Maul- und Klauenseuche: Appell zur Einhaltung von Verhaltensregeln
10 Maßnahmen für die Bevölkerung
1. Betreten Sie keine fremden Ställe, Weiden oder andere landwirtschaftliche Flächen!
2. Halten Sie sich von Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Alpakas und (Farm-)Wild fern - vor allem in Risikogebieten!
3. Halten Sie Ihren Hund stets an der Leine, insbesondere in Risikogebieten, da der Virus von Wild- und Nutztieren auch z.B. über das Hundefell übertragen werden kann.
4. Verzichten Sie auf nicht unbedingt notwendige Reisen in die von der Seuche betroffenen Gebiete in der Slowakei und Ungarn!
5. Fleisch- und Milchprodukte aus Ländern mit MKS dürfen nicht nach Österreich mitgenommen werden!
6. Keine Speisereste an Nutztiere verfüttern und Lebensmittel in der freien Natur wegwerfen!
7. Achten Sie auf die Hygiene und Desinfektion von Schuhen, Kleidung und Fahrzeugen vor bzw. nach jedem Kontakt mit Tieren oder landwirtschaftlichen Betrieben!
8. Kein Jagdtourismus in die betroffenen Gebiete!
9. Informieren Sie sich und andere über die Gefahren und Schutzmaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
10. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Personen aus den Risikogebieten werden ersucht, sich über weitergehende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und diese umzusetzen.
2. Halten Sie sich von Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Alpakas und (Farm-)Wild fern - vor allem in Risikogebieten!
3. Halten Sie Ihren Hund stets an der Leine, insbesondere in Risikogebieten, da der Virus von Wild- und Nutztieren auch z.B. über das Hundefell übertragen werden kann.
4. Verzichten Sie auf nicht unbedingt notwendige Reisen in die von der Seuche betroffenen Gebiete in der Slowakei und Ungarn!
5. Fleisch- und Milchprodukte aus Ländern mit MKS dürfen nicht nach Österreich mitgenommen werden!
6. Keine Speisereste an Nutztiere verfüttern und Lebensmittel in der freien Natur wegwerfen!
7. Achten Sie auf die Hygiene und Desinfektion von Schuhen, Kleidung und Fahrzeugen vor bzw. nach jedem Kontakt mit Tieren oder landwirtschaftlichen Betrieben!
8. Kein Jagdtourismus in die betroffenen Gebiete!
9. Informieren Sie sich und andere über die Gefahren und Schutzmaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
10. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Personen aus den Risikogebieten werden ersucht, sich über weitergehende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und diese umzusetzen.