Hofübernahme geplant - Beratung der LK Kärnten nutzen
Wer einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mittels eines Übergabevertrags übernimmt, sollte nicht nur an Flächen, Tiere und Maschinen denken, sondern auch vertragliche, steuerliche und förderrechtliche Aspekte einer Übergabe gleichzeitig im Blick behalten. Eine gute rechtliche Regelung im Rahmen des Übergabevertrages ist die Basis für eine erfolgreiche Zukunft am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Doch bevor ein Übergabevertrag unterschrieben wird, braucht es genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten.
Frühzeitige Planung
Jede Übergabe sollte mit einer frühzeitigen Planung beginnen. Dabei ist es notwendig, alle beteiligten Personen früh genug miteinzubeziehen. Sind alle Beteiligten gut informiert, lassen sich Missverständnisse und spätere Streitereien vermeiden. Die Außenstellenleiter der jeweiligen Bezirke in Kärnten bieten mit ihrem Spezialberatungsprodukt Hofübergabe/-übernahme ein Beratungsgespräch an, bei dem die Übergabe des Betriebes mit allen beteiligten Personen am Hof skizziert und protokolliert wird. Ziel des Gesprächs ist, einen Überblick über den Prozess der Übergabe bzw. Übernahme zu erhalten und dass Fragen rund um die Übergabe bzw. Übernahme geklärt werden können.
Als zentraler Punkt beim Beratungsgespräch wird der Übergabegegenstand festgehalten. Dazu wird anhand von Grundbuchsauszügen ein genauer Blick auf die zu übergebende Liegenschaft geworfen. Gibt es Rechte und Pflichten in den jeweiligen Blättern des Grundbuchs bzw. gibt es löschungsreife Eintragungen? Sind Dienstbarkeiten aufrecht? Gibt es offene Verbindlichkeiten? Diese Fragen werden bei der Beratung gemeinsam mit Übergeber und Übernehmer erklärt.
Als zentraler Punkt beim Beratungsgespräch wird der Übergabegegenstand festgehalten. Dazu wird anhand von Grundbuchsauszügen ein genauer Blick auf die zu übergebende Liegenschaft geworfen. Gibt es Rechte und Pflichten in den jeweiligen Blättern des Grundbuchs bzw. gibt es löschungsreife Eintragungen? Sind Dienstbarkeiten aufrecht? Gibt es offene Verbindlichkeiten? Diese Fragen werden bei der Beratung gemeinsam mit Übergeber und Übernehmer erklärt.
Gegenleistungen
Nach Klärung des Übergabegegenstandes werden die Gegenleistungen des Übernehmers an den Übergeber besprochen und festgehalten. Die grundbücherliche Sicherstellung des Wohnrechtes für den Übergeber und dessen Gattin stellt die häufigste Form der Gegenleistungen dar. Dabei gilt es, genau zu definieren, wie dieses Wohnrecht im Vertrag festgelegt wird. Gibt es separate Wohneinheiten, oder gibt es Wohnräume, die gemeinsam von der Übergeber- und der Übernehmerfamilie genutzt werden? Weiters sollte bei den Gegenleistungen auch besprochen werden, wer mit Stichtag der Übergabe die öffentlichen Steuern, Versicherungen und Gebühren übernimmt. Wer übernimmt die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten? Weitere Gegenleistungen der Übernehmer an die Übergeber werden im Einzelfall beim Beratungsgespräch diskutiert und sind an die jeweilige Familiensituation anzupassen.
Rechtsfragen klären
Übergeber und Übernehmer sollten sich bei der Übergabe auch über weitere vertragliche Vereinbarungen wie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot Gedanken machen. Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot kann gleichzeitig Schutz für den Betrieb und Hemmnis für den Übernehmer bedeuten. Hierbei ist eine gute rechtliche Abklärung im Vorhinein notwendig, bevor eine solche Vereinbarung abgeschlossen wird.
Ein weiterer Punkt des Beratungsgesprächs ist die Abfindung der weichenden Geschwister bzw. der Pflichtteilsberechtigten. Damit später kein Streit entsteht, sollten weichende Geschwister bereits bei der Übergabe berücksichtigt und abgefunden werden. Meist erhalten diese einen Geldbetrag als Abfindung. Wichtig dabei ist, dass die Pflichtteilsberechtigten im Rahmen eines Notariatsaktes eine Pflichtteilsverzichtserklärung unterzeichnen. Damit wird vor einem Notar bestätigt, dass kein Anspruch mehr gegenüber dem Übernehmer hinsichtlich des Übergabegegenstandes geltend gemacht wird.
Den Abschluss des Beratungsgesprächs bilden die Informationen zu steuerlichen und förderrechtlichen Aspekten einer Hofübergabe.
Ein weiterer Punkt des Beratungsgesprächs ist die Abfindung der weichenden Geschwister bzw. der Pflichtteilsberechtigten. Damit später kein Streit entsteht, sollten weichende Geschwister bereits bei der Übergabe berücksichtigt und abgefunden werden. Meist erhalten diese einen Geldbetrag als Abfindung. Wichtig dabei ist, dass die Pflichtteilsberechtigten im Rahmen eines Notariatsaktes eine Pflichtteilsverzichtserklärung unterzeichnen. Damit wird vor einem Notar bestätigt, dass kein Anspruch mehr gegenüber dem Übernehmer hinsichtlich des Übergabegegenstandes geltend gemacht wird.
Den Abschluss des Beratungsgesprächs bilden die Informationen zu steuerlichen und förderrechtlichen Aspekten einer Hofübergabe.
Fazit
Eine Hofübernahme ist ein großer Schritt - für beide Generationen. Ein klarer und rechtlich sauberer Übergabevertrag schützt die Familie, den Betrieb und die Zukunft. Er sichert Versorgung, Eigentum und Frieden in der Familie. Junge Bäuerinnen und Bauern sollten sich gut vorbereiten, rechtzeitig beraten lassen und nichts überstürzen. Denn eine klug geregelte Übergabe ist die beste Grundlage für einen erfolgreichen Start in die nächste Generation der Landwirtschaft. Die Außenstellenleiter der jeweiligen Bezirke stehen Ihnen für Beratungen zu Hofübergabe bzw. Hofübernahme gerne zur Seite.