Gewinn aus Bienenzucht
Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro) durch Anwendung des landwirtschaftlichen Gewinnprozentsatzes von 42% auf den Einheitswert für Bienenzucht ermittelt. Da für Imkereien erst ab einem Bestand von 50 Bienenvölkern ein Einheitswert festgesetzt wird, bleibt die Imkerei bei einer geringeren Anzahl von Bienenvölkern im Rahmen der Vollpauschalierung außer Ansatz. Ab einem Bestand von 50 Bienenvölkern wird ein Einheitswert festgesetzt, der im Rahmen der Vollpauschalierung zu berücksichtigen ist.
Bei teilpauschalierten Landwirten sind die Einnahmen aus der Imkerei unabhängig von der Anzahl der Bienenvölker aufzuzeichnen und davon 70% pauschale Betriebsausgaben in Abzug zu bringen. Zu den Einnahmen aus Imkerei zählen neben dem Honigverkauf z.B. auch Einnahmen aus Bienenwachs- und Propoliserzeugung sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Bienenköniginnen, Weiselzellen, Met, Gelee Royale, Bienengift und anderen marktgängigen Urprodukten der Imkerei (z.B.: Ablegervölker).
Die Bienenzucht zählt zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten Futtermittel (Zucker) stammen.
Zu den Urprodukten zählen Honig, Cremehonig, Blütenpollen, Propolis, Gelee royal, Bienenwachs, Bienengift und Met. Als be- und/oder verarbeitete Produkte gelten unter anderem Propolistinktur (Propolistropfen), Propoliscreme, Bienenwachskerzen, Bienenwachsfiguren, Honigzuckerl, Honig gemischt mit anderen Produkten (z.B. Früchte, Nüsse), Honiglikör, Honigbier, Verarbeitung von Rohwachs zu Mittelwänden. Grundsätzlich wird für Imkereien ab mindestens 50 Bienenvölkern ein Einheitswert auf Basis von pauschalen Ertragswerten festgestellt.
Bei teilpauschalierten Landwirten sind die Einnahmen aus der Imkerei unabhängig von der Anzahl der Bienenvölker aufzuzeichnen und davon 70% pauschale Betriebsausgaben in Abzug zu bringen. Zu den Einnahmen aus Imkerei zählen neben dem Honigverkauf z.B. auch Einnahmen aus Bienenwachs- und Propoliserzeugung sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Bienenköniginnen, Weiselzellen, Met, Gelee Royale, Bienengift und anderen marktgängigen Urprodukten der Imkerei (z.B.: Ablegervölker).
Die Bienenzucht zählt zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten Futtermittel (Zucker) stammen.
Zu den Urprodukten zählen Honig, Cremehonig, Blütenpollen, Propolis, Gelee royal, Bienenwachs, Bienengift und Met. Als be- und/oder verarbeitete Produkte gelten unter anderem Propolistinktur (Propolistropfen), Propoliscreme, Bienenwachskerzen, Bienenwachsfiguren, Honigzuckerl, Honig gemischt mit anderen Produkten (z.B. Früchte, Nüsse), Honiglikör, Honigbier, Verarbeitung von Rohwachs zu Mittelwänden. Grundsätzlich wird für Imkereien ab mindestens 50 Bienenvölkern ein Einheitswert auf Basis von pauschalen Ertragswerten festgestellt.