Maul- und Klauenseuche: Sperrzonen in Österreich aufgehoben – Vorsicht bleibt geboten
Ungarn-Sperrzone bis 30. Mai aufrecht
Trotz dieser Lockerungen bleibt die rechtliche Möglichkeit für punktuelle Grenzkontrollen erhalten. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und Veterinärbehörden wird im Bedarfsfall weitergeführt, um im Ernstfall rasch reagieren zu können.
Weiterhin gilt eine Sperrzone rund um den letzten Ausbruchsort in Ungarn – diese bleibt mindestens bis zum 30. Mai bestehen. Die Einfuhr folgender Güter aus diesem Gebiet nach Österreich ist bis dahin strengstens verboten:
Lebende, empfängliche Tiere (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
Frisches Fleisch und Schlachtnebenprodukte von gehaltenen oder wildlebenden empfänglichen Tieren
Rohmilch, Kolostrum, Gülle und Mist dieser Tierarten
Jagdtrophäen, Wild in der Decke sowie erlegtes Wild empfänglicher Arten
Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs und Stroh, geerntet ab 1. März 2025 in betroffenen Regionen laut EU-Durchführungsbeschluss 2025/672
Biosicherheit weiterhin verpflichtend
Für landwirtschaftliche Betriebe bleibt die Verpflichtung zur Durchführung einer Risikoabschätzung bestehen. Auch wirtschaftlich tätige Personen wie Milchwagenfahrer, Kontrollorgane und Transportunternehmen sind angehalten, weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung einer Seuchenverschleppung zu setzen. Dazu zählen Hygienevorgaben für Fahrzeuge sowie die Reinigung und Desinfektion nach Tiermärkten, Messen und Tierschauen.
Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung
- Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
- Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
- Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
- Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
- Aufruf zur Wachsamkeit
- Von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreumaterial wird dringend abgeraten!
- Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!