten und Ausschreibung sind bereits vorher möglich, die Bestellung darf erst nach Antragsstellung durchgeführt werden) erfolgen. Das Modul D erfolgt nach der Umsetzung, jedoch spätestens sechs Monate nach Fertigstellung. Die Umsetzungszeiträume betragen bei Modul A maximal zwei Jahre, bei Modul B maximal ein Jahr und bei Modul C maximal drei Jahre ab Bewilligung des Förderantrags.

Webinare

Zum angeführten Förderprogramm sowie zu Photovoltaikanlagen bietet die Landwirtschaftskammer Kärnten in Zusammenarbeit mit dem LFI in Online-Webinaren via Zoom umfangreiche Informationen mit folgenden Schwerpunkten an:
Webinar 1 – Energieautarker Bauernhof:
Die Versorgungssicherheit mit Energie stellt eine große Herausforderung für viele landwirtschaftliche Betriebe dar. Erhöhung der Energieautarkie und die Forcierung erneuerbarer Energieträger, beispielsweise Biomasse, Photovoltaik etc. können wesentliche Beiträge zur positiven Betriebsentwicklung leisten. Das neue Förderprogramm „Energieautarker Bauernhof“ bietet viele Möglichkeiten für Land- und Forstwirte, um Unterstützung bei Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energie zu erhalten. Bei diesem Webinar werden Sie über folgende Themenschwerpunkte informiert:
  • Aktuelle Rahmenbedingungen
  • Förderprogramm „Energieautarker Bauernhof“: Beantragung, Module, Maßnahmen und Umsetzung
  • Umsetzungsbeispiele aus der Praxis in den einzelnen Handlungsfeldern
  • Gesamtenergiekonzept
Referent: Ing. Martin Mayer, Landwirtschaftskammer Kärnten
Termin: 8. Februar, 19.30 bis 22 Uhr, Online via Zoom
Anmeldung: LFI Kärnten

Webinar 2 – Energieeffizienz in der Milchwirtschaft:
In der Milchwirtschaft stecken viele Potenziale, den Betrieb energieeffizient zu gestalten und Energiekosten einzusparen. In diesem Webinar erhalten Sie wertvolle Informationen rund um das Thema Stromerzeugung und -einsparung am Milchviehbetrieb. Dabei werden folgende Themen näher behandelt:
  • Aktuelles zum Energiemarkt
  • Einsparungspotenziale und Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion des Stromverbrauchs
  • Eigene Stromerzeugung und -speicherung am Betrieb – worauf zu achten ist
  • Energieautarkie am Hof – was möglich ist
  • Notstromversorgung in der Milchwirtschaft
  • Geschäftsmodelle für die Energiezukunft
Referent: Mag. Thomas Loibnegger, Landwirtschaftskammer Steiermark
Termin: 20. Februar, 19.30 bis 22 Uhr, Online via Zoom
Anmeldung: LFI Kärnten

Webinar 3 – Agri- und Freiflächen-PV-Anlagen:
Aus der Kombination Photovoltaik und landwirtschaftlicher Nutzung in sogenannten Agri-PV-Anlagen können sich interessante Erwerbskombinationen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ergeben. Auch die Errichtung von reinen Freiflächenanlagen auf minderwertigeren Standorten kann durchaus zur Einkommensschaffung bzw. -sicherung beitragen. Die folgenden Themen sollen dabei bei dem Webinar behandelt werden:
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (Steuerrecht, Raumordnung), Förderungen
  • Agri-PV-Anlagen in der Praxis: Möglichkeiten der Doppelnutzung, technische Aspekte
  • Wirtschaftlichkeit: Errichtungskosten, Stromertrag
  • Verträge mit Energieanbieter
Referenten: Anton Koller, LK Steiermark; Ing. Martin Mayer, LK Kärnten
Termin: 12. März, 19.30 bis 22 Uhr, Online via Zoom
Anmeldung: LFI Kärnten

Links zum Thema

  • https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum

Weitere Fachinformation

  • Ökostromförderung gestartet: Förderanträge online stellen
  • Klimaschutz ist Frage der Vernunft
  • Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe
  • Moderne Biomassekessel: Umweltfreundlich, effizient, innovativ
  • Geld zurück bei zu hohem Netzzutrittsentgelt
  • Sozialpartner veröffentlichen Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge
  • Bis zu 70% Eigenstrom sind drin

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