Lockdown 2: Information für Beherbergungsbetriebe

Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von deren Dienstleistungen ist bis jedenfalls einschließlich 6. Dezember 2020 untersagt.
Ist zurzeit ein Urlaub/eine Hotelbuchung in Kärnten möglich?
Die Buchung eines Urlaubs, der in die Lockdown-Phase fällt, ist nicht möglich, da Hotels & Unterkünfte größtenteils geschlossen sind. Übernachtungen/Hotelbuchungen sind nur zu Ausbildungs- und Berufszwecken möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen derzeit nur unter folgenden Voraussetzungen betreten werden:
Weiterführende Links:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
https://www.kaernten.at/aktuelle-informationen/
Kontakt für die Beratung für bäuerliche VermieterInnen: Ing. Anneliese Wachernig, LK Beratung LebensWirtschaft, Außenstelle St. Veit/Glan, 0463/5850-3440 oder bei der jeweiligen Beraterin im Bezirk
Ist zurzeit ein Urlaub/eine Hotelbuchung in Kärnten möglich?
Die Buchung eines Urlaubs, der in die Lockdown-Phase fällt, ist nicht möglich, da Hotels & Unterkünfte größtenteils geschlossen sind. Übernachtungen/Hotelbuchungen sind nur zu Ausbildungs- und Berufszwecken möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen derzeit nur unter folgenden Voraussetzungen betreten werden:
- durch Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld mit dem Unterkunftgeber vereinbarte Dauer der Beherbergung,
- zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
- aus beruflichen Gründen,
- zu Ausbildungszwecken gesetzlich anerkannter Einrichtungen,
- zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses,
- durch Kurgäste bzw. Patienten und Begleitpersonen in einer Kuranstalt bzw. Einrichtung zur Rehabilitation, die als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium organisiert ist,
- durch Schüler zum Zwecke des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlingswohnheime, Studentenheime).
Weiterführende Links:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
https://www.kaernten.at/aktuelle-informationen/
Kontakt für die Beratung für bäuerliche VermieterInnen: Ing. Anneliese Wachernig, LK Beratung LebensWirtschaft, Außenstelle St. Veit/Glan, 0463/5850-3440 oder bei der jeweiligen Beraterin im Bezirk