Kommentar: Ideologische Diktatur
Entwässerungen entfernen, Moorböden wiedervernässen, Wald Außer-Nutzung stellen, Weideintensität verringern, Düngemitteleinsatz reduzieren, chemische Pflanzenschutzmittel verbieten, kein Pflügen am Grünland – solche und weitere Grauslichkeiten drohen uns jetzt mit dem Alleingang einer Ministerin. 120.000 ha, das sind 20 % der Landesfläche, dürfen innerhalb von sechs Jahren bis 2030 nicht mehr so genutzt werden wie bisher. Wie das alles finanziert und die Grundbesitzer entschädigt werden sollten, ist völlig unklar. Naturschutz ist und bleibt Landeskompetenz. Es gibt nach wie vor aufrechte Beschlüsse der Bundesländer gegen diese Verordnung – nicht nur die der Landeshauptleute, sondern auch die der Landwirtschafts-, Naturschutz- und Wirtschaftsreferenten der Länder. Alles einstimmige Beschlüsse. Und was sagt unser Landeshauptmann in einer ersten Stellungnahme: Er kann mit der Entscheidung leben. Geht’s noch! Dieser vorsätzliche Rechtsbruch muss vor Gericht bestraft werden. Es kann nicht sein, dass eine Bundesministerin gegen den Willen Österreichs auf EU-Ebene entscheidet. Österreich muss bei seinem „Nein“ bleiben.