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Große Mehrheit für Alm- und Weideschutzgesetz

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29.06.2023 | von Wilfried Pesentheiner

Vorschlag von Agrarreferent LHStv. Gruber soll unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen verhindern. Diesbezügliche Resolution mit nur einer Gegenstimme verabschiedet.

Vollversammlung.jpg © Wajand
© Wajand
Nachdem Agrar- und Jagdreferent LHStv.Martin Gruber vergangene Woche angekündigt hatte, ein Alm- und Weideschutzgesetz gegen die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen umsetzen zu wollen, sofern dieser Vorstoß die Zustimmung der bäuerlichen Interessenvertretung finde, stand die Vollversammlung der LK Kärnten am 27. Juni im Bildungshaus Schloss Krastowitz ganz im Zeichen der Wolfsproblematik.
Der Besuch des EU-Umweltdirektors für Artenvielfalt, Humberto Delgado Rosa, der auf Einladung von Landwirtschaftskammer und Almwirtschaftsverein zur Almwirtschaftstagung nach Kärnten gekommen war, hat bei den Verantwortlichen den Eindruck verfestigt, dass eine Absenkung des strengen Schutzstatus der Wölfe auf EU-Ebene nur langfristig möglich sein wird. Demnach wird es wohl den einzelnen Ländern vorbehalten bleiben, rechtlich tragbare Maßnahmen zu finden, um die Ausbreitung der Wölfe unter Kontrolle zu halten. Vor diesem Hintergrund schlug LHStv. Gruber jüngst die Einführung eines Alm- und Weideschutzgesetzes vor, in dem Gebiete definiert werden, in denen Wölfe unabhängig von Risszahlen entnommen werden dürfen. Voraussetzung dafür ist die Prüfung der nicht gegebenen Schützbarkeit der Alm- und Weidegebiete, was aufgrund von EU-Recht notwendig ist. „Wir schaffen die rechtliche Grundlage, Gebiete zu definieren, in denen es Ausnahmen von der Schonzeit für den Wolf gibt, weil dort keine anderweitigen Lösungen möglich sind, um Almen zu erhalten und ernste Schäden in der Tierhaltung zu verhindern“, erklärte Gruber im Rahmen der Vollversammlung. Die Ausweisungen solcher Gebiete wären zwar zeitlich zu befristen bzw. in regelmäßigen Abständen auf allfällige Veränderungen hin zu überprüfen. „Es wäre damit aber ein noch rascheres Agieren gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe auf unseren Almen und Heimweiden möglich“, strich Gruber hervor. Aufbauend auf dem Gesetz würde die Kärntner Wolfsverordnung angepasst werden. Die Regelungen für Risikowölfe würden unverändert bestehen bleiben, die Regelungen zum Schadwolf durch die neue Vorgangweise ersetzt werden.

Vorgangweise ersetzt werden.

Resolution mit einer Gegenstimme Der Vorstoß des Agrarreferenten fand in der Kammervollversammlung über alle Fraktionsgrenzen hinweg Zustimmung. „Der Vorschlag ist ein Meilenstein zum Schutz unserer Alm- und Weidewirtschaft gegen die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen“, fasste LK-Präsident Siegfried Huber diese zusammen. Und er ergänzte: „Die Weidehaltung auf Almen und Heimweiden ist in Kärnten besonders ausgeprägt und Teil unserer traditionellen Berglandwirtschaft. Gerade diese tierfreundliche Weidehaltung kommt aber durch die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen immer mehr unter Druck.“ Wenn man diese Weidehaltung unter gesetzlichen Schutz stelle, könne das ein guter Ansatz sein, in diesen Gebieten Wölfe leichter zu entnehmen als bisher, betonte Huber, der darauf hinwies, dass auch das EU-Mitgliedsland Schweden den Schutz der traditionellen Rentier-Weidehaltung über den Schutz von Wölfen stellt und die Bejagung in diesen Gebieten ermöglicht.
Im Rahmen der LK-Vollversammlung wurde eine Resolution eingebracht, in der der Kärntner Landtag als oberstes gesetzgebendes Organ aufgefordert wird, ein „Alm- und Weideschutzgesetz zu beschließen, welches eine darauf aufbauende Verordnung ermöglicht, die eine unbürokratische Bejagung von Wölfen in Alm- und Weidegebieten zulässt“. Diese Resolution wurde mit nur einer Gegenstimme – von KR Heimo Urbas (Liste Heimo Urbas/​Österr. Unabhängiger Bauernverband – UBV/​Kärnten) – verabschiedet. LK-Präsident Huber bedankte sich bei allen Fraktionen für die Zustimmung und betonte einmal mehr, dass es unabdingbar sei, gerade bei diesem Thema geschlossen für die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern einzutreten.

Resolution 1: Alm- und Weideschutzgesetz zur einfacheren Bejagung von Wölfen

Die Weidehaltung von landwirtschaftlichen Nutztieren auf Heim- und Almweiden ist ein zentraler Bestandteil der bäuerlichen Bewirtschaftung in Kärnten. In nahezu keinem anderen österreichischen Bundesland ist die Weidehaltung auf Alm- und Heimweiden in dem Ausmaß ausgeprägt, wie dies in Kärnten der Fall ist. Gerade die besonders tierfreundliche Weidehaltung kommt durch die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen jedoch immer mehr unter Druck. Diese traditionelle, bergbäuerliche Weidewirtschaft braucht daher einen besonderen Schutz. Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Hunde können dies nicht leisten – sie sind weder verhältnismäßig noch den Bäuerinnen und Bauern zumutbar. In Analogie zum EU-Mitgliedsstaat Schweden, wo der Schutz der traditionellen Rentierhaltung in Nordschweden über den Schutz von Wölfen gestellt und die Bejagung von Wölfen einfach und unbürokratisch ermöglicht wird, sollen daher in Kärnten Alm- und Weideschutzgebiete gesetzlich ausgewiesen werden, um eine einfache und unbürokratische Bejagung auf den Flächen zu ermöglichen. Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den Kärntner Landtag auf, ein von der Landesregierung vorgelegtes Alm- und Weideschutzgesetz zu beschließen, welches eine darauf aufbauende Verordnung ermöglicht, die eine unbürokratische Bejagung von Wölfen in Alm- und Weidegebieten zulässt.

Resolution 2: Bauerneinkommen sichern!

Die Vorzeichen auf den Agrarmärkten sind besorgniserregend. Die Erzeugermilchpreise befinden sich seit Jahresbeginn im freien Fall, die Getreidepreise für die bevorstehende Ernte könnten nach aktuellen Prognosen um bis 50 % unter den Vorjahrespreisen zu liegen kommen. Die Preise am Rindfleischmarkt gehen seit Monaten zurück, der Holzpreis ist im Zuge der schwächelnden Bauwirtschaft rückläufig, und großflächige Borkenkäferschäden haben weitere Einkommensverlusten aus dem Wald zur Folge. Gleichzeitig sehen sich die bäuerlichen Betriebe auf Grund der hohen Inflation mit stark gestiegenen Produktionskosten konfrontiert. Nach einem Wirtschaftsjahr 2022, in dem die drastischen Einkommensverluste der Vorjahre nur teilweise wettgemacht werden konnten, sind für das Jahr 2023 wieder sinkende landwirtschaftliche Einkommen zu befürchten. Während im Herbst kräftige Lohnerhöhungen für die unselbständig Erwerbstätigen ins Haus stehen, werden viele bäuerliche Betriebe heuer weniger verdienen als im Vorjahr – und das, obwohl das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen nach wie vor weit unter jenen von Arbeitnehmern liegt und auch die bäuerlichen Familien mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert sind.

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die bäuerlichen Einkommen zu sichern:
  • Versorgungssicherungsbeitrag fortsetzen: Das im Jahr 2022 umgesetzte Modell mit pauschalen Zahlungen muss auch im Jahr 2023 fortgeführt werden, um den gestiegenen Betriebsmittelpreisen und gesunkenen Erzeugerpreisen Rechnung zu tragen.
  • Agrardiesel absichern: Die im Jahr 2022 eingeführte temporäre Agrardieselvergütung ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Betriebe, läuft aber mit Juni 2023 aus. Im Hinblick auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist es daher notwendig, ein Modell einer dauerhaften Agrardieselvergütung zu erarbeiten und gesetzlich zu verankern.
  • Ausgleichszahlungen indexieren: Die öffentlichen Leistungen der Landwirte werden durch Ausgleichszahlungen abgegolten. Diese sind seit vielen Jahren unverändert. Für das Jahr 2023 müssen diese Abgeltungen mindestens im Ausmaß der Jahresinflation 2022 angehoben werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge einfrieren: Die jährliche Erhöhung der SV-Beiträge soll ausgesetzt werden. Aktuell wird diese maßgeblich von der Entwicklung der Beitragsgrundlagen aller Erwerbstätigen dominiert. Zukünftig soll sie sich an der Einkommensentwicklung der Land- und Forstwirtschaft orientieren; etwaige Kaufkraftverluste der bäuerlichen Pensionen sind durch öffentliche Mittel abzugelten.
  • Aufstockung und Verlängerung des Waldfonds: Die aus den großflächigen Waldschäden durch Borkenkäfer resultierenden, notwendigen Wiederbewaldungs- und Forstschutzmaßnahmen sind mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu bewältigen, was eine Aufstockung und Verlängerung des Waldfonds erforderlich macht. Eine Abgeltung der durch den Borkenkäfer verursachten Wertverluste in den am meisten betroffenen Katastralgemeinden Kärntens ist vorzusehen.
  • Stromkostenbremse für Landwirtschaft: Der Landesenergieversorger KELAG hat am 7. Juni eine Erhöhung der Strompreise bekannt gegeben. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich nun mit einer Strompreis-Steigerung konfrontiert sehen und keinen Antrag gestellt haben, haben nicht mehr die Möglichkeit, die Stromkostenbremse für landwirtschaftliche Betriebe zu beantragen, weil die Frist bereits mit 31. Mai ausgelaufen ist. Vor diesem Hintergrund soll die Beantragungsfrist für die Stromkostenbremse auf Ende August verschoben werden. Diese Fristerstreckung soll auch für Betriebe gelten, die seitens des Energieversorgers nicht aktiv verständigt wurden. Sollte durch den jeweiligen Energieversorger trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Verständigung an potenziell Antragsberechtige ergangen sein, hat der Energieversorger die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Informationen zu den in der Vollversammlung eingebrachten Forderungen und Anträgen der Fraktionen lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Kärntner Bauer.

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