Geflügelpest: Stallpflicht aufgehoben
In den vergangenen Wochen wurden keine Fälle der Vogelgrippe bei Geflügel und Wildvögeln mehr nachgewiesen, damit hat sich die Ausbruchslage in Österreich deutlich entspannt. Daher wurden alle zuvor definierten “stark erhöhten Risikogebiete“ herabgestuft zu “erhöhte Risikogebiete“. Damit gilt nun das gesamte Bundesgebiet Österreich als “Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ (siehe Karte). Damit bleiben die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin in ganz Österreich bestehen, jedoch entfällt die Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren. Die Kundmachung ist seit dem 15. März in Kraft und kann im Downloadbereich am Ende des Artikels eingesehen werden.
Folgendes muss weiterhin von allen Geflügelbetrieben eingehalten werden:
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Geflügel muss bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder
- wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.
Die rechtliche Grundlage zu den Vorschriften bildet die Vogelgesundheitsverordnung, die sich im Downloadbereich findet.
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