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Gegen Rauschbrand impfen lassen!

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20.03.2024 | von Dr. Karl Baumgartner

Im Vorjahr wurden 15.216 Rinder in 1.299 Beständen geimpft. Um diese hohe Quote aufrechtzuerhalten, unterstützt LHStv. Martin Gruber die Immunisierungen auch heuer wieder.

Rauschbrandimpfung 2.jpg © Budimir Jevtic/stock.adobe.com
Geimpft werden können Rinder ab zwei Wochen, wenn sie von nicht geimpften Müttern stammen, oder ab acht Wochen bei geimpften Müttern. © Budimir Jevtic/stock.adobe.com
Im Bundesland Kärnten sind generell alle Weide- und Almflächen als rauschbrandgefährdet einzustufen. Im vergangenen Jahr gab es elf bestätigte Fälle bei gefallenen Rindern. Auffallend war, dass zehn Verendungsfälle im Zeitraum von September bis Oktober, also am Ende der Alpungs- bzw. Weideperiode, auftraten. Alle verendeten Rinder waren nicht gegen Rauschbrand geimpft.
Im Vorjahr wurden insgesamt 15.216 Rinder in 1.299 ­Beständen rauschbrandschutzgeimpft. Um diese hohe Impfquote aufrechtzuerhalten, unterstützt LHStv. Martin Gruber die Rauschbrandschutzimpfung auch heuer - mit einer Summe von rund 30.000 Euro. "Gesunde Tiere sind die Grundlage für betrieblichen Erfolg. Gerade der Rauschbrand stellt eine Gefährdung unserer Rinderherden dar. Wir übernehmen daher die gesamten Kosten für den Impfstoff aus dem Agrarreferat, um die Landwirte bei dieser Vorsorgemaßnahme zu unterstützen", sagt Gruber.
Die jährliche Impfung von Rindern die ausgetrieben werden, soll vor Tierverlusten durch Rauschbrand und Pararauschbrand schützen. Da jeder Rauschbrandfall den Fallort auf Jahrzehnte hinaus verseuchen kann, bietet die Durchimpfung des Weidetierbestandes auch einen Schutz vor der möglichen Verseuchung eines ganzen Weidegebietes. Darüber hinaus bewahrt die Schutzimpfung auch den Tierbesitzer vor finanziellen Verlusten, da im Falle eines Verlustes eines geimpften Rindes durch Rauschbrand eine Beihilfe vom Tierseuchenfonds gewährt wird.
Geimpft werden können Rinder ab zwei Wochen, wenn sie von nicht geimpften Müttern stammen, oder ab acht Wochen bei geimpften Müttern. Die Schutzimpfung sollte unbedingt schon drei Wochen vor dem Austrieb beendet sein. In diesem Zusammenhang wird besonders auf die Gefahr durch den gelegentlichen, frühzeitigen Austrieb auf die Heimweiden hingewiesen. Die Impfung ist vom Landwirt direkt beim Tierarzt seiner Wahl anzumelden. Für die Unterstützung durch den Tierseuchenfonds ist nachzuweisen, dass
  • die Schutzimpfung vorgenommen wurde oder das Tier nach Durchführung der Impfaktion zugekauft wurde oder
  • zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht zwei Wochen (Muttertier nicht geimpft) bzw. acht Wochen (Muttertier geimpft) alt war oder
  • wegen einer Erkrankung nicht schutzgeimpft werden konnte. 
Rindertag.jpg © Archiv
© Archiv

Tierwohl ist längst keine Nische mehr

Unter dem Titel "Tierwohlsiegel im Lebensmitteleinzelhandel" referierte beim Kärntner Rindertag 2024 Dr. Andreas Steidl vom Handelskonzern REWE. Wohl auch deswegen strömten mehr als 100 Zuhörer am 15. März nach Krastowitz oder folgten von zu Hause aus via Liveübertragung den Ausführungen (280 Teilnehmer). Die Botschaft war eindeutig: Tierwohlprodukte werden gekauft, seit 2023 gibt es bei REWE Frischfleisch in Bedienung nur mehr in "Ja! Natürlich"- oder "Fair zum Tier!"-Qualität und bis 2028 wird das gesamte Rindfleisch der Marke Hofstädter, also in der Selbstbedienung, auch darauf umgestellt. Zusätzliche fachliche Inputs kamen am Rindertag von Josef Fradler, BVG Kärntner Fleisch, Anton Andeßner, Rinderbörse Oberösterreich und Tierarzt Dr. Walter Peinhopf-Petz. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von LK-Präsident Siegfried Huber. Der Kärntner Rindertag ist eine Kooperationsveranstaltung der LK Kärnten mit der BVG Kärntner Fleisch und fand heuer zum vierten Mal statt.

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