Förderung für Haltung von Mutterkühen, Rinder- und Kälbermast
Ziel des Ama-Gütesiegel-Zusatzmoduls „Qplus Rind“ ist die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls sowie eine nachhaltige Steigerung der Produktions- und Fleischqualität in der Rinder- und Kälberhaltung. Hierfür sind von einer anerkannten Abwicklungsstelle für jeden teilnehmenden Betrieb Parameter bezüglich Tiergesundheit, Tierhaltung, Mast- und Schlachtleistung sowie Fleischqualität zu erfassen und zu dokumentieren. Diese betriebsindividuellen Daten werden dann mit vorgegebenen Kennzahlen verglichen und den Betrieben in einem jährlichen Bericht übergeben. Erreicht ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, so besteht die Aufgabe der Abwicklungsstelle darin, Maßnahmen zur Absicherung und weiteren Verbesserung der Kennzahlen zu setzen. Unterschreitet ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, hat die Abwicklungsstelle mit dem Betrieb eine Maßnahmenplanung durchzuführen, die eine Erreichung der Zielvorgaben sicherstellen soll. Primär sollen die Teilnehmer am „Qplus Rind“ also davon profitieren, dass sich durch externe Begleitung und Beratung die Tiergesundheit und die Leistung auf ihren Betrieben verbessert.
AMA-Gütesiegelvertrag ist Voraussetzung
Teilnahmevoraussetzung ist ein aufrechter Erzeugervertrag (Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Rinderhaltung“) und der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Teilnahme am Modul „Qplus Rind“. Darüber hinaus hat der teilnehmende Betrieb einen Vertrag mit einer von der AMA-Marketing anerkannten Abwicklungsstelle abzuschließen. Die Liste der anerkannten Abwicklungsstellen ist unter www.amainfo.at abrufbar. In Kärnten sind bislang die BVG Kärntner Fleisch Gen.m.b.H und die Norbert Marcher GmbH als Abwicklungsstellen anerkannt. Für ihren Aufwand wird den teilnehmenden Landwirten von den Abwicklungsstellen eine Rechnung gestellt (Sockelbetrag je Betrieb und ein Betrag je vermarktetem Rind). Dieser Rechnungsbetrag wird von der Abwicklungsstelle bei der AMA zur Förderung eingereicht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der teilnehmende Betrieb 100 Prozent des Nettobetrags der Rechnung als Förderung für die Teilnahme rückerstattet. Um einen zusätzlichen Anreiz für die Teilnahme am „Qplus Rind“ zu setzen, haben Bund und Länder beschlossen, die De-minimis-Beihilfen für dieses Qualitätsprogramm deutlich aufzustocken. Hierfür stehen sieben Millionen Euro jährlich zur Verfügung, sodass anstatt des bisherigen pauschalen Zuschusses von 500 Euro jährlich ein nach Betriebsgröße gestaffelter Zuschuss von 1000 bis 2400 Euro tritt.
Landesmaßnahme für Betriebe mit weniger als fünf Mutterkühen
Für Betriebe, die weniger als fünf Mutterkühe im Jahresdurchschnitt halten und somit nicht an der Bundesmaßnahme teilnehmen können, wurde eine Landesförderung beschlossen. Ziel dieser Förderung ist, dass sich auch Kleinbetriebe der Erzeugung von qualitativ hochwertigem Kalb- und Rindfleisch unter besonderer Berücksichtigung der Tiergesundheit widmen. Teilnahmevoraussetzung für diese Kleinbetriebe ist, dass sie entweder Teilnehmer an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung oder Biobetrieb sind. Darüber hinaus ist eine Vereinbarung mit einer Abwicklungsstelle zu schließen, ein Betriebsbesuch durch einen Qualitätsmanager einer Abwicklungsstelle zu absolvieren, ein „Qplus Rind-Betriebserhebungsbogen“ auszufüllen und ein „Qplus Rind Betriebsbesuch-Maßnahmenplan“ zu erstellen. Ein Einstieg in die Landesmaßnahme und damit die Auslösung der 500 Euro „De-minimis-Beihilfe“ ist noch bis 15. Dezember möglich.
Q plus Rind Neu – Webinar
Am 3. Dezember (Freitag) gibt es ein Webinar zu Q plus Rind neu. Beginn ist um 19 Uhr. Referenten sind Dipl.Ing. Franz Augustin und Markus Pippan. Anmeldung: www.ktn.lfi.at oder bei Sabine Lippitz, 0463/ 58 5015 36, vormittags.