Förderverpflichtungen bei Trockenheit
- Meldung an die AMA: Können aufgrund anhaltender Trockenheit Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden, ist zu prüfen, ob und in welcher Form eine Meldung an die AMA erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere: die Nichterfüllung der Ernteverpflichtung sowie Fälle, in denen die im Mehrfachantrag (MFA) beantragte Nutzung nicht umgesetzt werden kann. Entweder wird eine Korrektur zum MFA durchgeführt, oder in begründeten Fällen ein Ansuchen auf Anerkennung der Höheren Gewalt an die AMA gerichtet.
- Maßnahme Tierwohl – Weide: Bei Teilnahme ist sicherzustellen, dass an jedem Weidetag mindestens 50 % der Grundfutteraufnahme über die Weide erfolgt. Eine zusätzliche Zufütterung über diesen Anteil hinaus ist nicht zulässig.
- Biodiversitätsflächen – Schnittzeitpunkte: Die festgelegten Schnittzeitpunktauflagen sind auf Biodiversitätsflächen im Acker- und Grünlandbereich verbindlich einzuhalten.
- Vorzeitige Mahd von Naturschutzflächen: Soll eine Mahd vor dem im Projekt bestätigten Schnittzeitpunkt erfolgen, ist im Vorfeld mit der zuständigen Naturschutzabteilung abzustimmen, ob eine Anpassung der Projektbestätigung möglich ist.
Initiativen der LK Kärnten
Seitens der LK Kärnten wird unter anderem auf eine Freigabe der Acker-DIV-Flächen und Erleichterungen bei der Weidehaltung hingewirkt. Da hierfür jedoch eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission erforderlich ist, ist derzeit unklar, ob eine rechtzeitige Umsetzung möglich ist.