Herkunftskennzeichnung rasch umsetzen!
Die Umsetzung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung ist ein von der Landwirtschaftskammer seit Jahren gefordertes Anliegen. 220.000 Kärntner essen täglich außer Haus – viele davon in Betriebskantinen, Kinder- und Altenbetreuungseinrichtungen, Krankenhäusern, Kasernen und ähnlichem mehr. So werden in der Gemeinschaftsverpflegung pro Jahr über 30.000 to. Frischfleisch (55 % des Gesamtkonsums in Österreich) und 600 Mio. Eier verzehrt. Beim Fleisch stammen 25 % – bei Geflügel sogar mehr als 50 % – aus dem Ausland, bei den Eiern sind es 40 %. Während die Konsumenten beim Einkauf im Geschäft oder am Markt zu regionalen Produkten greifen können, bleibt ihnen diese Entscheidung in der Außer-Haus-Verpflegung verwehrt. Mangels entsprechender Herkunftskennzeichnung können sie nicht bewusst heimische Produkte wählen. Dabei wünschen die Menschen nachweislich, über die Herkunft von Lebensmitteln informiert zu werden. Eine von der LK in Auftrag gegebene GfK-Umfrage zeigt, dass 79 % der Kärntner Konsumenten eine Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung möchten.
Ein erster Schritt zur Umsetzung dazu ist nun getan. Vorige Woche wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung beschlossen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober wird darin aufgefordert, eine Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern ab 2021 bei verarbeiteten Lebensmitteln sowie in Ausspeisungen wie Schulkantinen und Krankenhäusern umzusetzen. Dieser hat umgehend angekündigt, aktiv zu werden und eine Herkunftskennzeichnung in Umsetzung zu bringen.
Seit 2016 zeigen die Landwirtschaftskammern mit der Initiative „Gut zu wissen“, wie ein transparentes Herkunftskennzeichnungssystem in der Gemeinschaftsverpflegung funktionieren kann. Die teilnehmenden Betriebe weisen auf Aushängen und Speisekarten aus, woher Fleisch und Eier in ihren Speisen kommen. Mehr als 8,2 Mio. Essensportionen werden so in Österreich, davon rund 2 Mio. in Kärnten, nach dem Herkunftskennzeichnungssystem „Gut zu Wissen“ gekennzeichnet.
Info: Infos, welche Betriebe die Herkunft ausloben, gibt’s unter www.gutzuwissen.co.at
Ein erster Schritt zur Umsetzung dazu ist nun getan. Vorige Woche wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung beschlossen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober wird darin aufgefordert, eine Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern ab 2021 bei verarbeiteten Lebensmitteln sowie in Ausspeisungen wie Schulkantinen und Krankenhäusern umzusetzen. Dieser hat umgehend angekündigt, aktiv zu werden und eine Herkunftskennzeichnung in Umsetzung zu bringen.
Seit 2016 zeigen die Landwirtschaftskammern mit der Initiative „Gut zu wissen“, wie ein transparentes Herkunftskennzeichnungssystem in der Gemeinschaftsverpflegung funktionieren kann. Die teilnehmenden Betriebe weisen auf Aushängen und Speisekarten aus, woher Fleisch und Eier in ihren Speisen kommen. Mehr als 8,2 Mio. Essensportionen werden so in Österreich, davon rund 2 Mio. in Kärnten, nach dem Herkunftskennzeichnungssystem „Gut zu Wissen“ gekennzeichnet.
Info: Infos, welche Betriebe die Herkunft ausloben, gibt’s unter www.gutzuwissen.co.at
Präsident Johann Mößler Zitiert
„Gegen Billigkonkurrenz aus dem Ausland haben wir Bauern nur dann eine Chance, wenn die Herkunft der Lebensmittel klar gekennzeichnet wird. Ich begrüße, dass das Thema nun bundesweit an Fahrt aufnimmt und verlange, dass die Kennzeichnung ehemöglichst startet!“