Lockdown: Die LK bleibt für ihre Mitglieder da!
Aufgrund des von der Bundesregierung verordneten zweiten Lockdowns gelten von 17. November 2020 bis 6. Dezember 2020 für den Dienstbetrieb der LK Kärnten folgende Regelungen:
All diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Kontakte zu reduzieren und damit Sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LK zu schützen. Wir danken für Ihr Verständnis.
- Ab Dienstag, den 17. November 2020 findet in sämtlichen Dienststellen Parteienverkehr nur mehr in absolut dringenden Angelegenheiten, ausschließlich nach Terminvereinbarung und nur unter Einhaltung der bekannten COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen statt. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LK Kärnten telefonisch und per Mail weiterhin für Sie da!
- Sämtliche Sprechtage bis 6. Dezember müssen leider entfallen.
- Die Entgegennahme der Herbstanträge wird selbstverständlich fortgeführt. Entweder persönlich (nach Terminvereinbarung) oder wenn gewünscht, auch gerne telefonisch. Wenn Sie eine telefonische Entgegennahme wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Außenstelle in Verbindung.
- Die Unterstützung bei der Agrarstrukturerhebung erfolgt in der Zeit des Lockdowns weiterhin, aber ausschließlich telefonisch.
- Die Tierkennzeichnungsmeldung erfolgt telefonisch, per Fax, per Post oder über den Postkasten/Postschlitz der jeweiligen Dienststelle.
- Beratungstermine im Außendienst finden nur in dringenden Fällen statt. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LK aber per Mail oder telefonisch mit Rat und Tat zu Seite.
- Das Bildungsprogramm des LFI findet bis auf Weiteres ausschließlich online statt.
All diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Kontakte zu reduzieren und damit Sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LK zu schützen. Wir danken für Ihr Verständnis.