GAP-Reform
Nach drei Jahren Verhandlungen einigten sich die Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten, des Europaparlaments und der EU-Kommission vorige Woche auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2023 bis 2027.
In der Debatte heftig umstritten war, wie berichtet, das Ausmaß der neuen Ökoregeln, auch „Eco-Schemes“ genannt. Der nun erzielte Kompromiss sieht so aus: Die neuen Umwelt- und Klimaprämien, die für die Landwirte freiwillig sind, machen künftig pro Jahr 25 % der Direktzahlungen in der ersten Säule aus. Die Mitgliedsstaaten hatten 20, das Parlament 30 % gefordert. In den Jahren 2023 und 2024 gilt zudem eine sogenannte „Lernphase“, in der als verpflichtendes Minimalziel 20 statt der 25 % gilt. Sollten EU-Mitgliedsstaaten in der Lernphase die 25 % nicht erreichen, aber die 20-%-Marke überschreiten, dürfen sie die von den Landwirten nicht abgeholten Mittel weiterverwenden. Für die Basisprämie oder die ländlichen Förderprogramme der zweiten Säule.
Auch der Tierschutz wurde im Laufe der Verhandlungen eingeschlossen. Die EU-Kommission schlägt eine Liste mit Fördermöglichkeiten vor. Zu dieser gehören der Ökolandbau, die Präzisionslandwirtschaft und der Integrierte Pflanzenschutz. Mindestens 10 % der Direktzahlungen müssen die Mitgliedstaaten zugunsten kleinerer Betriebe umverteilen und dies in ihrem jeweiligen nationalen Strategieplan festschreiben. Die Koppelung von Fördergeldern an soziale Mindeststandards soll ab 2025 verpflichtend eingeführt werden.
Grünes Licht zum Kompromiss zur Agrarreform gaben am Montag dieser Woche die Agrarminister der EU. Damit braucht es für das Inkrafttreten der Reform nun nur noch die Zustimmung des Europaparlaments. Mit dieser wird im Herbst gerechnet.
In der Debatte heftig umstritten war, wie berichtet, das Ausmaß der neuen Ökoregeln, auch „Eco-Schemes“ genannt. Der nun erzielte Kompromiss sieht so aus: Die neuen Umwelt- und Klimaprämien, die für die Landwirte freiwillig sind, machen künftig pro Jahr 25 % der Direktzahlungen in der ersten Säule aus. Die Mitgliedsstaaten hatten 20, das Parlament 30 % gefordert. In den Jahren 2023 und 2024 gilt zudem eine sogenannte „Lernphase“, in der als verpflichtendes Minimalziel 20 statt der 25 % gilt. Sollten EU-Mitgliedsstaaten in der Lernphase die 25 % nicht erreichen, aber die 20-%-Marke überschreiten, dürfen sie die von den Landwirten nicht abgeholten Mittel weiterverwenden. Für die Basisprämie oder die ländlichen Förderprogramme der zweiten Säule.
Auch der Tierschutz wurde im Laufe der Verhandlungen eingeschlossen. Die EU-Kommission schlägt eine Liste mit Fördermöglichkeiten vor. Zu dieser gehören der Ökolandbau, die Präzisionslandwirtschaft und der Integrierte Pflanzenschutz. Mindestens 10 % der Direktzahlungen müssen die Mitgliedstaaten zugunsten kleinerer Betriebe umverteilen und dies in ihrem jeweiligen nationalen Strategieplan festschreiben. Die Koppelung von Fördergeldern an soziale Mindeststandards soll ab 2025 verpflichtend eingeführt werden.
Grünes Licht zum Kompromiss zur Agrarreform gaben am Montag dieser Woche die Agrarminister der EU. Damit braucht es für das Inkrafttreten der Reform nun nur noch die Zustimmung des Europaparlaments. Mit dieser wird im Herbst gerechnet.
Reaktionen: Lob und Tadel
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zeigte sich in einer Aussendung mit dem in Brüssel erzielten Kompromiss zufrieden. „Mit der GAP-Einigung ist der österreichische Weg gesichert.“ Ein Mindestanteil von 25 % für die Ökoregeln bedeute zusätzlich mehr als 72 Mrd. Euro für Klima- und Umweltschutz allein in der ersten Säule, den Direktzahlungen. Die finale Positionierung entspreche der österreichischen Forderung. Köstinger: „Damit können wir unsere Position als Feinkostladen Europas weiterhin ausbauen.“
Die Einigung bringe den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit, kommentierte LK Österereich-Präsident Josef Moosbrugger die Einigung auf EU-Ebene. Doch werde die künftige GAP „enorme Herausforderungen“ mit sich bringen. Denn die neuen Rahmenbedingungen erweckten den Eindruck, die GAP diene künftig in erster Linie dem Schutz von Natur und Umwelt und nicht mehr der Sicherstellung der Versorgung Europas mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln. Zudem gebe es beim Mehrwert der Reform für die Bäuerinnen und Bauern noch Luft nach oben. Durch dieses Ergebnis bekomme die leichte Erhöhung der Mittel im Rahmen des EU-Finanzrahmens 2021 bis 2027 – Österreich erhält künftig pro Jahr 35 Mio. Euro mehr – „nachträglich einen höheren Preis“, monierte Moosbrugger, der betonte: Eine endgültige Bewertung der GAP-Einigung wolle die Landwirtschaftskammer jedenfalls erst nach einer eingehenderen Analyse des GAP-Kompromisses vornehmen.
Nur wenig Positives findet der Biobauernverband Bio Austria an der GAP-Einigung. Zwar begrüßte Obfrau Getraud Grabmann die an die Direktzahlungen gebundenen neuen Ökoregeln grundsätzlich. Doch blieben diese durch die sogenannte „Lernphase“ in den Jahren 2023 und 2024 „unter den Erwartungen“, kritisierte sie. Die Beschlüsse würden „dem Ausmaß und der Dringlichkeit der Herausforderungen in Sachen Klima- und Biodiversitätskrise“ nicht gerecht werden; ebenso nicht „einer konsequenten Umsetzung der Ziele des Green Deal im Agrarbereich“. Grabmann kritisiert einmal mehr die Pläne des Landwirtschaftsministeriums für das nächste österreichischen Agrarumweltprogramm ÖPUL. Eine eigene Maßnahme für die biologische Wirtschaftsweise fehle in den Überlegungen des BMLRT nach wie vor.
Von einem „durchwachsenen Ergebnis“ spricht der Verband Land&Forst-Betriebe Österreich. Man sei erleichtert über „endlich klare Fakten und somit Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe“. Andererseits äußerte Land&Forst-Betriebe-Präsident Felix Montecuccoli die Sorge vor der vorgesehenen Umverteilung beziehungsweise Deckelung der Zahlungen. Denn genau mit solchen Instrumenten würden jene Ackerbaubetriebe geschwächt werden, die der „zentrale Baustein für Umwelt-, Natur- und Klimaleistungen sind“.
Die Einigung bringe den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit, kommentierte LK Österereich-Präsident Josef Moosbrugger die Einigung auf EU-Ebene. Doch werde die künftige GAP „enorme Herausforderungen“ mit sich bringen. Denn die neuen Rahmenbedingungen erweckten den Eindruck, die GAP diene künftig in erster Linie dem Schutz von Natur und Umwelt und nicht mehr der Sicherstellung der Versorgung Europas mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln. Zudem gebe es beim Mehrwert der Reform für die Bäuerinnen und Bauern noch Luft nach oben. Durch dieses Ergebnis bekomme die leichte Erhöhung der Mittel im Rahmen des EU-Finanzrahmens 2021 bis 2027 – Österreich erhält künftig pro Jahr 35 Mio. Euro mehr – „nachträglich einen höheren Preis“, monierte Moosbrugger, der betonte: Eine endgültige Bewertung der GAP-Einigung wolle die Landwirtschaftskammer jedenfalls erst nach einer eingehenderen Analyse des GAP-Kompromisses vornehmen.
Nur wenig Positives findet der Biobauernverband Bio Austria an der GAP-Einigung. Zwar begrüßte Obfrau Getraud Grabmann die an die Direktzahlungen gebundenen neuen Ökoregeln grundsätzlich. Doch blieben diese durch die sogenannte „Lernphase“ in den Jahren 2023 und 2024 „unter den Erwartungen“, kritisierte sie. Die Beschlüsse würden „dem Ausmaß und der Dringlichkeit der Herausforderungen in Sachen Klima- und Biodiversitätskrise“ nicht gerecht werden; ebenso nicht „einer konsequenten Umsetzung der Ziele des Green Deal im Agrarbereich“. Grabmann kritisiert einmal mehr die Pläne des Landwirtschaftsministeriums für das nächste österreichischen Agrarumweltprogramm ÖPUL. Eine eigene Maßnahme für die biologische Wirtschaftsweise fehle in den Überlegungen des BMLRT nach wie vor.
Von einem „durchwachsenen Ergebnis“ spricht der Verband Land&Forst-Betriebe Österreich. Man sei erleichtert über „endlich klare Fakten und somit Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe“. Andererseits äußerte Land&Forst-Betriebe-Präsident Felix Montecuccoli die Sorge vor der vorgesehenen Umverteilung beziehungsweise Deckelung der Zahlungen. Denn genau mit solchen Instrumenten würden jene Ackerbaubetriebe geschwächt werden, die der „zentrale Baustein für Umwelt-, Natur- und Klimaleistungen sind“.