Geflügelpest nun auch in Kärnten
Zuerst Niederösterreich, Wien und die Steiermark – und jetzt auch Kärnten. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellte Anfang dieser Woche im Gemeindegebiet von Ebenthal (Bezirk Klagenfurt-Land) bei drei toten Schwänen die Geflügelpest vulgo Vogelgrippe fest. Der Fundort der toten Wildtiere liegt damit in einem bestehenden Risikogebiet, in dem bereits seit 26. November 2021 die Stallpflicht für Betriebe mit 350 und mehr Stück Geflügel gilt. Als Risikogebiet ausgewiesen sind neben Ebenthal 63 weitere Kärntner Gemeinden, inklusive der Städte Klagenfurt und Villach (siehe Infokasten).
Die AGES und Agrarlandesrat Martin Gruber appellieren daher an alle Geflügelhalter in den Kärntner Risikogebieten, die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten – beispielsweise:
Die AGES und Agrarlandesrat Martin Gruber appellieren daher an alle Geflügelhalter in den Kärntner Risikogebieten, die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten – beispielsweise:
- Stallhaltepflicht ab 350 Stück Geflügel
- Unterbindung jeglichen Kontakts der Geflügelbestände mit Wildvögeln
- Überdachung der Wasser- und Futterstellen
- Betreten der Geflügelstallungen und -gehege nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks beziehungsweise mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen
Meldepflicht an Behörde
Verendet aufgefundene Wasservögel und Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt, sondern am Fundort belassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.
Derzeit grassiert bei Vögeln in ganz Europa der Geflügelpest-Subtyp H5N1. Er ist für eine Reihe von Vogelarten, einschließlich der meisten Hausgeflügelarten, hochinfektiös. Gefahr für den Menschen besteht keine. Eine Übertragung ist nur in äußerst seltenen Fällen möglich.
Derzeit grassiert bei Vögeln in ganz Europa der Geflügelpest-Subtyp H5N1. Er ist für eine Reihe von Vogelarten, einschließlich der meisten Hausgeflügelarten, hochinfektiös. Gefahr für den Menschen besteht keine. Eine Übertragung ist nur in äußerst seltenen Fällen möglich.
Risikogebiete
Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen: Klagenfurt (Stadt), Villach (Stadt)
Außerdem folgende Gemeinden:
Außerdem folgende Gemeinden:
- Bezirk Hermagor: Hermagor-Pressegger See, St. Stefan/Gailtal
- Bezirk Klagenfurt-Land: Ebenthal, Feistritz/Rosental, Ferlach, Grafenstein, Keutschach am See, Köttmannsdorf, Krumpendorf, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, Moosburg, Pörtschach, St. Margareten/Rosental, Schiefling, Techelsberg
- Bezirk St. Veit/Glan: Eberstein, Liebenfels, St. Veit/Glan, Weitensfeld, Frauenstein
- Bezirk Spittal/Drau: Baldramsdorf, Lendorf, Spittal/Drau
- Bezirk Villach Land: Arnoldstein, Feistritz/Gail, Ferndorf, Finkenstein, Fresach, Hohenthurn, Nötsch/Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob/Rosental, Stockenboi, Treffen, Velden, Weißenstein, Wernberg
- Bezirk Völkermarkt: Bleiburg, Diex, Eberndorf, Gallizien, Griffen, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian/Klopeiner See
- Bezirk Wolfsberg: Frantschach-St. Gertraud, Lavamünd, St. Andrä, St. Georgen/Lavanttal, St. Paul/Lavanttal, Wolfsberg
- Bezirk Feldkirchen: Feldkirchen, Glanegg, Ossiach, St. Urban, Steindorf, Steuerberg