Gefahren im Netz
Digitale Medien sind aus dem Alltag von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht mehr wegzudenken. Smartphones, soziale Netzwerke und Onlinespiele gehören längst zur Lebenswelt junger Menschen – und damit entstehen auch neue Risiken. Die Polizeiinspektion Hermagor weist auf zentrale Gefahren hin und zeigt, welche Verantwortung Eltern tragen.
Sextorsion, Online-Grooming
Eine aktuelle Bedrohung für Jugendliche ist „Sextorsion“ – die Erpressung mit intimen Bildern oder Videos. Täterinnen und Täter geben sich häufig als Gleichaltrige aus, bauen Vertrauen auf und bringen Kinder dazu, intime Inhalte zu teilen. Anschließend folgt die Erpressung.
Ein eindrucksvolles Video von Europol zeigt, wie schnell Jugendliche in diese Falle geraten können. Video zu Sextorsion.
Ebenso gefährlich ist Online-Grooming. Es beginnt oft harmlos: eine kurze Chatnachricht in einem Onlinespiel, auf TikTok oder Snapchat – und schon ist der erste Kontakt hergestellt. Viele Kinder glauben, mit Gleichaltrigen zu kommunizieren, tatsächlich handelt es sich jedoch häufig um Erwachsene mit manipulativen Absichten.
Näheres dazu hier.
Ein eindrucksvolles Video von Europol zeigt, wie schnell Jugendliche in diese Falle geraten können. Video zu Sextorsion.
Ebenso gefährlich ist Online-Grooming. Es beginnt oft harmlos: eine kurze Chatnachricht in einem Onlinespiel, auf TikTok oder Snapchat – und schon ist der erste Kontakt hergestellt. Viele Kinder glauben, mit Gleichaltrigen zu kommunizieren, tatsächlich handelt es sich jedoch häufig um Erwachsene mit manipulativen Absichten.
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Verantwortung der Eltern
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Internetnutzung ihrer Kinder zu beaufsichtigen. Das ergibt sich aus den §§ 138, 158 und 160 ABGB. Dazu gehört auch, darauf zu achten, dass Kinder nur altersgerechte Inhalte konsumieren.
In Kärnten gelten die PEGI-Alterskennzeichnungen für Videospiele. Inhalte, die Gewalt verherrlichen, diskriminieren oder pornografisch sind, dürfen Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch zugänglich gemacht werden (§ 11 K-JSG).
Verstöße können für Erwachsene teuer werden: Laut § 16 K-JSG drohen Geldstrafen von bis zu 3630 Euro.
In Kärnten gelten die PEGI-Alterskennzeichnungen für Videospiele. Inhalte, die Gewalt verherrlichen, diskriminieren oder pornografisch sind, dürfen Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch zugänglich gemacht werden (§ 11 K-JSG).
Verstöße können für Erwachsene teuer werden: Laut § 16 K-JSG drohen Geldstrafen von bis zu 3630 Euro.
Mindestalter für Social Media
In Österreich gilt ein klares Gesetz: Die Nutzung sozialer Netzwerke ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Auch wenn Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat in ihren AGB ein Mindestalter von 13 Jahren angeben – österreichisches Recht geht vor.
Medienkompetenz stärken – gemeinsam
Kinder und Jugendliche brauchen Begleitung, Orientierung und klare Regeln. Gleichzeitig sollten Erwachsene die digitale Welt verstehen, in der sich junge Menschen bewegen. Hilfreich ist etwa das Telekom-Video „Ella“, das zeigt, wie schnell Kinder online in riskante Situationen geraten können:
Polizei empfiehlt
- Interesse zeigen: Welche Spiele, Apps und Plattformen nutzt mein Kind?
- Regeln vereinbaren: Bildschirmzeiten, Privatsphäre-Einstellungen, Umgang mit Fremden.
- Vertrauen aufbauen: Kinder sollen sich melden, wenn ihnen etwas komisch vorkommt.
- Vorbild sein: Auch Erwachsene sollten bewusst und respektvoll mit digitalen Medien umgehen.