Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Kärnten
    • Kärnten
    • LK-Wahl 2021
    • Schwerpunkt Wolf
    • Unwetter in Kärnten
    • Informationen zu Corona
    • Zukunftsprozess 2030
    • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • Erasmus+
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Bauernmarkt
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Förderungen 2014-2022
      • Förderungen 2014-2022
      • Allgemein und Cross Compliance
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Investitionsförderung
      • Existenzgründungsbeihilfe
    • Förderungen 2023-2027
      • Förderungen 2023-2027
      • Allgemein
      • Abwicklung
      • Konditionalität
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Niederlassungsprämie
      • Investitionsförderung
      • Webinare zum Nachschauen
    • Covid-19 Investitionsprämie der aws
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe(current)2
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Änderungen ab 2023
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer © Archiv
    Kärntner Bauer
  • Downloads
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Kontakt
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Kärnten
  2. Recht & Steuer
  3. Hofübergabe
  • Drucken
  • Empfehlen
18.12.2020 | von Dr. Karl Penninger/Mag. Sieglinde Jell-Anreiter, LK OÖ

Hofübergabe und Steuern

AdobeStock 301791333 wichayada.jpg
Hofübergabe und Steuern © wichayada - stock.adobe.com

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Schriftenverfasser (Notar, Rechtsanwalt) berechnet und abgeführt.

Übergabe innerhalb des begünstigten Personenkreises

Begünstigt ist die Übertragung an Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Eltern, Kinder, Enkel usw. in gerader Linie, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder oder deren Kinder, Schwiegerkinder; sowie an Geschwister, leibliche Nichten und Neffen des Übergebers.

a. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Steuersatz = 2 % des einfachen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes

b. Bäuerliches Wohnhaus/Auszugshaus
Der Grundstückswert bildet die (Mindest-)Bemessungsgrundlage. Dieser kann nach dem Pauschalwertmodell, dem Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria oder einem Gutachten eines Immobiliensachverständigen ermittelt werden. Erwerbe unter Lebenden im Familienverband (innerhalb begünstigter Personenkreis) gelten als unentgeltlich. Gegenleistungen wie die Übernahme von Schulden oder die Einräumung von Wohn- oder Fruchtgenussrechten sind unbeachtlich. Es ist daher folgender Stufentarif anzuwenden:
  • 0,5 % für die ersten 250.000 Euro
  • 2,0 % für die nächsten 150.000 Euro
  • 3,5 % darüber hinaus
Für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif sind alle unentgeltlichen Erwerbe zusammenzuzählen, die innerhalb von fünf Jahren zwischen denselben Personen stattgefunden haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Person von zwei oder mehreren Personen z.B. von den Eltern eine wirtschaftliche Einheit erwirbt.

Übergabe außerhalb des begünstigten Personenkreises

Der Grundstückswert der Liegenschaft bildet die (Mindest-)Bemessungsgrundlage. Da ein Grundstückswert bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von vornherein nicht ermittelt werden kann, ist nach Auffassung des BMF der gemeine Wert heranzuziehen. Aufgrund der Abgabenhöhe kann es sinnvoll sein, eine Verteilung der Zahlungen auf mehrere Jahre zu beantragen.

Neugründungs-Förderungsgesetz

Bäuerliche Hofübergaben sind von der Grunderwerbsteuer und von unmittelbar mit der Betriebsübertragung im Zusammenhang stehenden Gebühren (z.B. Zulassungsgebühr bei der Ummeldung von Traktoren, Anhängern etc.) befreit, wenn unter anderem
  • der bisherige Betriebsführer den Betrieb übergibt und
  • der Übernehmer sich bisher nicht vergleichbar betrieblich beherrschend betätigt hat.
Die Betriebsübertragung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu einer Bemessungsgrundlage von 75.000 Euro (land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert) von der Grunderwerbsteuer befreit (ausgenommen Wohnhaus und nicht land- und forstwirtschaftliche Einheitswerte).

Keine begünstigte Hofübertragung liegt vor, wenn der Übernehmer in den letzten fünf Jahren vor der Übernahme als Betriebsführer (z.B. Pächter) den elterlichen oder einen anderen vergleichbaren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet hat.

Die Erklärung der Betriebsübertragung ist verpflichtend unter Inanspruchnahme der Beratung durch die gesetzliche Berufsvertretung zu erstellen. Die entsprechende Bestätigung wird von der Bezirksbauernkammer ausgestellt. Sie ist gemeinsam mit der Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer innerhalb der Anzeigepflicht dem Finanzamt vorzulegen.
Nachfolgende Umstände sind innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe an die betreffende Behörde (Finanzamt, Zulassungsstelle, etc.) zu melden und führen zum nachträglichen Wegfall der Begünstigung:
  • Betrieb oder wesentliche Teile werden entgeltlich oder unentgeltlich übertragen.
  • Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon werden betriebsfremden Zwecken zugeführt.
  • Betrieb wird aufgegeben.

Grundbucheintragungsgebühr

Die Grundbucheintragungsgebühr beträgt 1,1 % der Bemessungsgrundlage. Diese ist
  • bei Übergabe an den begünstigen Personenkreis der dreifache Einheitswert, maximal 30 % des Verkehrswertes
  • außerhalb des begünstigten Personenkreises der Wert des einzutragenden Rechts (Verkehrswert)

Schenkungsmeldegesetz

Für Schenkungen von Bargeld, Kapitalforderungen, Wertpapieren, Unternehmensanteilen und Sachvermögen besteht eine Anzeigepflicht. Grundstücksschenkungen sind von der Meldeverpflichtung ausgenommen (Grunderwerbsteuer). Schenkungen zwischen Angehörigen unterliegen der Anzeigepflicht ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro, wobei Schenkungen innerhalb eines Jahres von derselben Person an dieselbe Person zusammenzurechnen sind.

Schenkungen zwischen Nichtangehörigen sind ab 15.000 Euro anzuzeigen, wobei Schenkungen innerhalb von fünf Jahren von derselben Person an dieselbe Person zusammen zu rechnen sind. Die Anzeige hat binnen drei Monaten ab Erwerb zu erfolgen und kann bei jedem Finanzamt eingebracht werden. Bei Unterbleiben der Anzeige können Geldstrafen bis zu zehn Prozent des gemeinen Wertes des nicht angezeigten übertragenen Vermögens verhängt werden.

Links zum Thema

  • Neugründungsförderungsgesetz - Abgaben- und Gebührenbefreiung bei der Hofübergabe
  • Aktuelle LFI-KurstermineWählen Sie Ihr gewünschtes Bundesland in der Kurssuche aus!
Zum vorigen voriger Artikel

Hofübergabe - Sozialhilfe und Kostenersatz

Zum nächsten nächster Artikel

Hofübergabe und Förderungen

Hofübergabe

Web-Button-Hofübergabe-High © Archiv

  • Die Artikel behandeln die wichtigsten Themen, die mit einer Hofübergabe verbunden sind.
  • > Hofübergabe - Übersicht

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Links
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2023 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
AdobeStock 301791333 wichayada.jpg
Hofübergabe und Steuern © wichayada - stock.adobe.com