Kontrollkostenzuschuss für Bio-Neueinsteiger
Durch den Bio-Kontrollkostenzuschuss, abgewickelt über die bewilligende Stelle „Agrarmarkt Austria“, werden 80% der mit der Qualitätskontrolle verbundenen Kosten gedeckt. Die Förderung wird für höchstens 5 Jahre gewährt und kann von Bio-Neueinsteigern oder nach einem Bewirtschafterwechsel beantragt werden.
Antragstellung: Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines bereits unterzeichneten Kontrollvertrags. Der Förderungsantrag kann laufend gestellt werden und gilt dann für die gesamten 5 Jahre. Die Auszahlung erfolgt durch die Einbringung eines Zahlungsantrags pro Kontrolljahr. Für die Übergangsperiode zwischen alter und neuer Förderperiode gilt daher folgendes:
Antragstellung: Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines bereits unterzeichneten Kontrollvertrags. Der Förderungsantrag kann laufend gestellt werden und gilt dann für die gesamten 5 Jahre. Die Auszahlung erfolgt durch die Einbringung eines Zahlungsantrags pro Kontrolljahr. Für die Übergangsperiode zwischen alter und neuer Förderperiode gilt daher folgendes:
- Die Vorhabensart 3.1.1 im Rahmen der LE 14-20 wird noch bis Ende 2023 angeboten und kann für eine Höchstdauer von 5 Jahren (also längstens bis 2027) ausgeschöpft werden. Das Einbringen neuer Anträge ist bis dahin laufend möglich. Förderbar sind ausschließlich Kosten für Leistungen (Kontrollkosten), die nach der Antragstellung anfallen. Hier geht es zum Antragsformular.
- Die Maßnahme 77-01 im Rahmen des GAP 23-27 wird ab 1. Jänner 2024 angeboten. Dafür wird es neue Antragsformulare geben, über die seitens des BML und via lko.at rechtzeitig informiert wird.