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Landesregierung beschließt neues Raumordnungsgesetz

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25.03.2021 | von Dipl.-Ing. Mag. Bernhard Rebernig

Stallbauten weiterhin ohne Widmung im Grünland möglich. Mobilisierungsabgabe auf Bauland ist vom Tisch.

Rinderstallbau_5-ID61240 (1).jpg © agrarfoto
Stallbauten sind weiterhin großteils widmungsfrei im Grünland möglich. Damit konnte die LK eine der österreichweit praktikabelsten Regelungen für die Landwirtschaft sicherstellen. © agrarfoto
Die harte Linie hat sich ausgezahlt. Das neue Raumordnungsgesetz lässt den Bauern Platz zum Wirtschaften“, zeigt sich LK-Präsident Johann Mößler in einer ersten Reaktion erfreut über den von der Landesregierung verabschiedeten Entwurf zum neuen Raumordnungsgesetz. Aber der Reihe nach:
Der von den Fachbeamten der Landesregierung erarbeitete Begutachtungsentwurf des neuen Raumordnungsgesetzes hat im August 2019 in der LK Kärnten die Alarmglocken schrillen lassen. Immerhin sah der Entwurf eines der wichtigsten Gesetze für die Kärntner Landwirtschaft inakzeptable Verschlechterungen für die bäuerliche Berufsgruppe vor. Entgegen der bisherigen Regelungen wäre die Errichtung von Ställen in der Widmungskategorie Grünland in Zukunft so gut wie ausgeschlossen gewesen, und auch Stallbauten in der Widmungskategorie Bauland-Dorfgebiet wären massiv erschwert worden. Aber auch die vorgeschlagene Einführung einer Mobilisierungsabgabe auf Bauland ist in der LK auf massiven Wiederstand gestoßen. 

Die Rechtsexperten der LK Kärnten wurden daraufhin seitens der Kammerführung beauftragt, eine Stellungnahme zu erarbeiten, welche klar die roten Linien aufzeigt, aber auch konstruktive Lösungsvorschläge – vor allem zum Thema Stallbau – beinhaltet. Die fachlichen Inhalte der Stellungnahme wurden in eine politische Resolution gegossen welche von der LK-Vollversammlung beschlossen wurde. Es folgte eine Reihe von Hintergrundgesprächen, auf fachlicher und politischer Ebene, um die Anliegen der Landwirtschaft bei den zentralen Entscheidungsträgern zu deponieren.
 
Mößler.jpg © Paul Gruber

Forderungen durchgesetzt

Der nun vorliegende Gesetzestext sieht vor, dass Stallbauten wie bisher ohne eigenen Widmungsakt möglich sein sollen, eine Baugenehmigung reicht aus. Damit sichert sich Kärnten eines der praktikabelsten Raumordnungsgesetze für die Landwirtschaft in ganz Österreich. Regelungen wie zum Beispiel in der Steiermark, in der unter anderem Stallbauten für Schweine oder Geflügel praktisch nahezu unmöglich sind, konnten abgewendet werden. „Wer regionale Lebensmittel haben will, muss die regionale Produktion auch zulassen. Ich bedanke mich bei Agrarreferenten Landesrat Martin Gruber, der sich massiv dafür eingesetzt hat. Aber auch bei Landesrat Fellner, dem Verhandlungsteam der Koalition und den Beamten des Amtes der Kärntner Landesregierung, dass sie diese Regelung ermöglicht haben und dass somit heimische Lebensmittelproduktion aus Bauernhand sichergestellt ist!“, so Mößler. Die heiß diskutierte Mobilisierungsabgabe auf Bauland ist ebenfalls vom Tisch. Sie wurde von der LK Kärnten als Eingriff in das Eigentum vehement abgelehnt.

Nach der Beschlussfassung der Regierungsvorlage wird das Gesetz nun zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung in den Landtag übermittelt. Die Landwirtschaftskammer wird versuchen, weitere Verbesserungen für die Bäuerinnen und Bauern im Landtag zu erreichen. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Nach erfolgter Beschlussfassung wird der Kärntner Bauer umfassend berichten. 
 

Für die LK­Mitglieder u. a. erreicht:

  • Streichung der geplanten Grenze von 700 Quadratmetern, ab der eine Sonderwidmung für Stallbauten notwendig ist.
  • Sonderwidmung für Stallbauten erst ab der Grenze zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
  •  Streichung der geplanten Umwidmungsabgabe

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