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Ist der Acker schon zu Grünland geworden?

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08.04.2021 | von Dipl.-Ing. Mathias Maritschnig, EU-Förderwesen

Ackerflächen, die nicht Bestandteil der Fruchtfolge und mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen sind, können zu Dauergrünland werden. Die Dauergrünlandwerdung auf Ackerfutterflächen kann durch aktive Maßnahmen unterbrochen werden.

Grasanteil.jpg © LK Kärnten/Kärntner Bauer
© LK Kärnten/Kärntner Bauer
Ackerfutterschlagnutzungen.jpg © LK Kärnten
© LK Kärnten
1| Was bedeutet Dauer­grünlandwerdung?
Wird auf einer Ackerfläche fünf Jahre in Folge Ackerfutter (Wechselwiese oder Kleegras) beantragt, wird die betroffene Fläche im 6. Jahr zu Grünland, wenn keine aktive Bestandsänderung durchgeführt wird.

2| Wie kann die Dauergrünlandwerdung unterbrochen werden? 
Mit dem Anbau einer Ackerkultur wird die Fruchtfolge eingehalten und die Dauergrünlandwerdung unterbrochen.

3| Welche Kultur muss für die Unterbrechung der Dauergrünlandwerdung angebaut werden?
Für die Unterbrechung der Dauergrünlandwerdung müssen Ackerkulturen wie z. B. Mais, Getreide und Soja angebaut werden. Auch Klee oder Luzerne in Reinsaat werden als Ackerkultur anerkannt. Achtung: Schlagnutzungsarten wie Wechselwiese, Kleegras, Futtergräser, sonstiges Feldfutter, Grünbrache und Bienentrachtbrache unterbrechen die Dauergrünlandwerdung nicht. 

4| Muss Getreide gedroschen werden, damit es als Unterbrechung der Dauergrünlandwerdung gilt?
Nein. Die Kultur muss zwischen 15. Mai und 15. Juni des jeweiligen Jahres bestandsbildend sein. Es besteht keine Verpflichtung der Ernte durch Drusch, Absatz d. h. Getreide kann beispielsweise auch im grünen Zustand siliert werden. 

5| Welchen Unterschied gibt es zwischen Futtergräsern, Wechselwiese, Kleegras und Klee?
Dabei handelt es sich um Ackerfutterschlagnutzungsarten die auf Basis des Grasanteils in Prozent unterschieden werden. Siehe Tabelle 1. 

6| Was bedeutet Kleegras mit dem Code LRS?
Wird Klee oder Luzerne in Reinsaat angebaut, gilt dies als aktive Bestandsänderung. Klee oder Luzerne muss dabei mit einer Mindestsaatstärke von 20 bis 40 kg/​ha angebaut werden. Weist der Bestand trotz Reinsaat einen Gräseranteil zwischen 10 und maximal 40 % auf, ist die Schlagnutzungsart Kleegras mit dem Code LRS (Leguminosenreinsaat) im MFA beantragbar. Diese Beantragung wird ebenso als Ackerkultur gewertet. 

7| Muss eine Wechselwiese aktiv umgebrochen werden, um Klee in Reinsaat einzusäen?
Nein, die Einsaattechnik ist nicht entscheidend für den Ackerstatuserhalt. Klee oder Luzerne in Reinsaat kann auch z. B. durch Schlitzsaatverfahren eingesät werden.

8| Kann eine Kleegras­mischung als Unterbrechung der Dauergrünlandwerdung eingesät werden?
Nein, eine Mischung mit Grassamen ist nicht zulässig und würde eine Dauergrünlandwerdung auslösen. 

9| Was passiert, wenn die Einsaat von Klee oder Luzerne nicht funktioniert hat, weil es zu trocken war?
Kommt es im Jahr der Einsaat von Klee oder Luzerne in Reinsaat zu witterungsbedingten Nichtaufkommen, kann die Einsaat im nächsten MFA einmalig wiederholt werden. Die Beantragung im ersten Jahr der Einsaat erfolgt trotzdem als Kleegras mit dem Code LRS. Für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle wird empfohlen, Saatgutbelege, Maschinenringrechnungen etc. als Nachweis für die Fruchtfolgemaßnahme aufzubewahren. 
 
Hemmunge.jpg © LK Kärnten/Kärntner Bauer
© LK Kärnten/Kärntner Bauer
10| Was sind Hemmungen?
Ackerschlagnutzungen mit bestimmten Codes hemmen den Prozess der Dauergrünlandwerdung. Während der Dauer ihrer Beantragung sind sie von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen. 
Hemmungen in der 1. Säule (Direktzahlungen)?
Flächen, die im Rahmen des Greenings stillgelegt und als ökologische Vorrangflächen angelegt sind, wie beispielsweise Grünbrachen, Bienentrachtbrachen oder Kleegras mit dem Code OVFPV, hemmen die Dauergrünlandwerdung. Diese gilt bis max. 10 % der Ackerfläche. Das Flächenausmaß darüber hinaus wird als Ackerfutter gewertet. 
Hemmungen in der 2. Säule (ÖPUL)?
Grünbrachen und Ackerfutterflächen mit dementsprechenden Codes folgender ÖPUL-Maßnahmen hemmen die Dauergrünlandwerdung.

11| Was bedeutet der Ackerfutter-Layer?
Der Ackerfutter-Layer (AFZ) ist ein Anzeigetool im INVEKOS-GIS, der die Jahre der Beantragung eines Schlages als Ackerfutter anzeigt. Im aktuellen MFA 2021 wird der AFZ 2020 angezeigt. Der Zähler 5 bedeutet, dass im Antragsjahr 2020 bereits zum 5. Mal Ackerfutter beantragt wurde, also im MFA 2021 Handlungsbedarf bestehen würde. 
Achtung: Der AFZ kann nur als Hilfstool verwendet werden. Wurde beispielsweise vor 2015 ein Schlag ohne Digitalisierung beantragt, kann es zu einer nicht vollständigen Anzeige durch den AFZ kommen. Daher empfiehlt die LK Kärnten, zusätzlich zum AFZ auch immer die historischen Jahre im MFA anzusehen, um einer ungewollten Dauergrünlandwerdung entgegentreten zu können. 

Aktivierung des Ackerfutter-Layer
Der Ackerfutter-Layer steht im INVEKOS-GIS in der Legende auf der linken Seite zur Auswahl. Ist der Ackerfutter-Layer aktiv geschalten, erscheinen Informationen zum Ackerfutterzähler und zur Hemmung. 

 

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