Geflügelpest: Keine Risikogebiete mehr in Österreich
In den letzten 14 Tagen wurde weder in Österreich noch in den Nachbarländern ein positiver Vogelgrippefall gemeldet. Auch im gesamtem Vormonat Mai wurden nur drei Wildvögel mit Vogelgrippe in Österreich gemeldet. Daher konnten die Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Vogelgrippe vom Gesundheitsministerium gänzlich wieder aufgehoben werden. Es gibt somit keine "erhöhten Risikogebiete" mehr in Österreich.
Auch wenn damit bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen rechtlich entfallen, ist es empfehlenswert, diese ganzjährig einzuhalten, um künftige Ausbrüche zu verhindern. Die Kundmachung ist seit dem 10. Juni in Kraft und kann im Downloadbereich am Ende des Artikels eingesehen werden.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollten ganzjährig von allen Geflügelbetrieben eingehalten werden:
Weiters ist jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Die rechtliche Grundlage zu den Vorschriften bildet die Vogelgesundheitsverordnung, die sich im Downloadbereich findet.
Auch wenn damit bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen rechtlich entfallen, ist es empfehlenswert, diese ganzjährig einzuhalten, um künftige Ausbrüche zu verhindern. Die Kundmachung ist seit dem 10. Juni in Kraft und kann im Downloadbereich am Ende des Artikels eingesehen werden.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollten ganzjährig von allen Geflügelbetrieben eingehalten werden:
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Geflügel muss bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Bezirksverwaltungsbehörde ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder
- wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.
Weiters ist jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Die rechtliche Grundlage zu den Vorschriften bildet die Vogelgesundheitsverordnung, die sich im Downloadbereich findet.
Biosicherheit: Merkblatt und Infoblatt in verschiedenen Sprachen
Die Landwirtschaftskammer Österreich hat in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung ein Merkblatt zur Vogelgrippe sowie ein kurzes, einfaches Informationsblatt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in insgesamt 11 verschiedenen Sprachen verfasst. Diese Materialien sollen helfen, alle Beteiligten über die wichtigsten Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Download ist hier möglich.
FAQs zur Geflügelpest - "Vogelgrippe"
Ausführliche Hintergrundinformationen zur "Vogelgrippe" werden in unseren Geflügelpest-FAQs im übersichtlichen Frage-Antwort-Format beantwortet. Dort werden u.a. Fragen beantwortet, wie die Vogelgrippe übertragen wird, was bei einem Ausbruch passiert und welche Folgen ein Ausbruch auf den Betrieb bzw. die Betriebe in den Sperrzonen hat. Die FAQs wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) erstellt.
Grundlegende Infos zur Vogelgrippe
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