Land schnürt wieder Versicherungspaket für Almbauern

Kärntens Almen sind Arbeitsraum für die Landwirtschaft und gleichzeitig beliebtes Ausflugsziel für Erholungssuchende und Sportler. Doch unterschiedliche Nutzungen verlaufen nicht immer konfliktfrei und können im Ernstfall auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Agrarreferent LHStv. Martin Gruber und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig haben daher auch heuer wieder ein umfassendes Versicherungspaket für Almbauern geschnürt.
„Im Vordergrund steht ein konfliktfreies und respektvolles Zusammenleben auf Kärntens Almen. Mit dem Versicherungspaket wollen wir die Landwirte einerseits finanziell entlasten und ihnen andererseits die nötige Rechtssicherheit geben“, erklären LHStv. Gruber und LR Schuschnig, die das Angebot 2019 ins Leben gerufen und seither laufend verbessert haben. Das Land übernimmt dabei die jährlichen Versicherungsprämien, die aus dem Agrar- sowie Tourismusreferat finanziert werden.
„Im Vordergrund steht ein konfliktfreies und respektvolles Zusammenleben auf Kärntens Almen. Mit dem Versicherungspaket wollen wir die Landwirte einerseits finanziell entlasten und ihnen andererseits die nötige Rechtssicherheit geben“, erklären LHStv. Gruber und LR Schuschnig, die das Angebot 2019 ins Leben gerufen und seither laufend verbessert haben. Das Land übernimmt dabei die jährlichen Versicherungsprämien, die aus dem Agrar- sowie Tourismusreferat finanziert werden.
Umfassender Schutz
Der Versicherungsschutz besteht aus einer Rechtsschutzversicherung für Obmänner und Mitglieder des Almwirtschaftsvereins Kärnten sowie einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, sowohl für Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder des Almwirtschaftsvereins. Damit sind auch Sach- und Personenschäden abgedeckt. Miteingeschlossen ist weiters eine Veranstalterhaftungspflichtversicherung, die etwa Almfeste, Almwandertage etc. umfasst. Wird dabei zum Beispiel ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto von einer Kuh beschädigt, kann der Schaden geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche werden auch geltend, wenn ein Schaden beim gemeinsamen Viehauftrieb eintritt.
„Es ist ein umfassendes Angebot, das Almbauern schadlos hält, sollte im Ernstfall die eigene betriebliche Haftpflicht nicht ausreichen“, erklärt LHStv. Gruber.
Von der Versicherung umfasst sind Vorfälle zwischen Nutztieren und Wanderern sowie Radfahrern, die sich aber nicht nur auf Almen, sondern auf sämtlichen Weideflächen oder Wegen zutragen. „Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft setzt damit auch ein Zeichen der Wertschätzung, denn die Almbauern pflegen die jahrhundertealte Kulturlandschaft, von der auch der Tourismus profitiert“, betont LR Schuschnig.
„Es ist ein umfassendes Angebot, das Almbauern schadlos hält, sollte im Ernstfall die eigene betriebliche Haftpflicht nicht ausreichen“, erklärt LHStv. Gruber.
Von der Versicherung umfasst sind Vorfälle zwischen Nutztieren und Wanderern sowie Radfahrern, die sich aber nicht nur auf Almen, sondern auf sämtlichen Weideflächen oder Wegen zutragen. „Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft setzt damit auch ein Zeichen der Wertschätzung, denn die Almbauern pflegen die jahrhundertealte Kulturlandschaft, von der auch der Tourismus profitiert“, betont LR Schuschnig.