Kehrtwende bei der Kennzeichnung der Herkunft
Wie ausgewechselt. Anders kann man den Auftritt von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorige Woche in einer Online-Pressekonferenz nicht beschreiben, als er seinen überarbeiteten Verordnungsentwurf zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln präsentierte. Aus dem Mund des zuletzt viel Gescholtenen, der aus Sicht der Landwirtschaftskammer im Jänner einen viel zu brustschwachen Erstentwurf vorgelegt und diese Zurückhaltung mit dem strengen EU-Recht begründet hatte, gab es nunmehr kämpferische Töne zu hören: von „Offensive“, „Vorreiter auf EU-Ebene“ bis „sehr zuversichtlich“; immer (und immer) wieder.
Der Minister sprühte vor Eifer am Werk, denn künftig soll bei verarbeiteten Lebensmitteln die Herkunft von Milch, allen Fleischsorten und Eiern angegeben werden müssen – sofern sie im Inland produziert und vermarktet werden. Gleiches soll für alle Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung gelten, wie Kindergärten, Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kasernen, für das Catering, „ja, und auch für die gesamte Gastronomie“. Anschober begründete letzten, erstaunlichen Punkt mit seinem bekannten Argument: Gasthäuser und Restaurants zählen gemäß der EU-weiten Lebensmittelinformationsverordnung zur Gemeinschaftsverpflegung. Damit läge sein Verordnungsentwurf „zu hundert Prozent“ auf Regierungslinie. „Wir übernehmen die exakte Formulierung aus dem Regierungsprogramm.“ Zwar sei die neue Pflicht für die Gastronomie regierungsintern noch nicht ausgemachte Sache, räumte er ein. Die Wirtschaftskammer lehnt dieses Ansinnen weiter kategorisch ab. Doch der Gesundheitsminister zeigte sich hinsichtlich einer „raschen Einigung“, wie er betonte, „sehr zuversichtlich“. „Die Konsumenten haben ein Recht darauf, zu erfahren, was auf den Teller kommt“, sagte er unter Verweis auf Umfragen, laut denen eine große Mehrheit in der Bevölkerung wissen möchte, woher die Speisen beim Wirt kommen.
Der Minister sprühte vor Eifer am Werk, denn künftig soll bei verarbeiteten Lebensmitteln die Herkunft von Milch, allen Fleischsorten und Eiern angegeben werden müssen – sofern sie im Inland produziert und vermarktet werden. Gleiches soll für alle Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung gelten, wie Kindergärten, Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kasernen, für das Catering, „ja, und auch für die gesamte Gastronomie“. Anschober begründete letzten, erstaunlichen Punkt mit seinem bekannten Argument: Gasthäuser und Restaurants zählen gemäß der EU-weiten Lebensmittelinformationsverordnung zur Gemeinschaftsverpflegung. Damit läge sein Verordnungsentwurf „zu hundert Prozent“ auf Regierungslinie. „Wir übernehmen die exakte Formulierung aus dem Regierungsprogramm.“ Zwar sei die neue Pflicht für die Gastronomie regierungsintern noch nicht ausgemachte Sache, räumte er ein. Die Wirtschaftskammer lehnt dieses Ansinnen weiter kategorisch ab. Doch der Gesundheitsminister zeigte sich hinsichtlich einer „raschen Einigung“, wie er betonte, „sehr zuversichtlich“. „Die Konsumenten haben ein Recht darauf, zu erfahren, was auf den Teller kommt“, sagte er unter Verweis auf Umfragen, laut denen eine große Mehrheit in der Bevölkerung wissen möchte, woher die Speisen beim Wirt kommen.
Weitere Schritte
Dass der Fachverband der Lebensmittelindustrie sich gegen einen nationalen Alleingang Österreichs bei der Verschärfung der Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln sperrt, quittierte Anschober mit einem Lächeln: „Die Politik ist gewählt, um Entscheidungen zu treffen.“ Wohl wissend, dass damit noch nicht alle Hürden genommen wären. In einem weiteren Schritt müsste Österreich Brüssel die nationale verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Lebensmitteln gut begründen – um nicht wie zuletzt Frankreich mit seiner Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Milch und Milchprodukten in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu scheitern.
Generell plädierte Anschober für eine gesamteuropäische Lösung. Die EU-Kommission hätte für das vierte Quartal 2022 eine Entscheidung zum Ausbau der Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln angekündigt.
Detail am Rande: Das viel diskutierte Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer, das tendenziell einen engen Spielraum für einen nationalen Alleingang bei der Kennzeichnungspflicht sieht, streifte der Gesundheitsminister exakt einmal. In seiner Zusammenfassung des bisherigen Geschehens, gleich einer Fußnote der Historie.
Noch ist das Paket jedenfalls nicht unter Dach und Fach. Der Entwurf zur Herkunftskennzeichnung geht nun in den regierungsinternen Abstimmungsprozess und dann in Begutachtung – bevor das Ergebnis nach Brüssel übermittelt wird.
Generell plädierte Anschober für eine gesamteuropäische Lösung. Die EU-Kommission hätte für das vierte Quartal 2022 eine Entscheidung zum Ausbau der Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln angekündigt.
Detail am Rande: Das viel diskutierte Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer, das tendenziell einen engen Spielraum für einen nationalen Alleingang bei der Kennzeichnungspflicht sieht, streifte der Gesundheitsminister exakt einmal. In seiner Zusammenfassung des bisherigen Geschehens, gleich einer Fußnote der Historie.
Noch ist das Paket jedenfalls nicht unter Dach und Fach. Der Entwurf zur Herkunftskennzeichnung geht nun in den regierungsinternen Abstimmungsprozess und dann in Begutachtung – bevor das Ergebnis nach Brüssel übermittelt wird.
Reaktionen: „LK-Einsatz hat sich ausgezahlt“
LK-Präsident Johann Mößler ist erfreut über den verbesserten Vorschlag des Gesundheitsministers zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. Der Wunsch nach einer transparenten Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln sei ein klares Ergebnis aus der Zukunftsumfrage der Landwirtschaftskammer Kärnten. Der nachgebesserte Vorschlag des Gesundheitsministers entspreche der LK-Forderung nach
einer Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln und in der Außer-Haus-Verpflegung. „Unser Einsatz hat sich ausgezahlt. Jetzt gilt’s, rasch in die Umsetzung zu kommen, die Bäuerinnen und Bauern haben lang genug gewartet. Mehr Transparenz am Teller bringt mehr Wertschätzung und mehr Wertschöpfung für unsere heimischen Lebensmittel.“ Dass die Kennzeichnung praktikabel umsetzbar sei, zeigten Mößler zufolge die vielen Betriebe, die schon jetzt am freiwilligen Herkunftskennzeichnungssystem „Gut zu wissen!“ der Landwirtschaftskammer teilnehmen. Diese loben bereits jetzt die Herkunft ihrer Zutaten für ihre Kunden transparent aus.
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Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, stößt ins selbe Horn. Nach dem erweiterten Verordnungsentwurf zur Herkunftskennzeichnung könne zügig mit der Umsetzung begonnen werden. „Offenbar sind die jahrelangen Bemühungen der Landwirtschaftskammer nun im zuständigen Ministerium auf fruchtbaren Boden gefallen. Die bäuerliche Interessenvertretung ist daran interessiert, dass nun rasch Gespräche mit allen Beteiligten beginnen, um schließlich die nötigen Schritte in Österreich, aber auch auf europäischer Ebene zu setzen“, sagt Moosbrugger. „Wir sind für eine konstruktive Mitarbeit bereit.“ Erfreulich sei, dass im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf, die Kennzeichnungspflicht nun für Fleisch, Milch und Eier gilt – wie von der LK gefordert.
einer Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln und in der Außer-Haus-Verpflegung. „Unser Einsatz hat sich ausgezahlt. Jetzt gilt’s, rasch in die Umsetzung zu kommen, die Bäuerinnen und Bauern haben lang genug gewartet. Mehr Transparenz am Teller bringt mehr Wertschätzung und mehr Wertschöpfung für unsere heimischen Lebensmittel.“ Dass die Kennzeichnung praktikabel umsetzbar sei, zeigten Mößler zufolge die vielen Betriebe, die schon jetzt am freiwilligen Herkunftskennzeichnungssystem „Gut zu wissen!“ der Landwirtschaftskammer teilnehmen. Diese loben bereits jetzt die Herkunft ihrer Zutaten für ihre Kunden transparent aus.
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Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, stößt ins selbe Horn. Nach dem erweiterten Verordnungsentwurf zur Herkunftskennzeichnung könne zügig mit der Umsetzung begonnen werden. „Offenbar sind die jahrelangen Bemühungen der Landwirtschaftskammer nun im zuständigen Ministerium auf fruchtbaren Boden gefallen. Die bäuerliche Interessenvertretung ist daran interessiert, dass nun rasch Gespräche mit allen Beteiligten beginnen, um schließlich die nötigen Schritte in Österreich, aber auch auf europäischer Ebene zu setzen“, sagt Moosbrugger. „Wir sind für eine konstruktive Mitarbeit bereit.“ Erfreulich sei, dass im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf, die Kennzeichnungspflicht nun für Fleisch, Milch und Eier gilt – wie von der LK gefordert.