Jetzt ist der Landtag am Zug
Wölfe haben auf Kärntens Almen keinen Platz. Wenn wir unsere Almwirtschaft und unsere Tiere schützen wollen, führt an einem Abschuss kein Weg vorbei!“ Mit diesen Worten überreichte letzten Donnerstag LK-Präsident Siegfried Huber im Beisein von LK-Vizepräsident Manfred Muhr und betroffenen Almbauern eine in der LK-Vollversammlung einstimmig verabschiedete Resolution an Landtagspräsident Reinhart Rohr. Darin gefordert wird eine Anpassung der landesgesetzlichen Bestimmungen, die eine raschere Entnahme ermöglichen könnten. Unterstützung erhielten die LK und die Almbauern Landtagsabgeordneten Christian Benger, Mitglied im Agrarausschuss des Landtages. Dieser setzt sich auch dafür ein, dass sich der zuständige Landtagsausschuss vor Ort auf einer Alm ein Bild davon macht, dass dort Herdenschutzmaßnahmen technisch, fachlich wie finanziell unzumutbar sind.
Möglicher Rechtsweg aufgezeigt
Wölfe sind durch EU-Recht streng geschützt, und der juristische Spielraum für Entnahmen ist eng. „Dieser strenge Schutz muss gelockert werden. Aber bis das auf EU-Ebene umgesetzt ist, müssen wir versuchen, vor Ort Antworten zu finden“, betont Huber. Aufbauend auf eine aktuelle Rechtsexpertise wurde daher gemeinsam mit anderen Bundesländern nach Lösungen gesucht. Demnach sollen sogenannte „Weideschutzgebiete“ auf Almen eingerichtet werden. In diesen Gebieten wären Herdenschutzmaßnahmen bereits per Definition als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen. Ergänzend dazu braucht es eine zeitnahe Rechtsdefinition von Problemwölfen, die sich daran orientiert, ob Wölfe Nutztiere reißen oder nicht. So könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, bei Nutztierrissen auf Almen Wölfe rascher und unbürokratischer als bisher entnehmen zu können.
Die Vorgehensweise dazu ist derzeit noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entnahme von Problemwölfen zu verbessern, hat die Landesagrarreferentenkonferenz letzte Woche die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Fachexperten der betroffenen Bundesländer beschlossen. Diese soll Kriterien für die Ausweisung von Weideschutzgebieten definieren und eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise sicherstellen.
Die Vorgehensweise dazu ist derzeit noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entnahme von Problemwölfen zu verbessern, hat die Landesagrarreferentenkonferenz letzte Woche die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Fachexperten der betroffenen Bundesländer beschlossen. Diese soll Kriterien für die Ausweisung von Weideschutzgebieten definieren und eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise sicherstellen.
LK unterstützt Ansuchen um Abschuss
In den vergangenen Wochen haben drei von Wolfsrissen betroffene Almen (Poludniger Alpe, Egger Alpe, Kirchbacher Wipflalm) Ausnahmeanträge von den Schonvorschriften des Wolfes gemäß Kärntner Jagdgesetz gestellt. Die Landwirtschaftskammer Kärnten wurde seitens der zuständigen Behörde aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Die LK Kärnten unterstützt die Anträge der betroffenen Almbauern und spricht sich in ihrer Stellungnahme klar und eindeutig für die Ausnahme von den Schonvorschriften und damit für die Entnahme von Wölfen aus.
Almwirtschaft in Kärnten
- In Kärnten gibt es rund 1800 Almen, die rund 16 % der gesamten Landesfläche bedecken und 26 % der Agrarfläche Kärntens ausmachen.
- Jährlich werden rund 65.800 Stück Vieh von rund 4000 Betrieben auf die heimischen Almen getrieben: 46.700 Rinder, 17.100 Schafe und Ziegen und 2000 Pferde.
- Durch die Beweidung der Almflächen wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz vor Naturgefahren, aber auch zur Erhaltung des Landschaftsbildes geleistet.
- Rund 30 % aller in Österreich vorkommenden Pflanzenarten und rund 50 % aller Säugetiere, Vögel und Reptilien kommen auf den Almen vor. Die Beendigung der Bewirtschaftung von Almen trägt nachweislich zum Verlust der biologischen Vielfalt bei.