Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht
Trotz Aufhebung der Stallpflicht soll die Biosicherheit aber auch weiterhin in allen Bereichen der Geflügelhaltung eingehalten werden. Die Biosicherheit auf Geflügelbetrieben umfasst alle getroffenen Maßnahmen, die die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Infektionserregern am Betrieb minimieren, damit die Tiere gesund bleiben.
Diese Maßnahmen entsprechen der Geflügelhygieneverordnung und müssen von Betrieben ab 350 Stück eingehalten werden. Betriebe mit weniger als 350 Tieren wird die Einhaltung dieser Maßnahmen laut „Biosicherheit“ aus Hygiene- und Tierwohlgründen empfohlen.
Diese Maßnahmen entsprechen der Geflügelhygieneverordnung und müssen von Betrieben ab 350 Stück eingehalten werden. Betriebe mit weniger als 350 Tieren wird die Einhaltung dieser Maßnahmen laut „Biosicherheit“ aus Hygiene- und Tierwohlgründen empfohlen.
Maßnahmen haben gegriffen
Die Aufhebung der Risikogebiete mit 28. April 2021 wurde basierend auf der aktuellen Risikoanalyse des Seuchenzugs der Geflügelpest-Infektionen veranlasst. Experten der AGES haben diese Empfehlung im Einvernehmen mit den Bundesländern und der Geflügelbranche sowie unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der Vetmeduni Vienna abgegeben.
Vom 4. Februar bis 19. März 2021 sind in Österreich insgesamt 30 Wildvögel mit einer Geflügelpest-Infektion festgestellt worden. Um ein Übergreifen der Tierseuche in die österreichischen Hausgeflügelbestände zu verhindern, wurden bereits im Dezember 2020 Risikogebiete definiert, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:innen verordnet wurden.
Dieser Seuchenzug – verbunden mit dem Flug der Zugvögel in ihr Winter- bzw. Sommerquartier – betraf alle europäischen Staaten. Insgesamt sind in Europa über 1.000 Hausgeflügelbestände und über 2.000 Wildvögel mit dem Virus der hochpathogenen Influenza infiziert worden. Durch die Schutzmaßnahmen konnte erreicht werden, dass österreichische Betriebe von einem Einschleppen des Virus und den damit verbundenen Ausfällen verschont geblieben sind.
Vom 4. Februar bis 19. März 2021 sind in Österreich insgesamt 30 Wildvögel mit einer Geflügelpest-Infektion festgestellt worden. Um ein Übergreifen der Tierseuche in die österreichischen Hausgeflügelbestände zu verhindern, wurden bereits im Dezember 2020 Risikogebiete definiert, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:innen verordnet wurden.
Dieser Seuchenzug – verbunden mit dem Flug der Zugvögel in ihr Winter- bzw. Sommerquartier – betraf alle europäischen Staaten. Insgesamt sind in Europa über 1.000 Hausgeflügelbestände und über 2.000 Wildvögel mit dem Virus der hochpathogenen Influenza infiziert worden. Durch die Schutzmaßnahmen konnte erreicht werden, dass österreichische Betriebe von einem Einschleppen des Virus und den damit verbundenen Ausfällen verschont geblieben sind.