Förderung für klimafitte Wiesen und Weiden
Die Förderaktion ist eine der ersten Maßnahmen aus dem Zukunftsprozess 2030. Das Ziel sind klimafitte Bestände und mehr Eiweiß aus dem Grünland. Das Land Kärnten gewährt eine Förderung gemäß der Kärntner Land- und Forstwirtschafts-Förderungsrichtlinie 2016 für den Ankauf von ÖAG-Qualitätsnachsaatmischungen im Zeitraum zwischen 1. März 2022 und längstens 30. Juni 2022. Das Agrarreferat stellt dafür 100.000 Euro zu Verfügung. Bei der Ausnutzung des maximalen Förderbetrages von 250 Euro können ca. 400 Betriebe eine Unterstützung beantragen. Betriebe, die letztes Jahr eine Förderung aus der Grünlandnachsaataktion erhielten, dürfen heuer nicht mehr teilnehmen.
1| Was sind die Ziele der Nachsaataktion?
Die Verbesserung der Grünlandbestände durch:
Förderungswerber sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort in Kärnten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Viehhaltung bewirtschaften. Jene Förderungswerber, die bereits im Jahr 2021 an der Fördermaßnahme Grünlandnachsaat für klimafitte Wiesen teilnahmen und eine Förderung erhielten, können an der Förderung 2022 nicht mehr teilnehmen.
3| Wie sind Art und das Ausmaß der Förderung?
Gefördert werden 80 % des Rechnungsbetrages, der Eigenmittelanteil des Landwirtes beträgt 20 %. Die maximale Förderhöhe beträgt 60 Euro je Hektar und maximal 250 Euro pro Betrieb. Förderfähig sind Dauerweiden und gemähtes Grünland ab zwei Nutzungen.
Beispiele:
Damit die maximale Förderhöhe von 250 Euro pro Betrieb erreicht wird, muss der Rechnungsbetrag eine Summe von 312,50 Euro erreichen bzw. pro Hektar einen Rechnungsbetrag von 75 Euro ergeben.
1| Was sind die Ziele der Nachsaataktion?
Die Verbesserung der Grünlandbestände durch:
- Steigerung der Eiweißerträge im Grünland durch kleebetonte Mischungen.
- widerstandsfähige Grünlandbestände durch klimafitte Sorten.
- die Schaffung einer geschlossenen Grasnarbe in Beständen, die aufgrund der aufgetretenen Dürreperioden in den letzten Jahren massive Lücken aufweisen.
- die Wiederherstellung ausgeglichener Grünlandbestände, die aufgrund des starken Engerlingbefalles geschädigt wurden.
- die Schaffung standort- und nutzungsangepasster Futterbestände.
- die Gewährleistung des Erosionsschutzes und der Bearbeitungssicherheit durch Erhöhung des Narbenschlusses.
- die Verbesserung von Grünlandbeständen zur Optimierung der Grundfuttergewinnung.
- die Steigerung der wirtschaftseigenen Grundfutterversorgung und die Verringerung des Anteiles an Zukauffutter und damit verbunden die Sicherung der Kreislaufwirtschaft.
- die vermehrte Einbringung von trockenresistenteren Grünlandpflanzen in die Bestände und damit die Anpassung an den Klimawandel.
Förderungswerber sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort in Kärnten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Viehhaltung bewirtschaften. Jene Förderungswerber, die bereits im Jahr 2021 an der Fördermaßnahme Grünlandnachsaat für klimafitte Wiesen teilnahmen und eine Förderung erhielten, können an der Förderung 2022 nicht mehr teilnehmen.
3| Wie sind Art und das Ausmaß der Förderung?
Gefördert werden 80 % des Rechnungsbetrages, der Eigenmittelanteil des Landwirtes beträgt 20 %. Die maximale Förderhöhe beträgt 60 Euro je Hektar und maximal 250 Euro pro Betrieb. Förderfähig sind Dauerweiden und gemähtes Grünland ab zwei Nutzungen.
Beispiele:
Damit die maximale Förderhöhe von 250 Euro pro Betrieb erreicht wird, muss der Rechnungsbetrag eine Summe von 312,50 Euro erreichen bzw. pro Hektar einen Rechnungsbetrag von 75 Euro ergeben.
- Betrieb 1: Drei Hektar förderfähiges Dauergrünland. Die maximale Förderung beträgt 60 x 3 = 180 Euro bei Vorlage einer Saatgutrechnung von mindestens 225 Euro.
- Betrieb 2: Sieben Hektar förderfähiges Dauergrünland: Die maximale Förderung beträgt 250 Euro. Der Rechnungsbetrag muss eine Summe von 312,50 erreichen.
4| Welche Förderungsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
5| Wo kann der Antrag gestellt werden (Abwicklung)?
Der Förderantrag mit der Originalrechnung, dem Originalzahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Online-Überweisung) muss bei der zuständigen Außenstelle der Landwirtschaftskammer Kärnten abgegeben werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Außenstelle erhältlich bzw. kann auf der LK Homepage (https://ktn.lko.at/) heruntergeladen werden.
Achtung: Die Antragsabgabe endet spätestens mit 15. Juli 2022. Ist die Förderungssumme von 100.000 Euro bereits vorher ausgeschöpft, dann ist der Antragsstopp erreicht. Daher sollte der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen so schnell wie möglich bei der zuständigen Außenstelle gestellt werden.
Saatgutmischungen für Biobetriebe: Derzeit sind nicht ausreichend Biomischungen für Grünland verfügbar, somit gilt für 2022 eine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass bis Ende 2022 weiterhin konventionelle Mischungen ohne Genehmigung verwendet werden können.
- Gefördert werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, deren Grünlandfläche in Kärnten liegt.
- Für die Grünlandnachsaat dürfen ausschließlich Nachsaatmischungen mit Klee verwendet werden, die gleich- oder höherwertig dem ÖAG-Standard entsprechen. Folgende angeführte ÖAG-Qualitätsnachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne entsprechen dem ÖAG-Standard und dürfen somit eingesetzt werden:
- Nachsaatmischung für mittlere Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung (Na mit Klee)
- Nachsaatmischung für Gunstlagen bei intensiver Bewirtschaftung; ab vier Schnitte (Ni mit Klee)
- Nachsaatmischung für Gunstlagen bei intensiver Bewirtschaftung (Nik mit Klee)
- Nachsaatmischung für trockene Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung; mit Luzerne und Glatthafer (Natro)
- Nachsaatmischung für trockene Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung; für Dauerweide (Nawei)
- Die Förderung ist auf Dauergrünland beschränkt. Gefördert werden Dauerweiden und Mähwiese/-weide ab zwei Nutzungen.
- Der Ankauf der Saatgutmischungen muss zwischen 1. März und 30. Juni 2022 erfolgen.
5| Wo kann der Antrag gestellt werden (Abwicklung)?
Der Förderantrag mit der Originalrechnung, dem Originalzahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Online-Überweisung) muss bei der zuständigen Außenstelle der Landwirtschaftskammer Kärnten abgegeben werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Außenstelle erhältlich bzw. kann auf der LK Homepage (https://ktn.lko.at/) heruntergeladen werden.
Achtung: Die Antragsabgabe endet spätestens mit 15. Juli 2022. Ist die Förderungssumme von 100.000 Euro bereits vorher ausgeschöpft, dann ist der Antragsstopp erreicht. Daher sollte der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen so schnell wie möglich bei der zuständigen Außenstelle gestellt werden.
Saatgutmischungen für Biobetriebe: Derzeit sind nicht ausreichend Biomischungen für Grünland verfügbar, somit gilt für 2022 eine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass bis Ende 2022 weiterhin konventionelle Mischungen ohne Genehmigung verwendet werden können.
Verpflichtende Teilnahme: an einem Webinar zum Thema „Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen“.
Termine: 30. März (Mittwoch), 24. Mai (Dienstag), 21. Juni (Dienstag) Beginn um 20 Uhr.
Anmeldung: bit.ly/3Lxq4ib oder 0463/ 58 50-25 00 (LFI Kärnten)
Termine: 30. März (Mittwoch), 24. Mai (Dienstag), 21. Juni (Dienstag) Beginn um 20 Uhr.
Anmeldung: bit.ly/3Lxq4ib oder 0463/ 58 50-25 00 (LFI Kärnten)
Reaktionen
„Die Nachsaataktion ist ein Ergebnis aus unserem Zukunftsprozess“, sagt LK-Präsident Siegfried Huber. Diese Aktion solle dabei unterstützen, die Grünlandbestände klimafit und ertragsstark zu machen.
Landesrat Gruber betont, dass das Förderaktionsziel die Unterstützung der Betriebe bei der Sanierung ihrer Grünlandbestände sei. Leistungsfähige Grünlandbestände seien für Tierhalter besonders wichtig, weil sie Grundfutter in ausreichender Menge und hoher Qualität benötigten. „Das hat unmittelbaren Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe, die wir absichern wollen“, sagt Gruber.