Interaktiver Deckungsbeitrag: Entscheidungshilfe für GAP
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027 bringt zahlreiche Änderungen in den Maßnahmen und Ausgleichszahlungen mit sich. Ob sich ein Ein oder Ausstieg in verschiedene Maßnahmen oder Programme lohnt, ist nicht nur eine Frage von Prämienhöhen, sondern auch von marktwirtschaftlichen Überlegungen. Mit den "Interaktiven Deckungsbeiträgen“, einem kostenlosen Managementwerkzeug für Landwirte, lassen sich Deckungsbeiträge für einzelne Kulturen, aber auch für Fruchtfolgen ermitteln. Diese können die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Teilnahme an GAP-Maßnahmen unterstützen.
Mit dem neuen Förderprogramm GAP 23-27 stehen jedem Landwirt eine Fülle an Maßnahmen zur Verfügung, die jeder für sich betriebsindividuell in Anspruch nehmen kann. Entscheidet man sich für eine Maßnahme, sind damit Auflagen verbunden, die von der Betriebsführung einzuhalten sind.
Mit dem neuen Förderprogramm GAP 23-27 stehen jedem Landwirt eine Fülle an Maßnahmen zur Verfügung, die jeder für sich betriebsindividuell in Anspruch nehmen kann. Entscheidet man sich für eine Maßnahme, sind damit Auflagen verbunden, die von der Betriebsführung einzuhalten sind.
- Nimmt man z.B. den GLÖZ-7-Standard - "Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel GAP 2023“ her, darf die flächenstärkste Kultur maximal 75% der gesamten Ackerfläche des Betriebes einnehmen. Zusätzlich ist auf 30% der Ackerfläche ein jährlicher Wechsel der Hauptfrucht sicherzustellen.
- Bei der freiwilligen Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023“ dürfen ab 5 ha Ackerfläche maximal 75% mit Getreide und Mais bepflanzt werden, und keine Kultur darf mehr als 55% Anteil an der Ackerfläche haben. Dasselbe gilt für die freiwillige Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise (BIO) ÖPUL“.
Erleichterte Betriebsplanung
Ob es für einen Betrieb von Vorteil ist, Maßnahmen zu wählen, die damit verbundenen Auflagen und Einschränkungen zu akzeptieren und die Förderung in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten und dafür ohne Anbaueinschränkungen produzieren zu können, ist eine betriebswirtschaftliche Frage. Die Entscheidung muss von jedem Betriebsführer selbst getroffen werden. Für die betriebswirtschaftliche Beurteilung unterschiedlicher Anbauszenarien stehen jedem Landwirt die "Interaktiven Deckungsbeiträge“ (IDB) als kostenloses Managementwerkzeug zur Verfügung. Diese wurden von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erstellt und werden laufend am aktuellen Stand gehalten. In dieser wichtigen Phase der Entscheidungsfindung kann der IDB zur Betriebs und Fruchtfolgeplanung herangezogen werden. Neben historischen und aktuellen Deckungsbeiträgen können Nutzer auch zukünftige Preiserwartungen in die Kalkulationen übernehmen, wobei auf Basis von Prognosen und Vorhersagen mögliche Auswirkungen auf die individuell erstellten Deckungsbeiträge dargestellt werden können.Weiters lassen sich auf Grundlage von früheren Preisen und Ertragserfahrungen sogenannte "Best Case“ und "Worst Case“-Szenarien ableiten, die Betriebsführerinnen und Betriebsführer bei Entscheidungen unterstützen können. Zur Verfügung steht auch ein "Fruchtfolgemodul“, mit dem sich der Deckungsbeitrag einer gesamten Fruchtfolge ermitteln lässt. Zukünftige Erwartungen können dabei mitberücksichtigt werden. Dies unterstützt bei der Fruchtfolgeplanung und kann als Entscheidungshilfe für den Einstieg in diverse Maßnahmen der GAP 23–27 herangezogen werden.
LK-Beratung
Sollte es Schwierigkeiten bei der Anwendung des Programmes geben, stehen die Betriebswirtschaftsberater der Landwirtschaftskammer Kärnten gerne für Auskünfte zur Verfügung bzw. erstellen im Rahmen des Beratungsangebotes "Betriebsplanung“ betriebsindividuelle Deckungsbeitragskalkulationen.
Informationen gibt es im Referat 6, Agrar- und Marktwirtschaft, Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, Tel. 0-Nr.: 463/ 5850-1406 oder Mag. Stefan Jerlich, Tel.-Nr.: 0463/5850-1404.
Informationen gibt es im Referat 6, Agrar- und Marktwirtschaft, Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, Tel. 0-Nr.: 463/ 5850-1406 oder Mag. Stefan Jerlich, Tel.-Nr.: 0463/5850-1404.