Maiswurzelbohrer – Verordnung aufgehoben
Von Amerika in den 1990er-Jahren eingeschleppt, frisst sich der Westliche Maiswurzelbohrer seither quer durch Österreichs Maisfelder. Zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Bekämpfung des Schädlings wurde daher im Jahr 2010 auch in Kärnten eine Maiswurzelbohrer-Verordnung erlassen, in der gezielte Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt wurden. Unter anderem durfte maximal drei Jahre auf derselben Fläche Mais angebaut werden. Diese Verordnung wird nun auf Initiative von LHStv. Martin Gruber aufgehoben. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution der LK-Vollversammlung am 20. Dezember 2023 war die ersatzlose Aufhebung der Verordnung gefordert worden. „Unsere Bauern haben ohnehin schon mit zu vielen Auflagen und bürokratischen Hürden zu kämpfen, daher arbeiten wir gezielt daran, Prozesse zu vereinfachen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden“, sagt Gruber. Mit der Implementierung der Erweiterten Konditionalität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Vorjahr sind Standards für einen „Guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand der Flächen“ (kurz: GLÖZ) einhergegangen. Diese sehen in Bezug auf Maisanbau vor, dass nur Betriebe ab 10 ha auf einem Ackerflächenanteil von mindestens 30 % einen jährlichen Fruchtwechsel durchführen müssen. Nach spätestens drei Jahren muss dieser auf allen Ackerflächen erfolgen. „Damit haben wir zwei ähnlich wirkende Auflagen, die für die Landwirte mit Mehraufwand verbunden sind. Deshalb gehen wir mit gutem Beispiel voran und heben die Landesverordnung auf“, erklärt der Agrarreferent.