Herkunftskennzeichnung für Kantinen kommt 2023
In Österreich werden täglich 3,5 Mio. Speisen außer Haus verzehrt, davon 2,2 Mio. in den Küchen der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung, wie zum Beispiel von Schulen, Kindergärten, Spitälern, Altersheimen oder Betriebskantinen. Kurz vor Weihnachten hat das fachzuständige Gesundheitsministerium eine Verordnung in Begutachtung geschickt, welche ab Sommer 2023 eine gesetzlich verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier für genau diese Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen regeln soll.
Die Verordnung sieht vor, dass Kantinen die Auslobung nicht nur nach einem bestimmten Herkunftsland oder einer bestimmten Region, sondern auch nach „EU“ oder „Nicht-EU“ durchführen können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der prozentualen Angabe der Herkunft, wie z. B. „Geflügelfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 60 % aus Österreich und zu 40 % aus EU-Ländern“. Laut Angaben des Ministeriums gehen auch andere EU-Länder, die eine nationale Herkunftskennzeichnung umgesetzt haben (Frankreich, Finnland), so vor, da der EU-Rechtsrahmen die nationale Ausgestaltung der Lebensmittelkennzeichnung stark einschränkt. Ein Zustand, der für LK-Präsident Siegfried Huber trotzdem unbefriedigend ist und einer Nachbesserung bedarf: „Es ist gut, dass die Herkunftskennzeichnung endlich kommt. Aber so, wie die Verordnung jetzt ausschaut, ist es zu wenig. Die Leute wollen wissen, ob das Schnitzel, das sie bestellen, aus Rumänien oder aus Österreich kommt. Prozentangaben oder sonstige schwammige Bezeichnungen helfen hier nicht weiter.“ Die LK fordert daher in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsgesetzes, dass bei Milch, Fleisch und Eiern das tatsächliche Ursprungsland angegeben werden muss und die Möglichkeit der prozentuellen Angabe der Herkunft aus der Verordnung gestrichen wird. Weiterhin aufrecht bleibt die Forderung der LK, dass auch Gastronomie und Hotellerie in den Geltungsbereich der Verordnung mit aufgenommen werden sollten. Eine lückenlose und durchgehende Herkunftskennzeichnung wurde in einem in der letzten Vollversammlung einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft gefordert. Dabei geht es vor allem um verpackte Lebensmittel.
Die Verordnung sieht vor, dass Kantinen die Auslobung nicht nur nach einem bestimmten Herkunftsland oder einer bestimmten Region, sondern auch nach „EU“ oder „Nicht-EU“ durchführen können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der prozentualen Angabe der Herkunft, wie z. B. „Geflügelfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 60 % aus Österreich und zu 40 % aus EU-Ländern“. Laut Angaben des Ministeriums gehen auch andere EU-Länder, die eine nationale Herkunftskennzeichnung umgesetzt haben (Frankreich, Finnland), so vor, da der EU-Rechtsrahmen die nationale Ausgestaltung der Lebensmittelkennzeichnung stark einschränkt. Ein Zustand, der für LK-Präsident Siegfried Huber trotzdem unbefriedigend ist und einer Nachbesserung bedarf: „Es ist gut, dass die Herkunftskennzeichnung endlich kommt. Aber so, wie die Verordnung jetzt ausschaut, ist es zu wenig. Die Leute wollen wissen, ob das Schnitzel, das sie bestellen, aus Rumänien oder aus Österreich kommt. Prozentangaben oder sonstige schwammige Bezeichnungen helfen hier nicht weiter.“ Die LK fordert daher in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsgesetzes, dass bei Milch, Fleisch und Eiern das tatsächliche Ursprungsland angegeben werden muss und die Möglichkeit der prozentuellen Angabe der Herkunft aus der Verordnung gestrichen wird. Weiterhin aufrecht bleibt die Forderung der LK, dass auch Gastronomie und Hotellerie in den Geltungsbereich der Verordnung mit aufgenommen werden sollten. Eine lückenlose und durchgehende Herkunftskennzeichnung wurde in einem in der letzten Vollversammlung einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft gefordert. Dabei geht es vor allem um verpackte Lebensmittel.
Kennzeichnung auch in Gastronomie
Auch wenn die Gastronomie nicht zur gesetzlichen Herkunftskennzeichnung verpflichtet wird, ist ein wichtiger Schritt auch dort gelungen. Jede freiwillige Angabe einer Herkunft - auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern - muss in Zukunft nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um Schutz der Konsumenten vor Täuschung (z. B. Werbung mit regionalen Eierschwammerln, in Wahrheit Einkauf von Ware aus Litauen). Die bisherigen Regelungen dazu, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung soll mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Gastronomen, Konsumenten und Lebensmittelbehörden geschaffen werden.
Für eine möglichst breite Herkunftskennzeichnung tritt der Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM), Helmut Petschar, ein. Diese sei erforderlich, um die ambitionierte Nachhaltigkeits- und Qualitätsstrategie der österreichischen Milchwirtschaft wirksam abzusichern. „Neben der Gemeinschaftsverpflegung sollte daher auch die Gastronomie in der Herkunftskennzeichnung umfasst werden, zumal der Tourismus die Landschaft Österreichs als wichtiges Verkaufsargument nutzt. Diese wird von der Milchwirtschaft gestaltet und erhalten. Auch sollte der Konsument beim Einkauf verarbeiteter Produkte eine gesicherte Information über die Herkunft erhalten, das Warten auf eine diesbezügliche EU-Regelung, die schon wieder verschoben wurde, sollte nicht weiter als Ausrede verwendet werden“, so Petschar.
Für eine möglichst breite Herkunftskennzeichnung tritt der Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM), Helmut Petschar, ein. Diese sei erforderlich, um die ambitionierte Nachhaltigkeits- und Qualitätsstrategie der österreichischen Milchwirtschaft wirksam abzusichern. „Neben der Gemeinschaftsverpflegung sollte daher auch die Gastronomie in der Herkunftskennzeichnung umfasst werden, zumal der Tourismus die Landschaft Österreichs als wichtiges Verkaufsargument nutzt. Diese wird von der Milchwirtschaft gestaltet und erhalten. Auch sollte der Konsument beim Einkauf verarbeiteter Produkte eine gesicherte Information über die Herkunft erhalten, das Warten auf eine diesbezügliche EU-Regelung, die schon wieder verschoben wurde, sollte nicht weiter als Ausrede verwendet werden“, so Petschar.