Interessenpolitik 2020
Agrargelder gesichert
Durch den Einsatz der Bundesregierung konnten die drohenden Verluste von 110 Millionen Euro im EU-Budget für Österreichs Bauern in ein Plus verwandelt werden.
Coronamaßnahmen Bund
Auch für die Land- und Forstwirtschaft beantragbar: Härtefallregelung, Umsatz-Entschädigung für UaB und Buschenschankbetriebe und COVID-Investprämie mit 7 % bzw. 14 %. Aus dem Härtefallfonds wurden 419 Betriebe mit 0,55 Millionen Euro unterstützt.
Waldpakete
Aus dem Waldpaket des Bundes stehen 15 Millionen Euro für Kärnten bereit. Zusätzlich stellt das Agrarreferat 4 Millionen Euro für vom Sturm- und Borkenkäfer betroffene Waldbauern auf, unter anderem zur Abdeckung von Mehraufwendungen bei Holzernte.
Fleischpaket
Zur Abfederung von Corona-bedingten Umsatzeinbußen zahlt die Landwirtschaftskammer aus Mitteln des Agrarreferats für knapp 1800 betroffene Rinder- und Schweineproduzenten noch vor Weihnachten rund 1 Million Euro aus.
Transportkostenzuschuss Milch
Auch heuer hat der Agrarreferent eine halbe Million Euro für Betriebe bereitgestellt, die ihre Milch selber zu einer Milchsammelstelle liefern müssen. 686 Betriebe konnten so unterstützt werden.
Ankaufsbeihilfe für Zuchtkalbinnen
Die Förderung von 200 Euro je Zuchtkalbin wurde auch im Jahr 2020 ausgezahlt. Auch heuer werden wieder rund 500 Tiere mit rund 100.000 Euro unterstützt und so eine Qualitätsverbesserung erreicht.
Qplus-Rind-Bonus
Das Land Kärnten honoriert die Teilnahme an der Qualitätsmaßnahme „Qplus Rind“ für Rindermäster und Mutterkuhbetriebe mit 500 Euro pro Betrieb.
Steuer-Freigrenze für Agrargemeinschaften
Verdoppelung des steuerfrei ausschüttbaren Betrages von 2000 auf 4000 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr.
Umsatzgrenze für Nebentätigkeiten
Die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wurde von 33.000 Euro auf 40.000 erhöht, zukünftig erfolgt eine Valorisierung.
Tierzuchtförderung
In der Novellierung des Kärntner Tierzuchtgesetzes konnte die gesetzliche Pflicht der Tierzuchtförderung durch die Gemeinden erhalten werden.
Buschenschankgesetz
Der Wegfall der Sperrfrist von zehn Tagen nach zwölf Wochen Öffnungszeit und Möglichkeit zum Zukauf von regionalen Produkten aus bäuerlicher Produktion war eine zentrale Forderung vieler Buschenschankbetriebe.
Gut zu Wissen
Stärkung der heimischen Lebensmittel durch den Ausbau der Herkunftskennzeichnung “Gut zu Wissen”. Mittlerweile wird bei knapp 2 Millionen Mahlzeiten pro Jahr in Kärnten auf der Speisekarte die Herkunft von Fleisch und Eiern ausgelobt.
Richtlinien Kärntner Nothilfswerk
Rechtliche Gleichstellung von Weg- und Bringungsgemeinschaften mit Agrargemeinschaften, wodurch kein Einkommensnachweis für alle Mitglieder mehr notwendig ist.
Novellierung Jagdgesetz
Reduzierung Befangenheit für Mitglieder des Jagdverwaltungs-Beirates auf den zweiten Verwandtschaftsgrad. Verbesserungen bei den Bejagungsmethoden für Wildschweine, Einsatz von Nachtsichtgeräten, gesetzliche Grundlage für zusätzlichen Abschuss etc.
Dialog mit der Gesellschaft
Mit einer Studie des KIHS konnte gezeigt werden, dass in Kärnten jeder zehnte Arbeitsplatz in Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft steht. Die Woche der Landwirtschaft im ORF-Radio ist österreichweit einzigartig und stellt die Leistungen der bäuerlichen Landwirtschaft in den Mittelpunkt. Der Agrarinnovationspreis VifZack zeigt, wie innovativ und modern die Kärntner Bäuerinnen und Bauern sind.
Dank gilt allen Mitgliedern der Landesregierung und der Bundesregierung, der Landwirtschaftskammer Österreich und allen anderen Partnern und Verbündeten auf Bundes- und Landesebene, mit denen es gemeinsam gelungen ist, diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Weitere müssen folgen.
Durch den Einsatz der Bundesregierung konnten die drohenden Verluste von 110 Millionen Euro im EU-Budget für Österreichs Bauern in ein Plus verwandelt werden.
Coronamaßnahmen Bund
Auch für die Land- und Forstwirtschaft beantragbar: Härtefallregelung, Umsatz-Entschädigung für UaB und Buschenschankbetriebe und COVID-Investprämie mit 7 % bzw. 14 %. Aus dem Härtefallfonds wurden 419 Betriebe mit 0,55 Millionen Euro unterstützt.
Waldpakete
Aus dem Waldpaket des Bundes stehen 15 Millionen Euro für Kärnten bereit. Zusätzlich stellt das Agrarreferat 4 Millionen Euro für vom Sturm- und Borkenkäfer betroffene Waldbauern auf, unter anderem zur Abdeckung von Mehraufwendungen bei Holzernte.
Fleischpaket
Zur Abfederung von Corona-bedingten Umsatzeinbußen zahlt die Landwirtschaftskammer aus Mitteln des Agrarreferats für knapp 1800 betroffene Rinder- und Schweineproduzenten noch vor Weihnachten rund 1 Million Euro aus.
Transportkostenzuschuss Milch
Auch heuer hat der Agrarreferent eine halbe Million Euro für Betriebe bereitgestellt, die ihre Milch selber zu einer Milchsammelstelle liefern müssen. 686 Betriebe konnten so unterstützt werden.
Ankaufsbeihilfe für Zuchtkalbinnen
Die Förderung von 200 Euro je Zuchtkalbin wurde auch im Jahr 2020 ausgezahlt. Auch heuer werden wieder rund 500 Tiere mit rund 100.000 Euro unterstützt und so eine Qualitätsverbesserung erreicht.
Qplus-Rind-Bonus
Das Land Kärnten honoriert die Teilnahme an der Qualitätsmaßnahme „Qplus Rind“ für Rindermäster und Mutterkuhbetriebe mit 500 Euro pro Betrieb.
Steuer-Freigrenze für Agrargemeinschaften
Verdoppelung des steuerfrei ausschüttbaren Betrages von 2000 auf 4000 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr.
Umsatzgrenze für Nebentätigkeiten
Die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wurde von 33.000 Euro auf 40.000 erhöht, zukünftig erfolgt eine Valorisierung.
Tierzuchtförderung
In der Novellierung des Kärntner Tierzuchtgesetzes konnte die gesetzliche Pflicht der Tierzuchtförderung durch die Gemeinden erhalten werden.
Buschenschankgesetz
Der Wegfall der Sperrfrist von zehn Tagen nach zwölf Wochen Öffnungszeit und Möglichkeit zum Zukauf von regionalen Produkten aus bäuerlicher Produktion war eine zentrale Forderung vieler Buschenschankbetriebe.
Gut zu Wissen
Stärkung der heimischen Lebensmittel durch den Ausbau der Herkunftskennzeichnung “Gut zu Wissen”. Mittlerweile wird bei knapp 2 Millionen Mahlzeiten pro Jahr in Kärnten auf der Speisekarte die Herkunft von Fleisch und Eiern ausgelobt.
Richtlinien Kärntner Nothilfswerk
Rechtliche Gleichstellung von Weg- und Bringungsgemeinschaften mit Agrargemeinschaften, wodurch kein Einkommensnachweis für alle Mitglieder mehr notwendig ist.
Novellierung Jagdgesetz
Reduzierung Befangenheit für Mitglieder des Jagdverwaltungs-Beirates auf den zweiten Verwandtschaftsgrad. Verbesserungen bei den Bejagungsmethoden für Wildschweine, Einsatz von Nachtsichtgeräten, gesetzliche Grundlage für zusätzlichen Abschuss etc.
Dialog mit der Gesellschaft
Mit einer Studie des KIHS konnte gezeigt werden, dass in Kärnten jeder zehnte Arbeitsplatz in Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft steht. Die Woche der Landwirtschaft im ORF-Radio ist österreichweit einzigartig und stellt die Leistungen der bäuerlichen Landwirtschaft in den Mittelpunkt. Der Agrarinnovationspreis VifZack zeigt, wie innovativ und modern die Kärntner Bäuerinnen und Bauern sind.
Dank gilt allen Mitgliedern der Landesregierung und der Bundesregierung, der Landwirtschaftskammer Österreich und allen anderen Partnern und Verbündeten auf Bundes- und Landesebene, mit denen es gemeinsam gelungen ist, diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Weitere müssen folgen.