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Kärntner Landtag beschließt neues LK-Gesetz

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Erweiterung der Aufgaben, Absicherung der LK-Außenstellen und neue LK-Finanzierung sind die zentralen Eckpunkte der Novelle.

LK Kärnten Gebäude.jpg © kk
© kk
Im Landwirtschaftskammergesetz sind die gesetzlichen Grundlagen der bäuerlichen Interessenvertretung festgelegt. Neben der Mitgliedschaft und den Aufgaben werden im Gesetz auch die Organe der LK und die Finanzierung der gesetzlichen Interessenvertretung geregelt. Das bisherige Gesetz stammte aus dem Jahr 1991 und wurde zuletzt vor zwölf Jahren einer größeren Anpassung unterzogen. Seit damals haben sich die Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft zum Teil erheblich geändert. Mit der nunmehr erfolgten Novellierung sollen die gesetzlichen Aufgaben der Landwirtschaftskammer modernisiert und erweitert, der Erhalt der LK-Außenstellen in den Bezirken sichergestellt sowie die Finanzierung der unabhängigen Interessenvertretungs-, Bildungs-, Beratungs- und Serviceleistungen durch die LK-Mitarbeiter abgesichert werden.

Folgende Änderungen enthält das neue LK-Gesetz:

1. Dialog mit der Gesellschaft wird ausgebaut

Immer mehr Menschen haben immer weniger direkten Bezug zur Landwirtschaft. Die Vorteile einer regionalen, bäuerlich-nachhaltigen Landwirtschaft zu kommunizieren und um Verständnis für die regionale Produktion vor Ort zu werben, wird immer wichtiger. Der Dialog mit der Gesellschaft wurde daher als neue Aufgabe der LK gesetzlich definiert.

2. Rolle der Bäuerinnen wird gestärkt

Die Rolle der Bäuerinnen in der Kärntner Landwirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen. Bereits mehr als ein Drittel der Höfe werden von Bäuerinnen geführt – damit ist Kärnten Spitzenreiter in Österreich. Die Vertretung der spezifischen Interessen der Bäuerinnen wurde nun erstmals als zentrale Aufgabe der Interessenvertretung gesetzlich verankert.

3. Stärkung der LK durch Zusammenarbeit

Die nationale Zusammenarbeit mit anderen Landwirtschaftskammern und auch die Zusammenarbeit über die nationalen Grenzen hinweg sind nicht erst seit dem EU-Beitritt eine Aufgabe, die nicht mehr wegzudenken ist und die in der heutigen Zeit eine notwendige Selbstverständlichkeit zur ökonomischen Ausrichtung der LK darstellt. Diese Zusammenarbeit wird neu in den Aufgaben der LK abgebildet. Nationale und internationale Zusammenarbeit stärken die LK und machen sie unabhängiger.

4. LK-Außenstellen werden abgesichert

Die LK-Außenstellen in jedem Bezirk Kärntens garantieren Kundennähe und Service vor Ort. Mit der Novelle des LK-Gesetzes wurde nun der Erhalt der LK-Außenstellen in jedem Bezirk gesetzlich neu verankert. Der Sitz der Außenstellen muss nicht mehr in der jeweiligen Bezirksstadt liegen. Dies ermöglicht in Zukunft mehr Flexibilität, z. B. durch Kooperationsmodelle und die Schaffung agrarischer Kompetenzzentren.

5. Finanzierung wird weiterentwickelt

Die Absicherung der Außenstellen in jedem Bezirk, die Finanzierung der LK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter und damit die Aufrechterhaltung der unabhängigen Leistungen sowie neue Aufgaben verlangen, dass die Finanzierung der bäuerlichen Interessenvertretung weiterentwickelt wird. Erstmals seit seiner Einführung vor 25 Jahren kommt es nun zu einer Erhöhung des Grundbeitrages der Kammerumlage. Dieser wird  von 21,80 Euro auf 49 Euro angehoben. Die Novelle sieht auch die Möglichkeit der Anhebung des gesetzlichen Rahmens des Hebesatzes vor. Für eine tatsächliche Anhebung des Hebesatzes ist jedoch ein Beschluss in der LK-Vollversammlung notwendig. Aktuell zahlen rund 70 % der Umlagepflichtigen jährlich im Schnitt ca. 37 Euro an Grundbeitrag und Kammerumlage. Mit der Anpassung des Grundbetrages würden rund 70 % der Betriebe weniger als 65 Euro pro Jahr an Beitrag zahlen.

6. Mitgliederverzeichnis wird eingeführt

Zum Zwecke einer geordneten Mitgliederverwaltung wurde nun auch die gesetzliche Basis zur Führung eines eigenen Mitgliederverzeichnisses gelegt. Damit soll einerseits die Servicequalität für die LK-Mitglieder verbessert und zum anderen ein Beitrag zu einem reibungslosen Ablauf der Landwirtschaftskammer-Wahlen geleistet werden.
Die Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes wurde im Dezember 2023 im Kärntner Landtag mehrheitlich  beschlossen.

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