LK-Vollversammlung fordert Gesetzesänderung zum Abschuss von Wölfen
„Der Wolf treibt sein Unwesen in Kärnten. Die blutige Opferbilanz: mindestens 25 tote Schafe, darunter zahlreiche schwerst verletzte Mutterschafe und Lämmer, die nach qualvollen Stunden notgeschlachtet werden mussten. Ich habe mir selbst ein Bild vor Ort gemacht. Herdenschutz-Maßnahmen im alpinen Gelände sind unzumutbar. Für mich ist klar: Der Wolf muss weg!“. Mit diesen eindringlichen Worten stellte LK-Präsident Siegfried Huber in der heutigen Landwirtschaftskammer-Vollversammlung klar, dass an einem leichteren Abschuss von Wölfen in Kärnten kein Weg vorbeiführt, will man die heimische Almwirtschaft schützen und Tierleid vermeiden.
Klar ist, dass der Wolf mit rund 23.000 Exemplaren in Europa kein vom Aussterben bedrohtes Tier ist. Dennoch ist der Wolf durch die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie streng geschützt und der rechtliche Spielraum für Entnahmen eng. Eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes ist eine zentrale Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung. Auch das Land Kärnten hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt. „Alle sind sich einig, dass der Schutzstatus gesenkt werden muss. Aber bis das auf EU-Ebene umgesetzt werden kann, braucht es zu lange - darauf können wir nicht warten. Wir müssen in der Zwischenzeit vor Ort nach Lösungen für unsere Almbauern suchen!“, betont Huber.
Klar ist, dass der Wolf mit rund 23.000 Exemplaren in Europa kein vom Aussterben bedrohtes Tier ist. Dennoch ist der Wolf durch die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie streng geschützt und der rechtliche Spielraum für Entnahmen eng. Eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes ist eine zentrale Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung. Auch das Land Kärnten hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt. „Alle sind sich einig, dass der Schutzstatus gesenkt werden muss. Aber bis das auf EU-Ebene umgesetzt werden kann, braucht es zu lange - darauf können wir nicht warten. Wir müssen in der Zwischenzeit vor Ort nach Lösungen für unsere Almbauern suchen!“, betont Huber.
Interessenvertretung geht in Offensive
Die Landwirtschaftskammer geht nun in die Offensive und zeigt einen Weg auf, der eine leichtere Entnahme von Problemwölfen auf Landesebene ermöglichen soll. Aufbauend auf eine aktuelle Rechtsexpertise wurde gemeinsam mit anderen Bundesländern nach einer juristisch sauberen Lösung gesucht. Da das EU-Recht nur dann Entnahmen zulässt, wenn Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar und unverhältnismäßig sind, sollen kärntenweit per Verordnung Weideschutzgebiete eingerichtet werden.
In diesen Gebieten sind Herdenschutzmaßnahmen bereits per Definition als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen. Ergänzend dazu braucht es eine gesetzliche Definition von Problemwölfen. Diese muss sich primär an der Häufigkeit von Nutztierrissen orientieren. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, bei Nutztierrissen auf Almen Wölfe rascher und unbürokratischer als bisher entnehmen zu können.
Sowohl für die Verordnung von Weideschutzgebieten als auch eine rechtlich haltbare Definition von Problemwölfen müssen jedoch erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund fordert die Landwirtschaftskammer mittels Resolution vom Landtag als Gesetzgeber einen entsprechenden Beschluss, der diese Voraussetzungen schafft. Geht es nach der Landwirtschaftskammer, soll das Thema bereits in der Landtagssitzung vom 22. Juli auf die Tagesordnung kommen.
In diesen Gebieten sind Herdenschutzmaßnahmen bereits per Definition als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen. Ergänzend dazu braucht es eine gesetzliche Definition von Problemwölfen. Diese muss sich primär an der Häufigkeit von Nutztierrissen orientieren. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, bei Nutztierrissen auf Almen Wölfe rascher und unbürokratischer als bisher entnehmen zu können.
Sowohl für die Verordnung von Weideschutzgebieten als auch eine rechtlich haltbare Definition von Problemwölfen müssen jedoch erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund fordert die Landwirtschaftskammer mittels Resolution vom Landtag als Gesetzgeber einen entsprechenden Beschluss, der diese Voraussetzungen schafft. Geht es nach der Landwirtschaftskammer, soll das Thema bereits in der Landtagssitzung vom 22. Juli auf die Tagesordnung kommen.
Wolf ist kein politisches Thema
Im Hinblick auf die öffentliche Diskussion stellt Kammerpräsident Huber klar: „Die Entnahme von Wölfen ist kein politisches Thema, es ist ein juristisches Problem. Wir brauchen eine rechtlich saubere Handhabe zum Abschuss von Problemwölfen. Populismus bringt uns nicht weiter. Das Thema ist zu wichtig für Stimmungsmache und muss politisch außer Streit gestellt werden. Ich lade alle politischen Kräfte ein, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten und bedanke mich bei allen in der LK-Vollversammlung vertretenden Fraktionen für das einstimmige Signal der Interessenvertretung an den Kärntner Landtag“, erklärt Huber.
„Mit dem nun vorgelegten Weg wollen wir versuchen auf Landesebene den engen Spielraum, den es gibt, zu nutzen. Langfristig führt aber an der Senkung des Schutzstatus kein Weg vorbei!“ streicht Huber hervor.
„Mit dem nun vorgelegten Weg wollen wir versuchen auf Landesebene den engen Spielraum, den es gibt, zu nutzen. Langfristig führt aber an der Senkung des Schutzstatus kein Weg vorbei!“ streicht Huber hervor.
Fairnessabkommen unterzeichnet
Den bei der jüngsten LK-Vollversammlung geäußerten Wunsch aller Fraktionen nach einem fairen Wahlkampf für die im Herbst 2021 bevorstehende Landwirtschaftskammer-Wahl hat LK-Präsident Huber aufgenommen und der Vollversammlung ein mit allen Fraktionen akkordiertes Fairnessabkommen zur Beschlussfassung vorgelegt. „Der LK-Wahlkampf wird traditionell mit viel Leidenschaft geführt. Aber persönliche Untergriffe, Dirty Campaining und Fake News sind nicht der Stil, den die Bäuerinnen und Bauern wollen. Unser Fairnessabkommen soll einen sauberen, sachlichen und seriösen Wahlkampf sicherstellen,“ betont Huber.
Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass die Fraktionen auf persönliche Angriffe und Herabsetzungen von anderen Kandidatinnen und Kandidaten verzichten. Über Verstöße gegen das Abkommen soll ein Schiedsgericht entscheiden. Das von allen Fraktionssprechern unterzeichnete Abkommen wird als Download auf der Homepage der LK Kärnten zur Verfügung gestellt werden.
Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass die Fraktionen auf persönliche Angriffe und Herabsetzungen von anderen Kandidatinnen und Kandidaten verzichten. Über Verstöße gegen das Abkommen soll ein Schiedsgericht entscheiden. Das von allen Fraktionssprechern unterzeichnete Abkommen wird als Download auf der Homepage der LK Kärnten zur Verfügung gestellt werden.