Gewessler-Ja zum Renaturierungsgesetz: rechtliche Konsequenzen gefordert
Für großen Unmut sorgte am Montag dieser Woche in weiten Kreisen der Landwirtschaft die Zustimmung von Umweltministerin Leonore Gewessler zum Renaturierungsgesetz. Im EU-Umweltrat hatte Gewessler für das umstrittene Gesetz gestimmt, obwohl es einen aufrechten Beschluss der Bundesländer gegen das Renaturierungsgesetz gibt und auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig das Gesetz ablehnt. Viele – wie Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck – sehen die Zustimmung daher als rechtlich zumindest bedenklich an.
Mit Gewesslers Ja kam die für eine Verabschiedung des Gesetzes notwendige Mehrheit knapp zustande, Finnland, Schweden, Ungarn, Italien, die Niederlande und Polen stimmten nämlich gegen das Gesetz, Belgien enthielt sich der Stimme. „Mein Gewissen sagt mir unmissverständlich: Wenn das gesunde und glückliche Leben künftiger Generationen am Spiel steht, braucht es mutige Entscheidungen. Deshalb habe ich für dieses Naturschutzgesetz gestimmt“, begründete Gewessler ihre Zustimmung.
Mit Gewesslers Ja kam die für eine Verabschiedung des Gesetzes notwendige Mehrheit knapp zustande, Finnland, Schweden, Ungarn, Italien, die Niederlande und Polen stimmten nämlich gegen das Gesetz, Belgien enthielt sich der Stimme. „Mein Gewissen sagt mir unmissverständlich: Wenn das gesunde und glückliche Leben künftiger Generationen am Spiel steht, braucht es mutige Entscheidungen. Deshalb habe ich für dieses Naturschutzgesetz gestimmt“, begründete Gewessler ihre Zustimmung.
„Untragbares Verhalten“
Gänzlich anders sehen Vertreter der Landwirtschaft die Zustimmung, das Gesetz und seine Auswirkungen, entsprechend harsch fielen die Reaktionen aus. Kärntens LK-Präsident Siegfried Huber fordert aufgrund des Alleingangs der Ministerin rechtliche Konsequenzen: „Die Zustimmung ist demokratiepolitisch untragbar“, kritisiert Huber. Für ihn ist klar, dass Umwelt- und Naturschutz nur mit den Bauern und nicht gegen sie gelingen kann: „Flächen in Europa stillzulegen und dafür Lebensmittel aus allen Erdteilen zu importieren, ist völlig daneben. Was Europa braucht, ist eine nachhaltig-bäuerliche Produktion, wie sie die heimischen Bäuerinnen und Bauern seit Jahrhunderten betreiben. Stilllegungen sind angesichts des Klimawandels und der fragilen globalen Versorgungsketten keine Konzepte für die Zukunft.“
Der LK-Präsident verwies darauf, dass in Kärnten mehr als 85 % der Betriebe an freiwilligen Umweltmaßnahmen teilnehmen und bereits jetzt ihre Wiesen und Felder naturnah bewirtschaften. Diese Leistungen müsse die EU anerkennen, ohne immer neue praxisfremde Stilllegungsphantasien zu entwickeln, fordert er. Die Zukunft liege in einer nachhaltig-bäuerlichen Bewirtschaftung und nicht in einer Öko-Planwirtschaft, so der Kärntner LK-Präsident.
Auf Bundesebene zeigt sich LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger verärgert. Nicht nur, dass das Abstimmungsverhalten Gewesslers rechtswidrig sei, könne das Renaturierungsgesetz auch aus fachlicher Sicht nicht gutgeheißen werden. „Der Umweltnutzen ist mehr als zweifelhaft, das Gesetz bedeutet eine enorme Mehrbelastung für die Bäuerinnen und Bauern und noch dazu ist die Übernahme der Kosten von 154 Mrd. Euro, die laut EU-Kommissionsschätzung mindestens anfallen werden, völlig ungeklärt“, kritisiert Moosbrugger. Für ihn sei angesichts der Zielvorgaben bereits jetzt klar, dass die Land- und Forstwirtschaft mangels anderer „freier“ Flächen hauptbetroffen sein werde. „Die Siedlungen und Gebäude abzureißen, wird sich wohl niemand vorzuschlagen trauen. Also ist es wieder am einfachsten, den Bäuerinnen und Bauern alles umzuhängen und sich für die vermeintlich umweltfreundliche Haltung medienwirksam feiern zu lassen. Weder die Umweltlobbyisten, noch die Umweltministerin müssen ja von den Erträgen eines bäuerlichen Betriebs leben“, zeigt sich der LKÖ-Präsident empört.
Auf Bundesebene zeigt sich LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger verärgert. Nicht nur, dass das Abstimmungsverhalten Gewesslers rechtswidrig sei, könne das Renaturierungsgesetz auch aus fachlicher Sicht nicht gutgeheißen werden. „Der Umweltnutzen ist mehr als zweifelhaft, das Gesetz bedeutet eine enorme Mehrbelastung für die Bäuerinnen und Bauern und noch dazu ist die Übernahme der Kosten von 154 Mrd. Euro, die laut EU-Kommissionsschätzung mindestens anfallen werden, völlig ungeklärt“, kritisiert Moosbrugger. Für ihn sei angesichts der Zielvorgaben bereits jetzt klar, dass die Land- und Forstwirtschaft mangels anderer „freier“ Flächen hauptbetroffen sein werde. „Die Siedlungen und Gebäude abzureißen, wird sich wohl niemand vorzuschlagen trauen. Also ist es wieder am einfachsten, den Bäuerinnen und Bauern alles umzuhängen und sich für die vermeintlich umweltfreundliche Haltung medienwirksam feiern zu lassen. Weder die Umweltlobbyisten, noch die Umweltministerin müssen ja von den Erträgen eines bäuerlichen Betriebs leben“, zeigt sich der LKÖ-Präsident empört.